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Beitritt

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Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben und die satzungsmäßigen Voraussetzungen (siehe unten) erfüllen, können Sie - kurz entschlossen - sich eine Beitrittserklärung auf den Bildschirm laden, ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an den Vereinsvorsitzenden senden.

Sie können sich aber auch persönlich an die/den Vorsitzende/n des für Sie zuständigen Bezirks- oder Fachverbandes wenden und dort weitere Informationen einholen und Ihren Beitritt erklären. Die Anschriften erfahren Sie hier über die Seiten Bezirksverbände und Fachverbände.

Auch über Kontakt können Sie weitere Informationen anfordern.


§ 4  Mitgliedsfähigkeit

I. Mitglieder des Vereins können sein:
1. die Richter und Staatsanwälte der ordentlichen, der Arbeits-, der Finanz-, der Sozial- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern;
2. die Lehrer des Rechts an bayerischen Hochschulen;
3. die bayerischen höheren Justizbeamten, die zum Richteramt befähigt sind. Der Landesvorstand kann auch andere zum Richteramtbefähigte Personen aufnehmen.

II. Mitglieder können ferner Personen sein, die früher dem in Abs. 1 aufgeführten Personenkreis angehörten.

III.......

 

 Ihr Beitrag für den Bayerischen Richterverein

 

Der aktuelle Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft im Bayerischen Richterverein beträgt derzeit 118 € *), daran wird sich auch in den nächsten Jahren nichts ändern. Nach jahrelangem Gleichstand war es auf Grund höherer Ausgaben notwendig, den Beitrag ab 2001 deutlich zu erhöhen. Im Vergleich mit anderen Landesverbänden liegen wir damit aber immer noch gut im Schnitt.

Der Beitrag erscheint auf den ersten Blick relativ hoch, denn schließlich zahlt man ja an seinen Bezirksverband und kann sich nicht so recht vorstellen, was dort mit dem Geld gemacht wird. Der Bezirksverband gehört jedoch zum Landesverband und dieser wiederum zum Deutschen Richterbund, denn eine berufsständische Vertretung kann nur dann Erfolg haben, wenn sie groß genug ist, um zur Kenntnis genommen zu werden.

Daher gibt der Bezirksverband an den Landesverband pro Mitglied jährlich 24 € ab und über den Landesverband an den Deutschen Richterbund 43,50 € (ab 2003 51,20 €), zusammen pro Quartal 18,75,- €. Daneben wird vom Mitgliedsbeitrag noch direkt der Bezug der Deutschen Richterzeitung mit 31,50 € pro Mitglied/Jahr vom Bezirksverband bezahlt. Die Mitgliedsbeiträge werden verwendet, um die Arbeit des Deutschen Richterbunds und des Vorstandes des Landesverbandes zu finanzieren. Zwar arbeiten wir alle ehrenamtlich, doch fallen insbesondere in einem Flächenstaat wie Bayern enorme Reisekosten an. Daneben sind Delegiertenversammlungen, Werbemaßnahmen und die BRV-Nachrichten zu finanzieren und auch professionelle Hilfe, ohne die es nicht gehen würde (z.B. Schreibbüro). Sie sehen also, dass eine ganze Menge mit Ihrem Geld bewirkt wird.

Frauke Helm, Kassenverwalterin

*) für aktive RichterInnen, StaatsanwältInnen;
    Pensionisten zahlen bei Bezug der Deutschen Richterzeitung 101,50 €, ohne DRZ 55,- €