You are here:   Positionen > 2012
  |  anmelden

Positionen

minimieren

2012

minimieren
Alle reduzieren Alle erweitern

Der Bayerische Richterverein e.V. informiert

Auszug aus der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 31.01.2012:
 
"2.      Ministerrat beschließt umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verstärkung der Sicherheit in Gerichtsgebäuden / Bayerns Justizministerin Dr. Merk: „Mehr Wachpersonal, zusätzliche technische und bauliche Sicherheitsmaßnahmen sind deutliches Signal an Bürger und Mitarbeiter der bayerischen Justiz für mehr Sicherheit in Gerichten“   
 
Der Ministerrat hat heute auf Initiative von Justizministerin Dr. Beate Merk ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verstärkung der Sicherheit in bayerischen Gerichtsgebäuden beschlossen. Es umfasst ein erhebliches Plus an Wachpersonal und Haushaltsmitteln für Sicherheitsmaßnahmen. Justizministerin Dr. Merk: „Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein deutliches Signal, dass die Bayerische Staatsregierung hinter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz steht und auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Gerichtsgebäuden stärken will. Die Tragödie von Dachau hat uns in erschreckender Weise gezeigt, dass wir zum Schutz unserer Bediensteten und der Besucher unserer Gerichte noch mehr tun müssen. Das jetzt erzielte Ergebnis kann sich sehen lassen: Beim Personal schaffen wir von 2012 bis 2014 in drei Tranchen 140 neue Wachtmeisterstellen. Die ersten 70 neuen Wachtmeister können wir schon zum 1. Juni diesen Jahres einstellen. Daneben stellen wir Haushaltsmittel für 300 weitere Wachbedienstete von privaten Sicherheitsunternehmen zur Verfügung. Aber auch in technische und bauliche Sicherheitsmaßnahmen können wir bis 2014 zusätzlich investieren. Etwa für kleinere Baumaßnahmen, Dienst- und Schutzkleidung sowie Aus- und Fortbildung stehen uns nun 14,85 Millionen Euro mehr zur Verfügung.“
 
Auch die Finanz-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichte arbeiten an einer Verstärkung ihrer Sicherheitsmaßnahmen. Der Ministerrat war sich einig, dass für technische Aufrüstung wie etwa mobile Metalldetektorrahmen und personellen Mehrbedarf im Nachtragshaushalt zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen.
 
Justizministerin Dr. Merk informierte das Kabinett auch über die schon ergriffenen Sofortmaßnahmen. Die Gerichte werden möglichst zu allen Verhandlungszeiten Zugangskontrollen durchführen. In der Übergangsphase muss der zusätzliche personelle Aufwand durch Mehrarbeit und bezahlte Überstunden bewältigt werden. Außerdem wird möglichst bei jedem Gerichtsgebäude nur noch ein Eingang für die Öffentlichkeit bestehen. Alle Gerichte wurden angehalten, ihre Sicherheitsausrüstung zu überprüfen und nötigenfalls sofort für Ersatzbeschaffung zu sorgen (z.B. Handsonden, Sicherheitshandschuhe). Justizministerin Dr. Merk betonte: „Langfristig ist unser Ziel ein engmaschigeres Sicherheitsnetz, das lückenlose Zugangskontrollen zu allen Zeiten, in denen Verhandlungen stattfinden, vorsieht. Bei Neubauten und Sanierungen sollen standardmäßig fest installierte Metalldetektorrahmen und Vereinzelungsanlagen eingebaut werden. Auch die Trennung von Büro- und Sitzungsbereichen wird forciert.“
 
Die Justizministerin abschließend: „Das Ergebnis unserer Verhandlungen ist ein deutliches Signal für eine schnelle Verbesserung der Sicherheitssituation in bayerischen Gerichtsgebäuden! Es ist aber auch die Basis für langfristige und nachhaltige Optimierungen in diesem Bereich. Und zeigt damit, dass es hier nicht um Aktionismus, sondern um vernünftige, zukunftsorientierte Politik zum Schutz unserer Mitarbeiter und der Bürger geht.“"
 
 
Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist getan.
Wir werden auf die Einhaltung der Zusagen achten und weitere erforderliche Verbesserungen einfordern.
 
Walter Groß, 1. Vorsitzender

 

 

16/11006 Georg Schmid, Alexander König,und Fraktion (CSU),

Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann,

Tobias Thalhammer

Mehr Sicherheit in Bayerns Justizgebäuden ist unumgänglich

und Fraktion (FDP)

Der Landtag wolle beschließen:

I. Der Landtag stellt fest:

1. Am 11. Januar 2012 wurde der 31-jährige Staatsanwalt

Tilman Turck während der Urteilsverkündung

in einer Sitzung des Strafrichters des Amtsgerichts

Dachau vom Angeklagten erschossen. Unser Mitgefühl

gilt in dieser schweren Zeit der Ehefrau und

der Familie des getöteten Staatsanwalts. Die Tötung

des jungen Staatsanwalts, der als Anklagevertreter

die Interessen der Allgemeinheit vor Gericht

vertrat, ist auch ein Anschlag gegen den Rechtsstaat

und seine Institutionen.

2. Die Justizbediensteten, Rechtsanwälte, Verfahrensbeteiligten,

Zeugen und Zuhörer müssen sich in unseren

Gebäuden sicher fühlen können, auch und

gerade weil die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen

eines der wesentlichen Prinzipien unseres

Rechtsstaats ist.

II. Der Landtag begrüßt die seit 2009 zur Verbesserung

der Sicherheit in den Gerichtsgebäuden durchgeführten

Maßnahmen und insbesondere, dass dabei

investiert wurden,

3,6 Mio. Euro in die Sicherheit der Justizgebäude

umgesetzt werden, und

bei Neubauten und Sanierungen erhöhte Sicherheitsstandards

bereits heute laufend Zugangskontrollen

stattfinden.

III. Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Sicherheit in

allen öffentlich zugänglichen Gebäuden der Amts-,

Land- und Oberlandesgerichte sowie der Staatsanwaltschaften

in Bayern zu optimieren, indem

an den Strafjustizzentren und weiteren großen Justizstandorten

Metalldetektorrahmen, Drehkreuze und zentral bedienbare

Türelemente oder elektrisch steuerbare

Türen zum Standard gemacht werden,

bei allen Neubauten und Sanierungsmaßnahmen

so schnell wie möglich umgesetzt und, wo

dies baulich nicht möglich ist, andere geeignete

Maßnahmen ergriffen werden,

die Trennung von Bürotrakten und Sitzungssaalbereichen

zügig so nachgerüstet werden, dass Zugangskontrollen

ohne Weiteres und effizient durchgeführt

werden können,

alle übrigen Gebäude soweit noch nicht geschehen

zur Verfügung gestellt wird, der an Sitzungstagen

zur Eingangskontrolle zum Einsatz

kommt,

in jedem Justizgebäude künftig ein Metalldetektorrahmen

und Nebengebäude ausgedehnt werden,

die Zugangskontrollen erhöht und auf kleine Gerichte

denen Gerichtsverfahren stattfinden, die Metalldetektoren

verlässlich zum Einsatz kommen und auf

Anforderung Sicherheitsbeamte in der Sitzung anwesend

sind.

Die dringend erforderlichen personellen Ressourcen

und die nötigen Sachmittel für die baulichen und technischen

Ausstattungen sind so schnell wie möglich zur

Verfügung zu stellen. Dies darf aber nicht zu Lasten

anderer Notwendigkeiten in der Justiz, wie z.B. der anzustrebenden

zusätzlichen Stellen für Richter und

Staatsanwälte, gehen.

IV. Die Staatsregierung wird weiter aufgefordert, die Sicherheitslage

an den Fachgerichten (Verwaltungs-, Arbeits-,

Sozial- und Finanzgerichten) zu überprüfen und

auch in diesem Bereich ggf. die schon eingeleiteten Sicherheitsmaßnahmen

zu verstärken.

V. Die Staatsregierung wird weiter aufgefordert, dem

Landtag bis spätestens 1. Oktober 2012 über die eingeleiteten

und durchgeführten Maßnahmen zu berichten.

dafür Sorge zu tragen ist, dass zu allen Zeiten, zu

Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter

Dokumente

www.bayern.landtag.de -abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.

 

 

24.01.2012

 

Bayerischer Landtag

 

Dringlichkeitsantrag

 

16. Wahlperiode Drucksache

der Abgeordneten

Petra Guttenberger

 

 

16/11019 Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Bernhard Pohl,und Fraktion (FREIE

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Verfassung, Recht,

Parlamentsfragen und Verbraucherschutz mündlich und schriftlich zu berichten,

welche Maßnahmen anlässlich des tragischen Vorfalls am Amtsgericht

Dachau zur Verbesserung der Sicherheit von Justizgebäuden ergriffen werden.

Dabei soll auch auf folgende Fragen eingegangen werden:

1. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Justizgebäuden

wurden seit dem letzten Bericht im Ausschuss (Beschluss-

Drs. 16/1875) zwischen 2009 und 2011 ergriffen?

2. Welche Sachmittel und wie viel Personal wurden in diesem Zeitraum für

die Verbesserung der Sicherheit von Justizgebäuden in den Haushalt eingestellt?

Wurden diese Mittel vollständig abgerufen?

3. Inwiefern wurden die einzelnen Vorschläge der beim Staatsministerium

der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Arbeitsgruppe zur Intensivierung

von Zugangskontrollen bei Justizgebäuden seit 2009 umgesetzt?

4. An welchen Gerichten und Staatsanwaltschaften gibt es bisher keine Sicherheitsschleusen?

Welche Haushaltsmittel (Sachmittel und Personal)

sind notwendig, um alle Justizgebäude mit Sicherheitsschleusen auszurüsten?

Welche Gebäude sollen bis wann damit ausgerüstet werden?

5. Wie wird eine hinreichende Sicherheit gewährleistet, wenn Metalldetektoren

nur zu den Zeiten zum Einsatz kommen sollten, zu denen Gerichtsverfahren

stattfinden?

6. Welche Maßnahmen werden an den Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und

Finanzgerichten ergriffen?

7. Inwiefern können private Sicherheitsfirmen zur Ergänzung oder zur

Überbrückung herangezogen werden, um die Sicherheit in Justizgebäuden

ausreichend zu gewährleisten?

Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse

sind im Internet unter

Sitzungsübersicht steht unter

www.bayern.landtag.de - Dokumente abrufbar. Die aktuellewww.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.

 

 

25.01.2012

 

Bayerischer Landtag

 

Dringlichkeitsantrag

 

16. Wahlperiode Drucksache

der Abgeordneten

Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger,

Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Dr. Leopold

Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Alexander Muthmann,

Prof. Dr. Michael Piazolo, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Tanja

Schweiger, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann

WÄHLER)

Sicherheit von Justizgebäuden – Bericht

16. Wahlperiode Drucksache

 

16/11007

Dringlichkeitsantrag

der Abgeordneten

Schmitt-Bussinger, Hans-Ulrich Pfaffmann, Volkmar Halbleib, Horst

Arnold, Inge Aures, Susann Biedefeld, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer,

Harald Güller, Natascha Kohnen, Franz Maget, Christa Naaß, Reinhold

Perlak, Florian Ritter, Harald Schneider, Stefan Schuster, Diana

Stachowitz, Christa Steiger, Reinhold Strobl, Angelika Weikert, Dr. Paul

Wengert

Sicherheit in den Gerichtsgebäuden erhöhen

Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Helgaund Fraktion (SPD)

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag ist entsetzt über das tödliche Attentat auf einen jungen Staatsanwalt

während einer Strafverhandlung am Amtsgericht Dachau.

Die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist eine wichtige Errungenschaft

des demokratischen Rechtsstaates. Die Rechtsprechung darf nicht in

festungsähnlichen Bauten hinter verschlossenen Türen stattfinden, sondern

muss für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Dies gilt nicht

nur für die ordentliche Justiz, sondern auch für die Fachgerichte.

Absolute Sicherheit für die Bediensteten in den Gerichten, die Verfahrensbeteiligten

und Rechtssuchenden und die Öffentlichkeit vor heimtückischen

Anschlägen kann es deshalb nicht geben. Der Staat ist es aber seinen Bediensteten

und allen, die ein Gerichtsgebäude aufsuchen, schuldig, alle Vorkehrungen

zu treffen, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen.

Anknüpfend an die Diskussionen nach dem tödlichen Anschlag im Jahr 2009

im Landgericht Landshut und aufbauend auf die bisherigen Maßnahmen

spricht sich der Landtag deshalb dafür aus, das für jedes einzelne Gerichtsgebäude

erforderliche Sicherheitskonzept zu überprüfen und fortzuentwickeln.

Hierbei wird es neben der Installation von Sicherheitsschleusen und Videokameras

auch erforderlich sein, alle Gerichte mit Handdetektoren und mobilen

und bzw. oder stationären Metalldetektoren und Gepäckdurchleuchtungsanlagen

auszustatten, über deren jeweiligen Einsatz die Gerichte in eigener

Verantwortung zu entscheiden haben.

Technische Sicherheitsmaßnahmen sind weitgehend wirkungslos, wenn nicht

genügend Mitarbeiter vorhanden sind, die sie bedienen und notfalls eingreifen

können.

Der Landtag spricht sich deshalb dafür aus, an den Gerichten ausreichend

Stellen für Justizwachtmeister und Amtsmeister zu schaffen und wird im

Rahmen des Nachtragshaushalts 2012 die für bauliche und technische Sicherheitsmaßnahmen

und zusätzliche Mitarbeiter erforderlichen Mittel zur Verfügung

stellen.

Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse

sind im Internet unter

Sitzungsübersicht steht unter

www.bayern.landtag.de - Dokumente abrufbar. Die aktuellewww.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.

 

24.01.2012

Bayerischer Landtag

 

Der Hauptpersonalrat
Der Hauptrichterrat
Der Hauptstaatsanwaltsrat
 
Hauptpersonalrat Justiz • 80097 München
 
Herrn Ministerpräsidenten
des Freistaates Bayern
Horst Seehofer
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Srauß-Ring 1
80539 München
19. Januar 2012
 
 
Offener Brief
Ermordung des Staatsanwalts Tilman Turck im Amtsgericht Dachau hier: Sicherheit in Justizgebäuden
 
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
 
der Mord an unserem Kollegen Staatsanwalt Tilman Turck hat uns schockiert und macht uns traurig. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten der Witwe und der Familie des aus dem Leben Gerissenen.
Der Richter und der Protokollführer des Amtsgerichts Dachau haben den Mordanschlag nur mit großem Glück überlebt. Die im Gerichtssaal anwesenden Zeugen waren ebenfalls gefährdet, haben aber beherzt eingegriffen und den Täter überwältigt, bevor er weiteres Unheil anrichten konnte. Ihnen gilt unser Dank.
Die schrecklichen Ereignisse in Dachau haben zu einer breiten Diskussion über die Sicherheit in Justizgebäuden geführt.
In vielen Gerichtsgebäuden konnten aufgrund fehlenden Personals bisher keinerlei Kontrollen durchgeführt werden, so dass jedermann vielerorts in der Lage war, unbehelligt mit gefährlichen Gegenständen und Waffen jeder Art Gerichtsgebäude und öffentliche Verhandlungen zu betreten.
Die Justiz versucht nun mit Sofortmaßnahmen alle verfügbaren Kräfte zu bündeln und viele andere wichtige Aufgaben hintanzustellen, um bis zur Entscheidung des Bayerischen Landtags übergangsweise mehr Sicherheit in den Bayerischen Gerichtssälen zu gewährleisten. Das dafür erforderliche Personal stand und steht bisher nicht zur Verfügung, so dass die ergriffenen Maßnahmen schon rein zeitlich nur sehr begrenzte Notmaßnahmen sein können.
Justizbedienstete, Rechtsuchende, Anwälte, Zeugen und Besucher wie z.B. Schulklassen dürfen in Gerichtssälen nicht durch Waffen und andere gefährliche Gegenstände an Leben und Gesundheit gefährdet werden. Es unterliegt oft nicht der freien Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger, einen Gerichtssaal zu betreten. Zeugen sind z.B. gesetzlich verpflichtet und können gezwungen werden, vor Gericht zu erscheinen. Kein Rechtsuchender darf davon abgehalten werden, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, nur weil er sich im Gericht nicht sicher fühlen kann.
 
Die Öffentlichkeit von Verhandlungen ist in einem demokratischen Rechtsstaat ein hohes Gut. Wenn Beobachter und Schulklassen sich aus Angst um ihr Leben und ihre Gesundheit nicht mehr in Gerichtssäle trauen, wäre das eine Bankrotterklärung für einen demokratischen Rechtsstaat.
Die Bayerische Justiz ist in den meisten Bereichen - worauf wir schon seit Jahren hinwei­sen - hoffnungslos überlastet und mit zu wenig Personal ausgestattet. Schnelles Recht ist jedoch gutes Recht. Rasche (aber sorgfältige) Entscheidungen und eine schnelle Umsetzung können dazu beitragen, eine Zermürbung von Verfahrensbeteiligten zu vermeiden. Durch zügige Entscheidungen können somit auch Gefährdungen vermindert werden.
Nach der Koalitionsvereinbarung der Regierungsfraktionen im Bayerischen Landtag stehen noch 166 zusätzliche Stellen für die Justiz aus, die im nächsten Doppelhaushalt geschaffen werden sollen.
Es ist uns ein besonderes Anliegen klar darauf hinzuweisen, dass diese Stellen zur Erfüllung der Aufgaben der Justiz zwingend notwendig sind, wobei die Überlast nur gemindert, aber bei weitem nicht beseitigt wird. Neue Justizwachtmeisterstellen dürfen daher nicht auf die noch aus der Koalitionsvereinbarung ausstehenden Stellen angerechnet werden.
Für die Sicherheit in Justizgebäuden und insbesondere für öffentliche Verhandlungen sind daher zusätzliche Stellen für Justizwachtmeister notwendig.
Wir sind für eine offene Justiz, die Justizbediensteten, Rechtsuchenden, Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit eine größtmögliche Sicherheit bieten kann.
Die Justiz ist zur Durchsetzung von Recht und Gesetz berufen und genießt bei der Bevölkerung hohes Ansehen und Vertrauen. Eine Institution, die für die Einhaltung und Durchsetzung von Recht und Gesetz verantwortlich ist, aber nicht einmal in den öffentlichen Verhandlungen ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten kann, muss gravierende Vertrauensverluste der Bürgerinnen und Bürger befürchten. Letztlich ist der Rechtsstaat insgesamt in Gefahr.
Wir bitten Sie daher um Unterstützung und dafür Sorge zu tragen, dass das für die notwendigen Kontrollen erforderliche Personal schnellstmöglich und zusätzlich zu den bereits angekündigten ebenfalls dringend erforderlichen Stellen bereit gestellt wird.
 
Mit freundlichen/Grüßen
 
Elmar Herrler
Vorsitzender des Hauptrichterrats
Oberlandesgericht Nürnberg
FürtherStr. 110
90429 Nürnberg
Telefon (0911) 321-2895
E-Mail Elmar.Herrler@)olg-n.bayern.de
 
Robert Schmid
Vorsitzender des Hauptpersonalrats
Justizgebäude Pacellistraße 5
80315 München
Telefon (089) 5597-2243
E-Mail:hauptpersonalrat@)stmjv.bavem.de
 
Dr. Wolfgang Beckstein
Vorsitzender des Hauptstaatsanwaltsrats
Staatsanwaltschaft München l
80335 München
Telefon (089) 5597-4832
E-Mail: Wolfgang.Beckstein(@sta-m1.bavern.de

An alle

Richterinnen und Richter,

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

in Bayern
 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Am Montag, den 23.01.2012 findet um 09.00 Uhr in München in St. Michael in der Fußgängerzone das Requiem für den getöteten Kollegen Tilman Turck statt.

Es wäre ein wunderbares Zeichen der Verbundenheit, wenn die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, denen eine Teilnahme an diesem Requiem nicht möglich ist, zu dieser Zeit innehalten und ihres Kollegen mit einer Schweigeminute gedenken würden. Ich hielte es - weil die Tat in öffentlicher Hauptverhandlung begangen worden ist - auch nicht für unangemessen, wenn hierzu eine Sitzung unterbrochen würde.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diesen Aufruf, der über den Deutschen Richterbund alle Kolleginnen und Kollegen bundesweit erreicht hat, unterstützen würden.

Mit kollegialen Grüßen

 

 

 

Walter Groß

1. Vorsitzender

 

Der Bayerische Richterverein e.V. ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Bayern. 21 Bezirksverbände und die Fachverbände der Arbeits-, Sozial- und Finanzrichter mit rund 2.400 Mitgliedern vereinigen sich unter seinem Dach.

Der Bayerische Richterverein, Spitzenverband nach Art. 2 Abs.3 BayRiG, § 53 BeamtStG, Art. 16 BayBG, vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Landtag und der Öffentlichkeit. Er ist Mitglied im Deutschen Richterbund. Nähere Informationen auf unserer Homepage www.bayrv.de und unter www.drb.de.

Pressemitteilung

Den Worten müssen Taten folgen
Der Bayerische Richterverein e.V. zur Sicherheit in Gerichtsgebäuden

Nürnberg, 16.01.2012: Am 11.01.2012 hat im Amtsgericht Dachau ein Angeklagter Staatsanwalt Tilman Turck erschossen. Auch auf Richter am Amtsgericht Lukas Neubeck ist geschossen worden. Fassungslos blicken wir auf diese unbegreifliche Gewalttat. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen unseres getöteten Kollegen. Wir denken aber auch an den Kollegen, der nur durch Glück unverletzt blieb und den Protokollführer, der die Ereignisse miterleben musste.      
Geschehen ist das alles in öffentlicher Hauptverhandlung in einem Sitzungssaal, einem Ort, an dem nicht nur Recht gesprochen, sondern auch durch Straftaten gestörter gesellschaftlicher Friede wiederhergestellt und Sicherheit geschaffen werden soll.  
Den bayerischen Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist bewusst, dass sie einen Beruf ausüben, der nicht ohne Risiko ist. Dies hat der Vorfall in Dachau nach dem in Landshut im Jahr 2009 erneut drastisch vor Augen geführt. Auch wissen wir, dass absolute Sicherheit nicht erreichbar ist.
Gerade deshalb fordern wir wirksamere Sicherheitsmaßnahmen - nicht nur um unserer eigenen Sicherheit und der unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter willen, sondern weil niemand, der eine Gerichtsverhandlung besuchen möchte, durch Sicherheitsbedenken davon abgehalten werden darf. Die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist als Regelfall gesetzlich vorgesehen. Zeugen, die oft nur zufällig in diese Rolle geraten sind, müssen zu diesen Verhandlungen erscheinen. Schulklassen sollen dort auch weiterhin Sozial- und Rechtskunde live erleben können und nicht auf TV-Gerichtsshows angewiesen sein.          
Wer beim Betreten eines Gerichts Metallgegenstände in eine Schale legt, eine Torbogensonde durchschreitet und mitgeführte Taschen öffnet, wird nicht das Gefühl haben eine Trutzburg, einen Hochsicherheitstrakt oder einen Ort der Geheimjustiz zu betreten – Begriffe, die bei vielen Kolleginnen und Kollegen auf Unverständnis gestoßen sind und Empörung ausgelöst haben. Gleiches gilt für von wenig Sachkunde getragene Vorschläge wie etwa das Einrichten von Garderoben, in denen Jacken und Mäntel der Besucher verwahrt werden sollen.   
Wir fordern, dass ohne Finanzierungsvorbehalt alles dafür getan wird, dass niemand Waffen oder andere gefährliche Gegenstände in ein Gericht mitbringen kann.
„Die bayerischen Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten erwarten, dass diese Forderung nicht nur von der für die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständigen Ressortministerin Dr. Merk rückhaltlos unterstützt wird, sondern auch von den für die Fachgerichte verantwortlichen Ministern Haderthauer, Herrmann und Dr. Söder, insbesondere aber auch dem Bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer“, erklärt Walter Groß, der 1. Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins e.V.. „Diese haben es nun in der Hand zu beweisen, ob es bei Lippenbekenntnissen bleibt, oder ob den Worten auch Taten folgen, mit denen die Sicherheit geschaffen wird, auf die die Bediensteten der Justiz und die rechtsuchenden Bürger einen Anspruch haben.“

Pressekontakt: Walter Groß, Bayerischer Richterverein e.V., 1. Vorsitzender
c/o Amtsgericht Nürnberg, Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg,
Tel. (dienstlich.): 0911/321-1238, Mobil: 0173/9963019, e-mail:
gross.bayrv@nefkom.net

Der Bayerische Richterverein e.V. ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Bayern. 21 Bezirksverbände und die Fachverbände der Arbeits-, Sozial- und Finanzrichter mit rund 2.400 Mitgliedern vereinigen sich unter seinem Dach. Der Bayerische Richterverein, Spitzenverband nach Art. 2 Abs.3 BayRiG,
§ 53 BeamtStG, Art. 16 BayBG,
vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Landtag und der Öffentlichkeit. Er ist Mitglied im Deutschen Richterbund. Nähere Informationen auf unserer Homepage www.bayrv.de und unter www.drb.de.

17.01.2012

Frau

Staatsministerin Dr. Beate Merk

Justizpalast

München

Offener Brief

Sicherheit in Justizgebäuden

Sehr geehrte Frau Staatsministerin,

wir wenden uns an Sie als gewählte Vertreter der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts München.

Die Ereignisse in Dachau haben uns alle zutiefst erschüttert. Der Richterrat des AmtsgerichtsMünchen fordert seit vielen Jahren eine Verbesserung der Sicherheitskontrollen in den Justizgebäuden. Doch werden in München nur bei den Strafverhandlungen entsprechende Kontrollen durchgeführt. Dagegen sind die Kolleginnen und Kollegen, die in anderen Bereichen tätig sind, an ihrem Arbeitsplatz und in ihren Sitzungssälen völlig ungeschützt. Insbesondere die Familienrichterinnen und -richter sind täglich mit Situationen konfrontiert, indenen höchste Emotionen aufeinandertreffen und Menschen sich an ihrer psychischen Belastungsgrenze bewegen. Aggressivität und auch körperliche Ausfälle sind dabei keineSeltenheit. Dass solche auch tätlichen Vorfälle bislang ohne größere Verletzungen geschlichtet werden konnten, ist aus unserer Sicht bloßer Zufall und nur dem Geschick der Kolleginnen und Kollegen und der zu Hilfe geeilten weiteren Justizangehörigen zu verdanken.

Aber auch in anderen Bereichen, wie etwa dem Mietrecht, dem Zivilrecht oder demBetreuungsrecht, treffen die Kolleginnen und Kollegen täglich auf Menschen, die sich - ob durch das Gericht oder die gegnerische Partei - in die Enge getrieben und existentiell bedroht fühlen. Das Aggressions- und Gewaltpotential auch in diesen Bereichen ist gewaltig.

Es hat uns sehr befremdet, wie sofort nach dem schrecklichen Vorfall in Dachau vielfach versucht wurde, die absolut unbefriedigende Situation in den meisten bayerischen Gerichtenzu verharmlosen und zu relativieren. Jedem unserer Kolleginnen und Kollegen ist klar, dass es eine "absolute" Sicherheit nicht geben kann. Die Gleichsetzung des Schutzes derJustizangehörigen mit einer "Trutzburg Justiz" und die Verbindung mit der Frage der Öffentlichkeit ist aus unserer Sicht jedoch völlig unangemessen. Es geht nicht um die Abschottung der Justiz oder die Einführung einer „Geheimjustiz“, es geht um die Gewährleistung eines Mindestmaßes an Sicherheit nicht nur für die Richterinnen und Richter, sondern für sämtliche weitere Prozess- und Verfahrensbeteiligte wie Anwälte, Angeklagte, Kläger und Beklagte sowie Zeugen und alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tagtäglich in den bayerischen Gerichten engagiert ihren Dienst erbringen.

Wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung der Öffentlichkeit der Justiz ist die Sicherheit im Gerichtssaal. Kein Zuschauer, der Angst vor Übergriffen haben muss, wird sein Recht auf Öffentlichkeit wahrnehmen. Alle Prozessbeteiligten, auch die Besucher, haben einen Anspruch auf vorsorglichen Schutz durch den Staat. Der Rechtsstaat muss eine unabhängige Rechtspflege sicherstellen, die keine Gewalt und Rache in den Gerichtsgebäuden fürchten muss. Wie die Erfahrungen im Strafjustizzentrum in München zeigen, werden Eingangskontrollen von den Besuchern auch in keiner Weise negativ wahrgenommen,sondern verstanden und auf Grund der zahlreichen Vorfälle auch im eigenen Interesse für richtig und notwendig erachtet.

Die Sicherheitskonzepte, die nach den Ereignissen in Landshut 2009 erstellt wurden, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn jedoch für die Umsetzung und tatsächliche Durchführung von Eingangskontrollen mit den - zumindest in München weitgehend ja vorhandenen- Metalldetektoren und Sicherheitsschleusen nicht das notwendige zusätzliche Personal zur Verfügung gestellt wird, bleiben alle entsprechenden politischen Absichtserklärungen bloße Lippenbekenntnisse. Die Kolleginnen und Kollegen fühlen sich von der Politik und insbesondere dem Haushaltsgesetzgeber hier völlig allein gelassen.

Eine personelle Verstärkung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, die den Behördenleitern vor Ort die realistische Umsetzung der Sicherheitskonzepte ermöglicht, ist unerlässlich, um weitere Gewalttaten, die leider in erschreckendem Maße zunehmen, zu verhindern.

Wir bitten Sie eindringlich, sich im Kabinett und bei den künftigen Haushaltsverhandlungen nachdrücklich für eine entsprechende sachliche und vor allem personelle Verstärkung der Justiz einzusetzen, wie Sie dies in Ihrem persönlichen Schreiben und in der Öffentlichkeit mittlerweile auch angekündigt haben. Dies ist der Staat den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiternder bayerischen Justiz, die sich täglich mit höchstem Engagement für die Belange des Rechtsstaats einsetzen, schuldig.

Mit freundlichen Grüßen

Daimer

Richter am Amtsgericht, Vorsitzender

Schinzel

 Richterin am Amtsgericht,Stellvertretende Vorsitzende

 

Amtsgericht München

- Der Richterrat -

 
 
 
Staatsanwaltschaft  München II
Der Staatsanwaltsrat 
Der Personalrat        
          
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Frau
Staatsministerin
Dr. Beate Merk
Justizpalast
 
München
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
München, 18. Januar 2012
 
 
 
 
 

 
Offener Brief
Tod unseres Kollegen Tilman Turck und Sicherheit in Justizgebäuden
Ihr Besuch in unserer Behörde vom 17. Januar 2012
 
 
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Dr. Merk!
 
Heute vor einer Woche, am Mittwoch, den 11. Januar 2012 starb unser geschätzter Kollege und Freund, Staatsanwalt Tilman Turck. Er wurde im Sitzungssaal des kleinen Amtsgerichts Dachau von einem Angeklagten, der eine geringe Strafe zu erwarten hatte, erschossen.
 
Wir danken Ihnen sehr, dass Sie sofort vor Ort waren. Wir danken Ihnen auch dafür, dass Sie sich gestern Vormittag die Zeit genommen haben und zu uns gekommen sind. Wir haben Betroffenheit und ehrliche Anteilnahme durch Sie gespürt.
 
Sie haben sich auch den Fragen der Kolleginnen und Kollegen der Staatsanwaltschaft München II gestellt. Dabei haben Sie feststellen können, dass nicht nur der Schmerz über Tilmans Tod, sondern auch die Wut bei den Kolleginnen und Kollegen der Staatsanwaltschaft München II tief sitzt. Nicht wenige von uns sind der Auffassung, dass der Tod unseres Kollegen hätte verhindert werden können.
 
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie die Auffassung vertreten, dass die Sicherheit für alle Beteiligten an den Gerichten durch konkrete Maßnahmen wesentlich erhöht werden kann, ohne dass dabei aus den Gerichten „Trutzburgen“ gemacht werden müssen.
 
Sie haben uns bei der geführten Diskussion zugesichert, dass Sie alles in Ihrer Macht stehende tun werden, um an allen bayerischen Gerichten an jenen Tagen, an denen Gerichtsverhandlungen (nicht nur in Strafsachen) stattfinden, lückenlose Personenkontrollen mittels Metalldetektoren zu gewährleisten.
 
Sie haben uns weiter zugesichert, dass Sie hinter den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft München II stehen werden, wenn diese sich – mit der Rückendeckung des Behördenleiters – weigern werden, Sitzungsdienst in Gerichtsgebäuden zu leisten, in denen keine Zugangskontrollen stattfinden. Sie haben in diesem Rahmen angekündigt, dass Sie - soweit gegenwärtig nicht ausreichend Personal für diese Aufgaben zur Verfügung steht – notfalls private Wachdienste einsetzen werden.
 
Frau Staatsministerin, wir werden Sie beim Wort nehmen! Wir bitten Sie, kämpfen Sie in der Fraktion und im Kabinett für uns! Kämpfen Sie für die Sicherheit aller Justizangehörigen und fordern Sie im Haushalt die dazu notwendigen Mittel ein! Die Argumente sind bekannt und wurden auch anlässlich des tragischen Todes unseres Kollegen von uns und in offenen Briefen anderer Richter- und Staatsanwaltschaftsvertretungen nochmals wiederholt. Wir werden Sie in jeder erdenklichen Form unterstützen.
 
Leider haben Sie die Frage, wie Sie handeln werden, wenn Sie im Kabinett nicht genug Mittel für die Umsetzung o.g. Maßnahmen durchsetzen, nicht beantworten können, sondern darauf verwiesen, dass man sich in diesem Falle erneut Gedanken machen müsse. Wir möchten Ihnen die Gewissheit geben, dass wir Ihnen diese Frage alsbald erneut stellen würden. Wir werden nicht locker lassen!
  
Für Tilman Turck kommt das alles zu spät. Wir trauern um unseren Kollegen und Freund, dem jeder juristische Beruf offen gestanden hätte und der sich aus Überzeugung für den Dienst in der Justiz entschieden hatte.
  
Thomas Böx                                                  Stefan Behrendt
Staatsanwalt als Gruppenleiter                     Rechtspflegeinspektor
Vorsitzender des Staatsanwaltsrates           stv. Vorsitzender des Personalrates

 

RiAG Yvonne Folk                                                                           Münchenerstr. 27

85435 Erding
 
Dienstag, den 17. Januar 2012

 
Frau
Justizministerin
Dr. Beate Merk
 
Herrn
Präsidenten am OLG München
Dr. Karl Huber
 
Herrn
Landgerichtspräsidenten des
LG Landshut
Karl Wörle

 
 
Offener Brief
 
 
 
Sehr geehrte Frau Ministerin,
sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrter Herr Landgerichtspräsident!
 
 
Mit großer Bestürzung haben die Mitarbeiter des Amtsgerichts Erding die schrecklichen Ereignisse am Amtsgericht Dachau wahrgenommen.

 
Diese Tragödie, bei der ein junger Staatsanwalt sein Leben lassen musste, gibt uns Anlass sofort mehr Sicherheit am Amtsgericht Erding zu fordern. Mit Erleichterung haben wir zur Kenntnis genommen, dass auch die Justizministerin nunmehr Einlasskontrollen und Metalldetektoren für alle Gerichte einführen will.

 
Aus der Presse ist zu entnehmen, dass die angekündigten Maßnahmen bei anstehenden Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Da solche Maßnahmen nach Kenntnis der Mitarbeiter am Amtsgericht Erding in der nächsten Zeit nicht geplant sind, fordern wir bereits jetzt die sofortige Umsetzung. Es ist nicht mehr zumutbar, dass nach so einem schrecklichen Vorfall wiederum auf Zeit gespielt wird.

Die Justizverwaltung hat eine besondere Schutz- und Garantenpflicht für ihre Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Geschäftsstellenmitarbeiter und Wachtmeister. Lediglich an den großen Strafjustizzentren sind zurzeit ausreichende Sicherheitskontrollen vorhanden, an den Amtsgerichten fehlen sowohl Wachtmeister in ausreichender Zahl, als auch technische Überwachungseinrichtungen.
 
Am Amtsgericht, das wie kein anderes Gericht bürgernah agiert, sind häufig Menschen in Extremsituationen anzutreffen. In Strafverfahren haben wir auch mit gewaltbereiten, oft psychisch beeinträchtigten Menschen, die nicht selten unter Betäubungsmitteleinfluss stehen, zu tun. Daneben gibt es Verfahren im Familien- und Betreuungsrecht, die mit einer hohen emotionalen Agitation einhergehen. Auch in Zivilverfahren stehen sich die Parteien mitunter sehr feindlich gegenüber.

Leider ist der Mord in Dachau kein Einzelfall, bereits im Jahre 2009 kam es zu einem tödlichen Schusswaffeneinsatz am Landgericht Landshut und zu einem Tötungsdelikt am Amtsgericht Dresden. Auch in Folge dieser Ereignisse kam eine Sicherheitsdiskussion in Gang. Neue Sicherheitskonzepte sollten zeitnah umgesetzt werden.

Seit 2009 wurde am Amtsgericht Erding lediglich ein Handscanner angeschafft und in den letzten Wochen wurden Kameras installiert, deren Aufnahmen jedoch nicht aufgezeichnet werden. Diese Maßnahmen sind in keiner Weise geeignet, uns ein höheres Sicherheitsgefühl zu vermitteln.

An unserem Amtsgericht sind zurzeit lediglich drei Wachtmeister beschäftigt. Diese haben zusätzlich zu ihren Sicherheitsaufgaben Hausmeistertätigkeiten, Aktentransport, Post und Betreuung der Computerhardware zu erledigen. Die vierte vorhandene Planstelle für Wachtmeister ist nicht besetzt. Es gibt keinerlei permanente Einlasskontrollen. Jeder gut- oder böswillige Besucher kann mühelos in jedes Geschäfts- oder Richterzimmer kommen, ohne zuvor zumindest an der Einlasspforte kontrolliert zu werden. Wir erwarten, dass der Zugang zu den Büroräumen nur nach Anmeldung bei der Pforte und Rückfrage beim zuständigen Mitarbeiter gewährt wird.

Um die angekündigte Schleuse mit Metalldetektor während der Öffnungszeiten des Amtsgerichtes sinnvoll einzusetzen, wären insgesamt 6 Wachtmeister nötig. Es ist keinem gedient, wenn die technischen Geräte nicht eingesetzt werden können, weil kein Personal vorhanden ist. Uns ist auch bewusst, dass es eine absolute Sicherheit nicht gibt, das ist aber kein Argument, mit dem Sicherheitslücken, bzw. die Abwesenheit jeder Sicherung in Kauf genommen werden dürfen. Finanzielle Erwägungen und Engpässe im Haushaltsplan dürfen nicht dazu führen, dass sich ein solcher Vorfall wiederholt.
 
Wir fordern Sie hiermit auf, auch im Interesse der Anwaltschaft, der Zeugen und Besucher des Amtsgerichts Erding, unverzüglich eine Schleuse mit Metalldetektor einbauen zu lassen und ausreichend Personal zur Kontrolle zur Verfügung zu stellen.
Anliegend finden Sie eine Unterschriftenliste der Mitarbeiter des Amtsgerichts Erding, die diese Forderung unterstützen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Yvonne Folk

RiAG Erding