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Der Bayerische Richterverein
Verein der Richter und Staatsanwälte in Bayern e.V.

 

Der Bayerische Richterverein (BRV) schließt die im Dienste des Freistaates Bayern stehenden Berufsrichter, Staatsanwälte und die zum Richteramt befähigten höheren Justizbeamten zusammen. Ihm gehören nicht nur die Richter und Staatsanwälte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sondern auch die Richter der Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit an.

 Aufgaben und Ziele

Nach seiner Satzung verfolgt der BRV das Ziel, die Gesetzgebung und die Rechtspflege sowie die rechtlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Angehörigen des Berufsstandes der Richter und Staatsanwälte zu wahren und zu fördern. Er ist parteipolitisch neutral. Der BRV ist damit nach seiner Zielsetzung eine Standes- und Berufsorganisation, die als Spitzenorganisation im Sinne des Bayer. Beamtengesetzes (Art. 2 Abs. 2) anerkannt ist. Er wird daher zu allen Gesetzesvorhaben, welche die beruflichen Belange der Richter und Staatsanwälte berühren, angehört. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der BRV am Zustandekommen eines Bayerischen Richtergesetzes entscheidend mitgewirkt hat und dabei von ihm die Initiative zur Schaffung eigenständiger Staatsanwaltsvertretungen ausgegangen ist. Im übrigen dienen unsere Stellungnahmen und Äußerungen zu Gesetzesvorhaben auch den beruflichen Angelegenheiten unserer Mitglieder, wenn wir gesetzliche Regelungen vor allem unter dem Gesichtspunkt der Praxistauglichkeit überprüfen.

Der BRV arbeitet aber auch gesetzesinitiativ, soweit hierdurch eine statusrechtliche Verbesserung und eine Arbeitsentlastung erreicht werden kann. Auf Landesebene versuchen wir insbesondere, die Stellung der Kollegen im Mitwirkungsbereich zu stärken und personelle Verstärkungen durchzusetzen. Auf Bundesebene erstreben wir über den DRB wesentliche Verbesserungen im Bereich des Rechtsmittelrechts und der Verfahrensordnungen.

Ein wesentlicher Teil unserer Arbeit gilt den wirtschaftlichen Belangen der Richter und Staatsanwälte, wobei diese Bemühungen wegen der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes vorwiegend über den DRB realisiert werden. Der BRV ist dort im Präsidium, im Bundesvorstand und in den Kommissionen vertreten. Die sehr achtbaren Erfolge in der Vergangenheit auf den Gebieten der R-Besoldung, der Beihilfe, der Altersversorgung, der Stellenhebungen u. a. zeigen die Effizienz dieser Arbeit, auch wenn nicht alles Wünschenswerte realisiert werden konnte.

Gliederung und Organisation

Der BRV gliedert sich in Bezirksverbände, wobei sich ein Bezirksverband auf den Bezirk eines Landgerichts erstreckt, der Bezirksverband München auf die der Landgerichte München 1 und München II. Die Richter der Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit bilden je einen Fachverband, der einem Bezirksverband gleichsteht. Die Angelegenheiten des Vereins werden von der Vertreterversammlung, dem Landesvorstand, den Bezirksversammlungen und den Bezirksausschüssen besorgt.

Die Vertreterversammlung ist die Versammlung der Vertreter der Bezirks- und Fachverbände, sowie der Mitglieder des Landesvorstands und tritt regelmäßig alle zwei Jahre zusammen. Ihr obliegt u.a. die Wahl des Landesvorstands, die Beratung und Beschlussfassung über Anträge, die Festsetzung der Beiträge und Umlagen und die Änderung der Satzung.

Der Landesvorstand besteht aus dem ersten, dem zweiten und dem dritten Landesvorsitzenden, zwei Schriftführern, dem Kassenverwalter und drei weiteren Beisitzern sowie den Vorsitzenden der Fachverbände und der Bezirksverbände Augsburg, Bamberg, München und Nürnberg und den Vorsitzenden je eines weiteren Bezirksverbandes aus jedem der drei Oberlandesgerichtsbezirke, der alle zwei Jahre neu bestimmt wird. Die drei Landesvorsitzenden bilden den engeren Landesvorstand und führen die laufenden Geschäfte. Die Arbeit des Landesvorstands wird von Referenten (u.a. für Amtrecht, Proberichter, EDV, Besoldung, Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Fortbildung) unterstützt.

Die Bezirksausschüsse führen die örtlichen Geschäfte des Vereins und halten den Kontakt zu den Mitgliedern. Der Bezirksvorsitzende ist deren erster Ansprechpartner. Mindestens einmal im Jahr findet eine Versammlung der Mitglieder des Bezirksverbandes statt (Bezirksversammlung).

Unser Mitteilungsblatt sind die vierteljährlich erscheinenden BRV-Nachrichten. Darüber hinaus werden nach Bedarf Kurzinfos verteilt.

 


    
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