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Der Bayerische Richterverein e.V. informiert
Auszug aus der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 31.01.2012:
"2. Ministerrat beschließt umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verstärkung der Sicherheit in Gerichtsgebäuden / Bayerns Justizministerin Dr. Merk: „Mehr Wachpersonal, zusätzliche technische und bauliche Sicherheitsmaßnahmen sind deutliches Signal an Bürger und Mitarbeiter der bayerischen Justiz für mehr Sicherheit in Gerichten“
Der Ministerrat hat heute auf Initiative von Justizministerin Dr. Beate Merk ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verstärkung der Sicherheit in bayerischen Gerichtsgebäuden beschlossen. Es umfasst ein erhebliches Plus an Wachpersonal und Haushaltsmitteln für Sicherheitsmaßnahmen. Justizministerin Dr. Merk: „Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein deutliches Signal, dass die Bayerische Staatsregierung hinter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz steht und auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Gerichtsgebäuden stärken will. Die Tragödie von Dachau hat uns in erschreckender Weise gezeigt, dass wir zum Schutz unserer Bediensteten und der Besucher unserer Gerichte noch mehr tun müssen. Das jetzt erzielte Ergebnis kann sich sehen lassen: Beim Personal schaffen wir von 2012 bis 2014 in drei Tranchen 140 neue Wachtmeisterstellen. Die ersten 70 neuen Wachtmeister können wir schon zum 1. Juni diesen Jahres einstellen. Daneben stellen wir Haushaltsmittel für 300 weitere Wachbedienstete von privaten Sicherheitsunternehmen zur Verfügung. Aber auch in technische und bauliche Sicherheitsmaßnahmen können wir bis 2014 zusätzlich investieren. Etwa für kleinere Baumaßnahmen, Dienst- und Schutzkleidung sowie Aus- und Fortbildung stehen uns nun 14,85 Millionen Euro mehr zur Verfügung.“
Auch die Finanz-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichte arbeiten an einer Verstärkung ihrer Sicherheitsmaßnahmen. Der Ministerrat war sich einig, dass für technische Aufrüstung wie etwa mobile Metalldetektorrahmen und personellen Mehrbedarf im Nachtragshaushalt zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen.
Justizministerin Dr. Merk informierte das Kabinett auch über die schon ergriffenen Sofortmaßnahmen. Die Gerichte werden möglichst zu allen Verhandlungszeiten Zugangskontrollen durchführen. In der Übergangsphase muss der zusätzliche personelle Aufwand durch Mehrarbeit und bezahlte Überstunden bewältigt werden. Außerdem wird möglichst bei jedem Gerichtsgebäude nur noch ein Eingang für die Öffentlichkeit bestehen. Alle Gerichte wurden angehalten, ihre Sicherheitsausrüstung zu überprüfen und nötigenfalls sofort für Ersatzbeschaffung zu sorgen (z.B. Handsonden, Sicherheitshandschuhe). Justizministerin Dr. Merk betonte: „Langfristig ist unser Ziel ein engmaschigeres Sicherheitsnetz, das lückenlose Zugangskontrollen zu allen Zeiten, in denen Verhandlungen stattfinden, vorsieht. Bei Neubauten und Sanierungen sollen standardmäßig fest installierte Metalldetektorrahmen und Vereinzelungsanlagen eingebaut werden. Auch die Trennung von Büro- und Sitzungsbereichen wird forciert.“
Die Justizministerin abschließend: „Das Ergebnis unserer Verhandlungen ist ein deutliches Signal für eine schnelle Verbesserung der Sicherheitssituation in bayerischen Gerichtsgebäuden! Es ist aber auch die Basis für langfristige und nachhaltige Optimierungen in diesem Bereich. Und zeigt damit, dass es hier nicht um Aktionismus, sondern um vernünftige, zukunftsorientierte Politik zum Schutz unserer Mitarbeiter und der Bürger geht.“"
Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist getan.
Wir werden auf die Einhaltung der Zusagen achten und weitere erforderliche Verbesserungen einfordern.
Walter Groß, 1. Vorsitzender
16/11006 Georg Schmid, Alexander König,und Fraktion (CSU),
Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann,
Tobias Thalhammer
Mehr Sicherheit in Bayerns Justizgebäuden ist unumgänglich
und Fraktion (FDP)
Der Landtag wolle beschließen:
I. Der Landtag stellt fest:
1. Am 11. Januar 2012 wurde der 31-jährige Staatsanwalt
Tilman Turck während der Urteilsverkündung
in einer Sitzung des Strafrichters des Amtsgerichts
Dachau vom Angeklagten erschossen. Unser Mitgefühl
gilt in dieser schweren Zeit der Ehefrau und
der Familie des getöteten Staatsanwalts. Die Tötung
des jungen Staatsanwalts, der als Anklagevertreter
die Interessen der Allgemeinheit vor Gericht
vertrat, ist auch ein Anschlag gegen den Rechtsstaat
und seine Institutionen.
2. Die Justizbediensteten, Rechtsanwälte, Verfahrensbeteiligten,
Zeugen und Zuhörer müssen sich in unseren
Gebäuden sicher fühlen können, auch und
gerade weil die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen
eines der wesentlichen Prinzipien unseres
Rechtsstaats ist.
II. Der Landtag begrüßt die seit 2009 zur Verbesserung
der Sicherheit in den Gerichtsgebäuden durchgeführten
Maßnahmen und insbesondere, dass dabei
─
investiert wurden,
3,6 Mio. Euro in die Sicherheit der Justizgebäude
─
umgesetzt werden, und
bei Neubauten und Sanierungen erhöhte Sicherheitsstandards
─
bereits heute laufend Zugangskontrollen
stattfinden.
III. Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Sicherheit in
allen öffentlich zugänglichen Gebäuden der Amts-,
Land- und Oberlandesgerichte sowie der Staatsanwaltschaften
in Bayern zu optimieren, indem
an den Strafjustizzentren und weiteren großen Justizstandorten
─
Metalldetektorrahmen, Drehkreuze und zentral bedienbare
Türelemente oder elektrisch steuerbare
Türen zum Standard gemacht werden,
bei allen Neubauten und Sanierungsmaßnahmen
─
so schnell wie möglich umgesetzt und, wo
dies baulich nicht möglich ist, andere geeignete
Maßnahmen ergriffen werden,
die Trennung von Bürotrakten und Sitzungssaalbereichen
─
zügig so nachgerüstet werden, dass Zugangskontrollen
ohne Weiteres und effizient durchgeführt
werden können,
alle übrigen Gebäude soweit noch nicht geschehen
─
zur Verfügung gestellt wird, der an Sitzungstagen
zur Eingangskontrolle zum Einsatz
kommt,
in jedem Justizgebäude künftig ein Metalldetektorrahmen
─
und Nebengebäude ausgedehnt werden,
die Zugangskontrollen erhöht und auf kleine Gerichte
─
denen Gerichtsverfahren stattfinden, die Metalldetektoren
verlässlich zum Einsatz kommen und auf
Anforderung Sicherheitsbeamte in der Sitzung anwesend
sind.
Die dringend erforderlichen personellen Ressourcen
und die nötigen Sachmittel für die baulichen und technischen
Ausstattungen sind so schnell wie möglich zur
Verfügung zu stellen. Dies darf aber nicht zu Lasten
anderer Notwendigkeiten in der Justiz, wie z.B. der anzustrebenden
zusätzlichen Stellen für Richter und
Staatsanwälte, gehen.
IV. Die Staatsregierung wird weiter aufgefordert, die Sicherheitslage
an den Fachgerichten (Verwaltungs-, Arbeits-,
Sozial- und Finanzgerichten) zu überprüfen und
auch in diesem Bereich ggf. die schon eingeleiteten Sicherheitsmaßnahmen
zu verstärken.
V. Die Staatsregierung wird weiter aufgefordert, dem
Landtag bis spätestens 1. Oktober 2012 über die eingeleiteten
und durchgeführten Maßnahmen zu berichten.
dafür Sorge zu tragen ist, dass zu allen Zeiten, zu
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter
Dokumente
www.bayern.landtag.de -abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.
24.01.2012
Bayerischer Landtag
Dringlichkeitsantrag
16. Wahlperiode Drucksache
der Abgeordneten
Petra Guttenberger
16/11019 Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Bernhard Pohl,und Fraktion (FREIE
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Verfassung, Recht,
Parlamentsfragen und Verbraucherschutz mündlich und schriftlich zu berichten,
welche Maßnahmen anlässlich des tragischen Vorfalls am Amtsgericht
Dachau zur Verbesserung der Sicherheit von Justizgebäuden ergriffen werden.
Dabei soll auch auf folgende Fragen eingegangen werden:
1. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Justizgebäuden
wurden seit dem letzten Bericht im Ausschuss (Beschluss-
Drs. 16/1875) zwischen 2009 und 2011 ergriffen?
2. Welche Sachmittel und wie viel Personal wurden in diesem Zeitraum für
die Verbesserung der Sicherheit von Justizgebäuden in den Haushalt eingestellt?
Wurden diese Mittel vollständig abgerufen?
3. Inwiefern wurden die einzelnen Vorschläge der beim Staatsministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Arbeitsgruppe zur Intensivierung
von Zugangskontrollen bei Justizgebäuden seit 2009 umgesetzt?
4. An welchen Gerichten und Staatsanwaltschaften gibt es bisher keine Sicherheitsschleusen?
Welche Haushaltsmittel (Sachmittel und Personal)
sind notwendig, um alle Justizgebäude mit Sicherheitsschleusen auszurüsten?
Welche Gebäude sollen bis wann damit ausgerüstet werden?
5. Wie wird eine hinreichende Sicherheit gewährleistet, wenn Metalldetektoren
nur zu den Zeiten zum Einsatz kommen sollten, zu denen Gerichtsverfahren
stattfinden?
6. Welche Maßnahmen werden an den Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und
Finanzgerichten ergriffen?
7. Inwiefern können private Sicherheitsfirmen zur Ergänzung oder zur
Überbrückung herangezogen werden, um die Sicherheit in Justizgebäuden
ausreichend zu gewährleisten?
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse
sind im Internet unter
Sitzungsübersicht steht unter
www.bayern.landtag.de - Dokumente abrufbar. Die aktuellewww.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.
25.01.2012
Bayerischer Landtag
Dringlichkeitsantrag
16. Wahlperiode Drucksache
der Abgeordneten
Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger,
Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Dr. Leopold
Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Alexander Muthmann,
Prof. Dr. Michael Piazolo, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Tanja
Schweiger, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann
WÄHLER)
Sicherheit von Justizgebäuden – Bericht
16. Wahlperiode Drucksache
16/11007
Dringlichkeitsantrag
der Abgeordneten
Schmitt-Bussinger, Hans-Ulrich Pfaffmann, Volkmar Halbleib, Horst
Arnold, Inge Aures, Susann Biedefeld, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer,
Harald Güller, Natascha Kohnen, Franz Maget, Christa Naaß, Reinhold
Perlak, Florian Ritter, Harald Schneider, Stefan Schuster, Diana
Stachowitz, Christa Steiger, Reinhold Strobl, Angelika Weikert, Dr. Paul
Wengert
Sicherheit in den Gerichtsgebäuden erhöhen
Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Helgaund Fraktion (SPD)
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag ist entsetzt über das tödliche Attentat auf einen jungen Staatsanwalt
während einer Strafverhandlung am Amtsgericht Dachau.
Die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist eine wichtige Errungenschaft
des demokratischen Rechtsstaates. Die Rechtsprechung darf nicht in
festungsähnlichen Bauten hinter verschlossenen Türen stattfinden, sondern
muss für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Dies gilt nicht
nur für die ordentliche Justiz, sondern auch für die Fachgerichte.
Absolute Sicherheit für die Bediensteten in den Gerichten, die Verfahrensbeteiligten
und Rechtssuchenden und die Öffentlichkeit vor heimtückischen
Anschlägen kann es deshalb nicht geben. Der Staat ist es aber seinen Bediensteten
und allen, die ein Gerichtsgebäude aufsuchen, schuldig, alle Vorkehrungen
zu treffen, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen.
Anknüpfend an die Diskussionen nach dem tödlichen Anschlag im Jahr 2009
im Landgericht Landshut und aufbauend auf die bisherigen Maßnahmen
spricht sich der Landtag deshalb dafür aus, das für jedes einzelne Gerichtsgebäude
erforderliche Sicherheitskonzept zu überprüfen und fortzuentwickeln.
Hierbei wird es neben der Installation von Sicherheitsschleusen und Videokameras
auch erforderlich sein, alle Gerichte mit Handdetektoren und mobilen
und bzw. oder stationären Metalldetektoren und Gepäckdurchleuchtungsanlagen
auszustatten, über deren jeweiligen Einsatz die Gerichte in eigener
Verantwortung zu entscheiden haben.
Technische Sicherheitsmaßnahmen sind weitgehend wirkungslos, wenn nicht
genügend Mitarbeiter vorhanden sind, die sie bedienen und notfalls eingreifen
können.
Der Landtag spricht sich deshalb dafür aus, an den Gerichten ausreichend
Stellen für Justizwachtmeister und Amtsmeister zu schaffen und wird im
Rahmen des Nachtragshaushalts 2012 die für bauliche und technische Sicherheitsmaßnahmen
und zusätzliche Mitarbeiter erforderlichen Mittel zur Verfügung
stellen.
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse
sind im Internet unter
Sitzungsübersicht steht unter
www.bayern.landtag.de - Dokumente abrufbar. Die aktuellewww.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.
24.01.2012
Bayerischer Landtag
Der Hauptpersonalrat
Der Hauptrichterrat
Der Hauptstaatsanwaltsrat
Hauptpersonalrat Justiz • 80097 München
Herrn Ministerpräsidenten
des Freistaates Bayern
Horst Seehofer
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Srauß-Ring 1
80539 München
19. Januar 2012
Offener Brief
Ermordung des Staatsanwalts Tilman Turck im Amtsgericht Dachau hier: Sicherheit in Justizgebäuden
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
der Mord an unserem Kollegen Staatsanwalt Tilman Turck hat uns schockiert und macht uns traurig. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten der Witwe und der Familie des aus dem Leben Gerissenen.
Der Richter und der Protokollführer des Amtsgerichts Dachau haben den Mordanschlag nur mit großem Glück überlebt. Die im Gerichtssaal anwesenden Zeugen waren ebenfalls gefährdet, haben aber beherzt eingegriffen und den Täter überwältigt, bevor er weiteres Unheil anrichten konnte. Ihnen gilt unser Dank.
Die schrecklichen Ereignisse in Dachau haben zu einer breiten Diskussion über die Sicherheit in Justizgebäuden geführt.
In vielen Gerichtsgebäuden konnten aufgrund fehlenden Personals bisher keinerlei Kontrollen durchgeführt werden, so dass jedermann vielerorts in der Lage war, unbehelligt mit gefährlichen Gegenständen und Waffen jeder Art Gerichtsgebäude und öffentliche Verhandlungen zu betreten.
Die Justiz versucht nun mit Sofortmaßnahmen alle verfügbaren Kräfte zu bündeln und viele andere wichtige Aufgaben hintanzustellen, um bis zur Entscheidung des Bayerischen Landtags übergangsweise mehr Sicherheit in den Bayerischen Gerichtssälen zu gewährleisten. Das dafür erforderliche Personal stand und steht bisher nicht zur Verfügung, so dass die ergriffenen Maßnahmen schon rein zeitlich nur sehr begrenzte Notmaßnahmen sein können.
Justizbedienstete, Rechtsuchende, Anwälte, Zeugen und Besucher wie z.B. Schulklassen dürfen in Gerichtssälen nicht durch Waffen und andere gefährliche Gegenstände an Leben und Gesundheit gefährdet werden. Es unterliegt oft nicht der freien Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger, einen Gerichtssaal zu betreten. Zeugen sind z.B. gesetzlich verpflichtet und können gezwungen werden, vor Gericht zu erscheinen. Kein Rechtsuchender darf davon abgehalten werden, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, nur weil er sich im Gericht nicht sicher fühlen kann.
Die Öffentlichkeit von Verhandlungen ist in einem demokratischen Rechtsstaat ein hohes Gut. Wenn Beobachter und Schulklassen sich aus Angst um ihr Leben und ihre Gesundheit nicht mehr in Gerichtssäle trauen, wäre das eine Bankrotterklärung für einen demokratischen Rechtsstaat.
Die Bayerische Justiz ist in den meisten Bereichen - worauf wir schon seit Jahren hinweisen - hoffnungslos überlastet und mit zu wenig Personal ausgestattet. Schnelles Recht ist jedoch gutes Recht. Rasche (aber sorgfältige) Entscheidungen und eine schnelle Umsetzung können dazu beitragen, eine Zermürbung von Verfahrensbeteiligten zu vermeiden. Durch zügige Entscheidungen können somit auch Gefährdungen vermindert werden.
Nach der Koalitionsvereinbarung der Regierungsfraktionen im Bayerischen Landtag stehen noch 166 zusätzliche Stellen für die Justiz aus, die im nächsten Doppelhaushalt geschaffen werden sollen.
Es ist uns ein besonderes Anliegen klar darauf hinzuweisen, dass diese Stellen zur Erfüllung der Aufgaben der Justiz zwingend notwendig sind, wobei die Überlast nur gemindert, aber bei weitem nicht beseitigt wird. Neue Justizwachtmeisterstellen dürfen daher nicht auf die noch aus der Koalitionsvereinbarung ausstehenden Stellen angerechnet werden.
Für die Sicherheit in Justizgebäuden und insbesondere für öffentliche Verhandlungen sind daher zusätzliche Stellen für Justizwachtmeister notwendig.
Wir sind für eine offene Justiz, die Justizbediensteten, Rechtsuchenden, Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit eine größtmögliche Sicherheit bieten kann.
Die Justiz ist zur Durchsetzung von Recht und Gesetz berufen und genießt bei der Bevölkerung hohes Ansehen und Vertrauen. Eine Institution, die für die Einhaltung und Durchsetzung von Recht und Gesetz verantwortlich ist, aber nicht einmal in den öffentlichen Verhandlungen ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten kann, muss gravierende Vertrauensverluste der Bürgerinnen und Bürger befürchten. Letztlich ist der Rechtsstaat insgesamt in Gefahr.
Wir bitten Sie daher um Unterstützung und dafür Sorge zu tragen, dass das für die notwendigen Kontrollen erforderliche Personal schnellstmöglich und zusätzlich zu den bereits angekündigten ebenfalls dringend erforderlichen Stellen bereit gestellt wird.
Mit freundlichen/Grüßen
Elmar Herrler
Vorsitzender des Hauptrichterrats
Oberlandesgericht Nürnberg
FürtherStr. 110
90429 Nürnberg
Telefon (0911) 321-2895
E-Mail Elmar.Herrler@)olg-n.bayern.de
Robert Schmid
Vorsitzender des Hauptpersonalrats
Justizgebäude Pacellistraße 5
80315 München
Telefon (089) 5597-2243
E-Mail:hauptpersonalrat@)stmjv.bavem.de
Dr. Wolfgang Beckstein
Vorsitzender des Hauptstaatsanwaltsrats
Staatsanwaltschaft München l
80335 München
Telefon (089) 5597-4832
E-Mail: Wolfgang.Beckstein(@sta-m1.bavern.de
An alle
Richterinnen und Richter,
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
in Bayern
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Am Montag, den 23.01.2012 findet um 09.00 Uhr in München in St. Michael in der Fußgängerzone das Requiem für den getöteten Kollegen Tilman Turck statt.
Es wäre ein wunderbares Zeichen der Verbundenheit, wenn die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, denen eine Teilnahme an diesem Requiem nicht möglich ist, zu dieser Zeit innehalten und ihres Kollegen mit einer Schweigeminute gedenken würden. Ich hielte es - weil die Tat in öffentlicher Hauptverhandlung begangen worden ist - auch nicht für unangemessen, wenn hierzu eine Sitzung unterbrochen würde.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diesen Aufruf, der über den Deutschen Richterbund alle Kolleginnen und Kollegen bundesweit erreicht hat, unterstützen würden.
Mit kollegialen Grüßen
Walter Groß
1. Vorsitzender
Der Bayerische Richterverein e.V. ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Bayern. 21 Bezirksverbände und die Fachverbände der Arbeits-, Sozial- und Finanzrichter mit rund 2.400 Mitgliedern vereinigen sich unter seinem Dach.
Der Bayerische Richterverein, Spitzenverband nach Art. 2 Abs.3 BayRiG, § 53 BeamtStG, Art. 16 BayBG, vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Landtag und der Öffentlichkeit. Er ist Mitglied im Deutschen Richterbund. Nähere Informationen auf unserer Homepage www.bayrv.de und unter www.drb.de.
Pressemitteilung
Den Worten müssen Taten folgen
Der Bayerische Richterverein e.V. zur Sicherheit in Gerichtsgebäuden
Nürnberg, 16.01.2012: Am 11.01.2012 hat im Amtsgericht Dachau ein Angeklagter Staatsanwalt Tilman Turck erschossen. Auch auf Richter am Amtsgericht Lukas Neubeck ist geschossen worden. Fassungslos blicken wir auf diese unbegreifliche Gewalttat. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen unseres getöteten Kollegen. Wir denken aber auch an den Kollegen, der nur durch Glück unverletzt blieb und den Protokollführer, der die Ereignisse miterleben musste.
Geschehen ist das alles in öffentlicher Hauptverhandlung in einem Sitzungssaal, einem Ort, an dem nicht nur Recht gesprochen, sondern auch durch Straftaten gestörter gesellschaftlicher Friede wiederhergestellt und Sicherheit geschaffen werden soll.
Den bayerischen Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist bewusst, dass sie einen Beruf ausüben, der nicht ohne Risiko ist. Dies hat der Vorfall in Dachau nach dem in Landshut im Jahr 2009 erneut drastisch vor Augen geführt. Auch wissen wir, dass absolute Sicherheit nicht erreichbar ist.
Gerade deshalb fordern wir wirksamere Sicherheitsmaßnahmen - nicht nur um unserer eigenen Sicherheit und der unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter willen, sondern weil niemand, der eine Gerichtsverhandlung besuchen möchte, durch Sicherheitsbedenken davon abgehalten werden darf. Die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist als Regelfall gesetzlich vorgesehen. Zeugen, die oft nur zufällig in diese Rolle geraten sind, müssen zu diesen Verhandlungen erscheinen. Schulklassen sollen dort auch weiterhin Sozial- und Rechtskunde live erleben können und nicht auf TV-Gerichtsshows angewiesen sein.
Wer beim Betreten eines Gerichts Metallgegenstände in eine Schale legt, eine Torbogensonde durchschreitet und mitgeführte Taschen öffnet, wird nicht das Gefühl haben eine Trutzburg, einen Hochsicherheitstrakt oder einen Ort der Geheimjustiz zu betreten – Begriffe, die bei vielen Kolleginnen und Kollegen auf Unverständnis gestoßen sind und Empörung ausgelöst haben. Gleiches gilt für von wenig Sachkunde getragene Vorschläge wie etwa das Einrichten von Garderoben, in denen Jacken und Mäntel der Besucher verwahrt werden sollen.
Wir fordern, dass ohne Finanzierungsvorbehalt alles dafür getan wird, dass niemand Waffen oder andere gefährliche Gegenstände in ein Gericht mitbringen kann.
„Die bayerischen Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten erwarten, dass diese Forderung nicht nur von der für die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständigen Ressortministerin Dr. Merk rückhaltlos unterstützt wird, sondern auch von den für die Fachgerichte verantwortlichen Ministern Haderthauer, Herrmann und Dr. Söder, insbesondere aber auch dem Bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer“, erklärt Walter Groß, der 1. Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins e.V.. „Diese haben es nun in der Hand zu beweisen, ob es bei Lippenbekenntnissen bleibt, oder ob den Worten auch Taten folgen, mit denen die Sicherheit geschaffen wird, auf die die Bediensteten der Justiz und die rechtsuchenden Bürger einen Anspruch haben.“
Pressekontakt: Walter Groß, Bayerischer Richterverein e.V., 1. Vorsitzender
c/o Amtsgericht Nürnberg, Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg,
Tel. (dienstlich.): 0911/321-1238, Mobil: 0173/9963019, e-mail: gross.bayrv@nefkom.net
Der Bayerische Richterverein e.V. ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Bayern. 21 Bezirksverbände und die Fachverbände der Arbeits-, Sozial- und Finanzrichter mit rund 2.400 Mitgliedern vereinigen sich unter seinem Dach. Der Bayerische Richterverein, Spitzenverband nach Art. 2 Abs.3 BayRiG,
§ 53 BeamtStG, Art. 16 BayBG, vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Landtag und der Öffentlichkeit. Er ist Mitglied im Deutschen Richterbund. Nähere Informationen auf unserer Homepage www.bayrv.de und unter www.drb.de.
17.01.2012
Frau
Staatsministerin Dr. Beate Merk
Justizpalast
München
Offener Brief
Sicherheit in Justizgebäuden
Sehr geehrte Frau Staatsministerin,
wir wenden uns an Sie als gewählte Vertreter der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts München.
Die Ereignisse in Dachau haben uns alle zutiefst erschüttert. Der Richterrat des AmtsgerichtsMünchen fordert seit vielen Jahren eine Verbesserung der Sicherheitskontrollen in den Justizgebäuden. Doch werden in München nur bei den Strafverhandlungen entsprechende Kontrollen durchgeführt. Dagegen sind die Kolleginnen und Kollegen, die in anderen Bereichen tätig sind, an ihrem Arbeitsplatz und in ihren Sitzungssälen völlig ungeschützt. Insbesondere die Familienrichterinnen und -richter sind täglich mit Situationen konfrontiert, indenen höchste Emotionen aufeinandertreffen und Menschen sich an ihrer psychischen Belastungsgrenze bewegen. Aggressivität und auch körperliche Ausfälle sind dabei keineSeltenheit. Dass solche auch tätlichen Vorfälle bislang ohne größere Verletzungen geschlichtet werden konnten, ist aus unserer Sicht bloßer Zufall und nur dem Geschick der Kolleginnen und Kollegen und der zu Hilfe geeilten weiteren Justizangehörigen zu verdanken.
Aber auch in anderen Bereichen, wie etwa dem Mietrecht, dem Zivilrecht oder demBetreuungsrecht, treffen die Kolleginnen und Kollegen täglich auf Menschen, die sich - ob durch das Gericht oder die gegnerische Partei - in die Enge getrieben und existentiell bedroht fühlen. Das Aggressions- und Gewaltpotential auch in diesen Bereichen ist gewaltig.
Es hat uns sehr befremdet, wie sofort nach dem schrecklichen Vorfall in Dachau vielfach versucht wurde, die absolut unbefriedigende Situation in den meisten bayerischen Gerichtenzu verharmlosen und zu relativieren. Jedem unserer Kolleginnen und Kollegen ist klar, dass es eine "absolute" Sicherheit nicht geben kann. Die Gleichsetzung des Schutzes derJustizangehörigen mit einer "Trutzburg Justiz" und die Verbindung mit der Frage der Öffentlichkeit ist aus unserer Sicht jedoch völlig unangemessen. Es geht nicht um die Abschottung der Justiz oder die Einführung einer „Geheimjustiz“, es geht um die Gewährleistung eines Mindestmaßes an Sicherheit nicht nur für die Richterinnen und Richter, sondern für sämtliche weitere Prozess- und Verfahrensbeteiligte wie Anwälte, Angeklagte, Kläger und Beklagte sowie Zeugen und alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tagtäglich in den bayerischen Gerichten engagiert ihren Dienst erbringen.
Wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung der Öffentlichkeit der Justiz ist die Sicherheit im Gerichtssaal. Kein Zuschauer, der Angst vor Übergriffen haben muss, wird sein Recht auf Öffentlichkeit wahrnehmen. Alle Prozessbeteiligten, auch die Besucher, haben einen Anspruch auf vorsorglichen Schutz durch den Staat. Der Rechtsstaat muss eine unabhängige Rechtspflege sicherstellen, die keine Gewalt und Rache in den Gerichtsgebäuden fürchten muss. Wie die Erfahrungen im Strafjustizzentrum in München zeigen, werden Eingangskontrollen von den Besuchern auch in keiner Weise negativ wahrgenommen,sondern verstanden und auf Grund der zahlreichen Vorfälle auch im eigenen Interesse für richtig und notwendig erachtet.
Die Sicherheitskonzepte, die nach den Ereignissen in Landshut 2009 erstellt wurden, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn jedoch für die Umsetzung und tatsächliche Durchführung von Eingangskontrollen mit den - zumindest in München weitgehend ja vorhandenen- Metalldetektoren und Sicherheitsschleusen nicht das notwendige zusätzliche Personal zur Verfügung gestellt wird, bleiben alle entsprechenden politischen Absichtserklärungen bloße Lippenbekenntnisse. Die Kolleginnen und Kollegen fühlen sich von der Politik und insbesondere dem Haushaltsgesetzgeber hier völlig allein gelassen.
Eine personelle Verstärkung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, die den Behördenleitern vor Ort die realistische Umsetzung der Sicherheitskonzepte ermöglicht, ist unerlässlich, um weitere Gewalttaten, die leider in erschreckendem Maße zunehmen, zu verhindern.
Wir bitten Sie eindringlich, sich im Kabinett und bei den künftigen Haushaltsverhandlungen nachdrücklich für eine entsprechende sachliche und vor allem personelle Verstärkung der Justiz einzusetzen, wie Sie dies in Ihrem persönlichen Schreiben und in der Öffentlichkeit mittlerweile auch angekündigt haben. Dies ist der Staat den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiternder bayerischen Justiz, die sich täglich mit höchstem Engagement für die Belange des Rechtsstaats einsetzen, schuldig.
Mit freundlichen Grüßen
Daimer
Richter am Amtsgericht, Vorsitzender
Schinzel
Richterin am Amtsgericht,Stellvertretende Vorsitzende
Amtsgericht München
- Der Richterrat -
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Staatsanwaltschaft München II
Der Staatsanwaltsrat
Der Personalrat
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Frau
Staatsministerin
Dr. Beate Merk
Justizpalast
München
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München, 18. Januar 2012
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Offener Brief
Tod unseres Kollegen Tilman Turck und Sicherheit in Justizgebäuden
Ihr Besuch in unserer Behörde vom 17. Januar 2012
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Dr. Merk!
Heute vor einer Woche, am Mittwoch, den 11. Januar 2012 starb unser geschätzter Kollege und Freund, Staatsanwalt Tilman Turck. Er wurde im Sitzungssaal des kleinen Amtsgerichts Dachau von einem Angeklagten, der eine geringe Strafe zu erwarten hatte, erschossen.
Wir danken Ihnen sehr, dass Sie sofort vor Ort waren. Wir danken Ihnen auch dafür, dass Sie sich gestern Vormittag die Zeit genommen haben und zu uns gekommen sind. Wir haben Betroffenheit und ehrliche Anteilnahme durch Sie gespürt.
Sie haben sich auch den Fragen der Kolleginnen und Kollegen der Staatsanwaltschaft München II gestellt. Dabei haben Sie feststellen können, dass nicht nur der Schmerz über Tilmans Tod, sondern auch die Wut bei den Kolleginnen und Kollegen der Staatsanwaltschaft München II tief sitzt. Nicht wenige von uns sind der Auffassung, dass der Tod unseres Kollegen hätte verhindert werden können.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie die Auffassung vertreten, dass die Sicherheit für alle Beteiligten an den Gerichten durch konkrete Maßnahmen wesentlich erhöht werden kann, ohne dass dabei aus den Gerichten „Trutzburgen“ gemacht werden müssen.
Sie haben uns bei der geführten Diskussion zugesichert, dass Sie alles in Ihrer Macht stehende tun werden, um an allen bayerischen Gerichten an jenen Tagen, an denen Gerichtsverhandlungen (nicht nur in Strafsachen) stattfinden, lückenlose Personenkontrollen mittels Metalldetektoren zu gewährleisten.
Sie haben uns weiter zugesichert, dass Sie hinter den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft München II stehen werden, wenn diese sich – mit der Rückendeckung des Behördenleiters – weigern werden, Sitzungsdienst in Gerichtsgebäuden zu leisten, in denen keine Zugangskontrollen stattfinden. Sie haben in diesem Rahmen angekündigt, dass Sie - soweit gegenwärtig nicht ausreichend Personal für diese Aufgaben zur Verfügung steht – notfalls private Wachdienste einsetzen werden.
Frau Staatsministerin, wir werden Sie beim Wort nehmen! Wir bitten Sie, kämpfen Sie in der Fraktion und im Kabinett für uns! Kämpfen Sie für die Sicherheit aller Justizangehörigen und fordern Sie im Haushalt die dazu notwendigen Mittel ein! Die Argumente sind bekannt und wurden auch anlässlich des tragischen Todes unseres Kollegen von uns und in offenen Briefen anderer Richter- und Staatsanwaltschaftsvertretungen nochmals wiederholt. Wir werden Sie in jeder erdenklichen Form unterstützen.
Leider haben Sie die Frage, wie Sie handeln werden, wenn Sie im Kabinett nicht genug Mittel für die Umsetzung o.g. Maßnahmen durchsetzen, nicht beantworten können, sondern darauf verwiesen, dass man sich in diesem Falle erneut Gedanken machen müsse. Wir möchten Ihnen die Gewissheit geben, dass wir Ihnen diese Frage alsbald erneut stellen würden. Wir werden nicht locker lassen!
Für Tilman Turck kommt das alles zu spät. Wir trauern um unseren Kollegen und Freund, dem jeder juristische Beruf offen gestanden hätte und der sich aus Überzeugung für den Dienst in der Justiz entschieden hatte.
Thomas Böx Stefan Behrendt
Staatsanwalt als Gruppenleiter Rechtspflegeinspektor
Vorsitzender des Staatsanwaltsrates stv. Vorsitzender des Personalrates
RiAG Yvonne Folk Münchenerstr. 27
85435 Erding
Dienstag, den 17. Januar 2012
Frau
Justizministerin
Dr. Beate Merk
Herrn
Präsidenten am OLG München
Dr. Karl Huber
Herrn
Landgerichtspräsidenten des
LG Landshut
Karl Wörle
Offener Brief
Sehr geehrte Frau Ministerin,
sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrter Herr Landgerichtspräsident!
Mit großer Bestürzung haben die Mitarbeiter des Amtsgerichts Erding die schrecklichen Ereignisse am Amtsgericht Dachau wahrgenommen.
Diese Tragödie, bei der ein junger Staatsanwalt sein Leben lassen musste, gibt uns Anlass sofort mehr Sicherheit am Amtsgericht Erding zu fordern. Mit Erleichterung haben wir zur Kenntnis genommen, dass auch die Justizministerin nunmehr Einlasskontrollen und Metalldetektoren für alle Gerichte einführen will.
Aus der Presse ist zu entnehmen, dass die angekündigten Maßnahmen bei anstehenden Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Da solche Maßnahmen nach Kenntnis der Mitarbeiter am Amtsgericht Erding in der nächsten Zeit nicht geplant sind, fordern wir bereits jetzt die sofortige Umsetzung. Es ist nicht mehr zumutbar, dass nach so einem schrecklichen Vorfall wiederum auf Zeit gespielt wird.
Die Justizverwaltung hat eine besondere Schutz- und Garantenpflicht für ihre Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Geschäftsstellenmitarbeiter und Wachtmeister. Lediglich an den großen Strafjustizzentren sind zurzeit ausreichende Sicherheitskontrollen vorhanden, an den Amtsgerichten fehlen sowohl Wachtmeister in ausreichender Zahl, als auch technische Überwachungseinrichtungen.
Am Amtsgericht, das wie kein anderes Gericht bürgernah agiert, sind häufig Menschen in Extremsituationen anzutreffen. In Strafverfahren haben wir auch mit gewaltbereiten, oft psychisch beeinträchtigten Menschen, die nicht selten unter Betäubungsmitteleinfluss stehen, zu tun. Daneben gibt es Verfahren im Familien- und Betreuungsrecht, die mit einer hohen emotionalen Agitation einhergehen. Auch in Zivilverfahren stehen sich die Parteien mitunter sehr feindlich gegenüber.
Leider ist der Mord in Dachau kein Einzelfall, bereits im Jahre 2009 kam es zu einem tödlichen Schusswaffeneinsatz am Landgericht Landshut und zu einem Tötungsdelikt am Amtsgericht Dresden. Auch in Folge dieser Ereignisse kam eine Sicherheitsdiskussion in Gang. Neue Sicherheitskonzepte sollten zeitnah umgesetzt werden.
Seit 2009 wurde am Amtsgericht Erding lediglich ein Handscanner angeschafft und in den letzten Wochen wurden Kameras installiert, deren Aufnahmen jedoch nicht aufgezeichnet werden. Diese Maßnahmen sind in keiner Weise geeignet, uns ein höheres Sicherheitsgefühl zu vermitteln.
An unserem Amtsgericht sind zurzeit lediglich drei Wachtmeister beschäftigt. Diese haben zusätzlich zu ihren Sicherheitsaufgaben Hausmeistertätigkeiten, Aktentransport, Post und Betreuung der Computerhardware zu erledigen. Die vierte vorhandene Planstelle für Wachtmeister ist nicht besetzt. Es gibt keinerlei permanente Einlasskontrollen. Jeder gut- oder böswillige Besucher kann mühelos in jedes Geschäfts- oder Richterzimmer kommen, ohne zuvor zumindest an der Einlasspforte kontrolliert zu werden. Wir erwarten, dass der Zugang zu den Büroräumen nur nach Anmeldung bei der Pforte und Rückfrage beim zuständigen Mitarbeiter gewährt wird.
Um die angekündigte Schleuse mit Metalldetektor während der Öffnungszeiten des Amtsgerichtes sinnvoll einzusetzen, wären insgesamt 6 Wachtmeister nötig. Es ist keinem gedient, wenn die technischen Geräte nicht eingesetzt werden können, weil kein Personal vorhanden ist. Uns ist auch bewusst, dass es eine absolute Sicherheit nicht gibt, das ist aber kein Argument, mit dem Sicherheitslücken, bzw. die Abwesenheit jeder Sicherung in Kauf genommen werden dürfen. Finanzielle Erwägungen und Engpässe im Haushaltsplan dürfen nicht dazu führen, dass sich ein solcher Vorfall wiederholt.
Wir fordern Sie hiermit auf, auch im Interesse der Anwaltschaft, der Zeugen und Besucher des Amtsgerichts Erding, unverzüglich eine Schleuse mit Metalldetektor einbauen zu lassen und ausreichend Personal zur Kontrolle zur Verfügung zu stellen.
Anliegend finden Sie eine Unterschriftenliste der Mitarbeiter des Amtsgerichts Erding, die diese Forderung unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Folk
RiAG Erding
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