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Kurzinfo des Landesvorstands
Reform des Beurteilungssystems – jetzt!
Die Beurteilungsrunde 2012 ist abgeschlossen. Die periodischen Beurteilungen werden sukzessive eröffnet.
Neben der für die Betroffenen naheliegenden Frage des Ergebnisses der Beurteilung, etwa ob ein/e Erstbeurteilte/r zu den 60% gehört, die mit 6 Punkten starten, oder ob mit 12 Punkten in den nächsten Jahren mit einer Beförderung gerechnet werden kann, bietet dieses Ereignis auch Anlass zur Beschäftigung mit den Rechtsgrundlagen der Beurteilung und dem Beurteilungssystem als solchem.
Die aktuellen Beurteilungen wurden noch auf der Grundlage der Beurteilungsrichtlinien in der „Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz, des Innern, der Finanzen sowie für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 20. Dezember 1999 Az.: 2012 - V - 863/98, geändert durch Bekanntmachung vom 28. Februar 2011 (JMBl S. 52)“ erstellt.
Diese Beurteilungsrichtlinien haben im Jahr 2000 ein Beurteilungssystem für Richter und Staatsanwälte abgelöst, das statt 16 Punkte 7 Prädikate vorsah nämlich: „entspricht nicht den Anforderungen“, „entspricht noch den Anforderungen“, „entspricht voll den Anforderungen“, „übertrifft die Anforderungen“, „übertrifft erheblich die Anforderungen“, „sehr tüchtig“ und „hervorragend“.
Obwohl sämtliche Experten in einer Anhörung im Bayerischen Landtag am 26.11.2002 für ein Beurteilungssystem 5 bis maximal 9 Punkte/Prädikate als sachgerecht angesehen haben, wurde am 16-Punkte-System festgehalten.
Der BRV hat dieses aus dem Beamtenrecht kommende Schulnotensystem stets als mit dem Wesen der richterlichen und staatsanwaltlichen Tätigkeit unvereinbar angesehen und sich für eine Änderung eingesetzt.
Mit der Dienstrechtsreform ist diese Möglichkeit geschaffen worden. Art. 63 BayLlbG ermöglicht erstmals ein eigenständiges Beurteilungssystem für Richter und Staatsanwälte. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb diese vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit nicht genutzt werden sollte und länger an einem Beurteilungssystem festgehalten werden soll, das von Fachleuten als ungeeignet beurteilt wird und lediglich eine Scheingerechtigkeit durch Überdifferenzierung bietet.
Das derzeitige Beurteilungssystem hat sich auch nach der Ansicht der gewählten Richter- und Staatsanwaltsvertretungen, dem Präsidialrat, dem Hauptrichterrat und dem Hauptstaatsanwaltsrat nicht bewährt. Auch diese fordern Änderungen.
Das Justizministerium hat eine Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Beurteilungssystems der Richter und Staatsanwälte eingesetzt, in der auch der BRV mitarbeitet.
Wie in jedem Veränderungsprozess gibt es Beteiligte, die am liebsten den Status quo erhalten würden und sich gegen Veränderungen wenden.
Wir sind aber überzeugt davon, dass die vom Gesetzgeber für Richter und Staatsanwälte eigens geschaffene Reformmöglichkeit vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht ungenutzt bleibt und Frau Staatsministerin Dr. Beate Merk sich dem gemeinsamen Anliegen der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen sowie des Bayerischen Richtervereins e.V. nicht verschließen wird.
Nürnberg, 03.05. 2012
Walter Groß, 1. Vorsitzender
Der Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Bayern
Ergebnisprotokoll
über die gemeinsame Sitzung des Präsidialrats, des Hauptstaatsanwaltsrat und des Hauptrichterrat am Montag, 5. Dezember 2011, 11:30 Uhr im Justizpalast München zur Besprechung der Frage der Neuordnung des Beurteilungswesens für Richter und Staatsanwälte.
Die Beurteilung der Richter und Staatsanwälte erfolgt derzeit nach der gemeinsamen Bekanntmachung der Richterressorts über die Beurteilung der Richter und Staatsanwälte vom 20. Dezember 1999 (JMBl 2000, Seite 6), geändert durch Bekanntmachung vom 28. Februar 2011 (JMBl S. 52).
Nachdem Art. 63 des BayLlbG erstmals eine eigenständige Beurteilung für Richter und Staatsanwälte ähnlich der Regelung für die Lehrer ermöglicht, streben die Hauptpersonalvertretungen der Richter und Staatsanwälte die Schaffung eines neuen Beurteilungssystems für Richter und Staatsanwälte an.
Dabei sollte insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden:
1. Zweck der Beurteilung
Die Beurteilung ist ein Instrument der Personalführung und Personalplanung. Sie dient - insbesondere für junge Richter und Staatsanwälte - der Motivation, vor allem aber der Vorbereitung von Personalentscheidungen (Beförderungen).
2. Regelbeurteilung – Anlassbeurteilung
Die gesetzlich vorgeschriebene Regelbeurteilung alle 4 Jahre (Art. 6 BayRiG) soll sowohl für Richter, als auch für Staatsanwälte, bei denen kürzere Beurteilungszeiträume grundsätzlich möglich wären, beibehalten werden. Denn hierbei werden alle Richter/Staatsanwälte einer Behörde als Vergleichsmaßstab herangezogen, so dass eine hohe Vergleichbarkeit der Beurteilungen erreicht wird.
Anlassbeurteilungen bei Bewerbung auf ein Beförderungsamt sind neben Regelbeurteilungen nicht erwünscht. Zwar wären sie – gerade zum Ende eines Beurteilungszeitraumes hin - aktueller als die letzte Regelbeurteilung. Andererseits wäre die Vergleichbarkeit nicht mehr gewährleistet. Zudem könnten Anlassbeurteilungen eher willkürlich sein.
Eine aktuelle Leistungseinschätzung des Bewerbers könnte entsprechend Art 62 BayLlbG erfolgen. Dazu sollte der Vorlagebericht des Dienstvorgesetzten verpflichtend ausführlicher sein.
3. Einzelne Bewertungsmerkmale
Entsprechend Art. 33 Abs. 2 GG/ Art.94 Abs. 2 BayVerf sind als Beurteilungsmerkmale zunächst die charakterliche Eignung, die Befähigung und die fachliche Leistung heranzuziehen.
Im Übrigen soll für die spezifisch richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Anforderungen eine Orientierung an den neu entwickelten Anforderungsprofilen und den Personalentwicklungsgrundsätzen erfolgen, wobei auch ggf. auf die Führungsqualitäten des Beurteilten einzugehen ist.
4. Höchstalter für eine Beurteilung
Das Höchstalter für die Beurteilungen sollte allgemein erhöht werden, ohne Unterscheidung zwischen den verschiedenen Besoldungsstufen. Dem Richter/Staatsanwalt sollte ab einem bestimmten Alter (50 Jahre/55 Jahre) die Möglichkeit eröffnet werden, auf Antrag auf die Beurteilung zu verzichten.
5. Anzahl der Bewertungsstufen
Die derzeitige 16- Punkteregelung ist mit dem besonderen Status des Richters nicht vereinbar. Dieses System soll deshalb nicht beibehalten werden.
Angestrebt wird ein Bewertungssystem mit fünf bis neun Beurteilungsstufen. Durch eine Reduzierung der Bewertungsstufen kommen bei einer Beförderung mehr Kandidaten in Betracht, so dass aus einem größeren Fundus der „am besten geeignete“ Kandidat ausgewählt werden kann. Dies würde letztendlich auch die Einflussmöglichkeiten des Präsidialrates bzw. Hauptstaatsanwaltsrates bei Beförderungen erhöhen.
An dem Ziel der Reduzierung der Beurteilungsstufen soll auch dann festgehalten werden, wenn die anderen Gerichtsbarkeiten aufgrund ihrer Einbindung in die Verwaltung die 16 Bewertungsstufen beibehalten wollen. Gegebenenfalls soll für die ordentliche Gerichtsbarkeit eine gesonderte Regelung mit weniger Bewertungsstufen abgestrebt werden.
6. Art der Bewertung
Die Bewertung der einzelnen Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsmerkmale soll in Form einer verbalen Beschreibung, ohne Bewertungsstufen, Noten oder Punkte, erfolgen. Die Erstellung der Beurteilungen könnte durch Beschreibungshilfen zu den einzelnen Beurteilungsmerkmalen erleichtert werden. Im Übrigen erhöhen Beschreibungshilfen die Vergleichbarkeit der Beurteilungen.
7. Inhalt des Gesamturteils
Neben der (vergangenheitsbezogenen) Leistung des Richters oder Staatsanwalts soll gesondert zu seiner Befähigung und (künftigen) Eignung Stellung genommen werden. Dabei sollte möglichst deutlich auf die Verwendungseignung des Beurteilten eingegangen werden. Dies erleichtert bei einer Bewerbung auf ein Beförderungsamt die Auswahl zwischen den einzelnen Bewerbern. Die Beurteilung ist mit einem Gesamturteil ausgedrückt durch eine verbalisierte Bewertungsstufe abzuschließen.
8. Vergleichbarkeit von Beurteilungen
Die Vorgabe von Orientierungsrahmen für die einzelnen Beurteilungsprädikate, die mit entsprechender Begründung über – bzw. unterschritten werden können, ist im Hinblick auf die notwendige Vergleichbarkeit der Beurteilungen nicht zu beanstanden.
Um einen einheitlichen Beurteilungsmaßstab innerhalb eines OLG-Bezirks zu gewährleisten sind Vorübersichten zu erstellen. Ein weiterer Abgleich könnte im Rahmen einer Beurteilungskommission, die sich aus den Behördenleitern der einzelnen Mittelbehörden zusammensetzt, erfolgen (Überbeurteilung durch die Mittelbehörde).
9. Transparenz und Plausibilität von Beurteilungen
Durch die Orientierung der Beurteilungen an den Anforderungsprofilen, in denen auch die Leistungserwartungen an die Richter und Staatsanwälte definiert sind, und an den Personalentwicklungsgrundsätzen wird die Transparenz der Beurteilungen erhöht. Im Rahmen von Mitarbeitergesprächen können und sollen die Leistungserwartungen an die einzelnen Richter und Staatsanwälte konkretisiert werden.
Eine höhere Transparenz und Plausibilität der Beurteilung wird auch erreicht, wenn die Grundlage der Beurteilung offengelegt wird. Dazu gehört insbesondere auch die Frage, wer bei der Beurteilung mitgewirkt hat (Dienstvorgesetzter/ Direktor/ Abteilungsleiter/ Spruchkörpervorsitzender).
10. Schulung der Beurteiler
Die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Beurteilungen soll durch eine entsprechende Schulung der Beurteiler erhöht werden.
11. Vergleichbarkeit mit der alten Punkteskala
Eine Zurückführung der derzeit nach den 16 Bewertungsstufen vergebenen Punkte auf verbale Beschreibungen ist möglich und kann zum Beispiel anhand der Wortbeschreibung der Punktegruppen des Abschnitts 3 der Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (3.2.2 VV-BeamtR) vom 13.07.2009 erfolgen:
Leistung mit erheblichen Mängel und damit unzureichend 1 – 2 Pkte
Leistung, die die Anforderungen im Wesentlichen durchschnittlich erfüllt 3 – 6 Pkte
Leistung, die in jeder Hinsicht die Anforderungen übersteigt 7 – 10 Pkte
Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt 11 – 14 Pkte
Leistung, die die Anforderungen in besonders herausragender Weise erfüllt 15 – 16 Pkte
Rede anlässlich der Landesvertreterversammlung 2012 in Ingolstadt
gehalten am 19.04.2012
von Walter Groß, 1. Vorsitzender
Begrüßung
…
Standespolitischer Teil
Meine Sehr geehrten Damen und Herren,
alle zwei Jahre kommen die Delegierten des Bayerischen Richtervereins e.V. zur dessen Landesvertreterversammlung zusammen.
Mit etwas mehr als 105 Jahren ist er nicht nur die älteste Standesvertretung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland. Er ist mit mehr als 2.400 Mitgliedern auch die größte in Bayern und zweitgrößte auf Bundesebene.
Die Landesvertreterversammlung dient nicht nur verbandsinternen Zwecken, wie Vorlage des Kassenberichts oder Neuwahlen. Sie ist auch Ort der Recht- und standespolitischen Diskussion und Positionierung. Die Verbandsziele umfasen nämlich nicht nur die Wahrung und Förderung der rechtlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Angehörigen des Berufsstandes, sondern – in der Satzung sogar noch davor genannt auch – die Förderung der Gesetzgebung und Rechtspflege. Insoweit unterscheiden wir uns von einer Gewerkschaft.
Was werden nun unsere zentralen Themen sein?
Natürlich unverändert, wie schon seit der Gründungszeit des Verbands, die unbefriedigende Besoldungssituation der Richter und Staatsanwälte.
Zwar hat die Dienstrechtsreform und deren Umsetzung zu anerkennenswerten Verbesserungen im Stellengefüge geführt. Es gibt bei uns Stellenhebungen und Beförderungsmöglichkeiten um die wir außerhalb Bayerns beneidet werden.
Stellenhebungen sind aber kein Ersatz für eine amtsangemessene Besoldung.
Die Wertschätzung eines Berufsstands drückt sich nicht zuletzt auch in dessen Bezahlung aus. Sie ist in Bayern zwar höher als andernorts, dennoch nicht ausreichend.
Gab es bei im Jahr 2010 noch eine allgemeine Besoldungserhöhung, die geringfügig über der Inflationsrate lag, wurde uns im Jahr 2011 bekanntlich eine „0-Runde“ bei einer Inflationsrate von 2,3% auferlegt.
Zum 1. Januar wurden die Bezüge um 1,9% erhöht – die aktuelle Steigerung des Verbraucherpreisindex beträgt 2,77%. Erst im November sollen weitere 1,5% dazu kommen, sodass auch im Jahr 2012 unterm Strich die Realeinkommen weiter sinken werden.
Die – wenn auch vorübergehende – Absenkung der Eingangsgehälter ist zutiefst ungerecht, haben doch unsere Berufsanfänger vom ersten Arbeitstag an ein volles Arbeitspensum zu stemmen und tragen die volle Verantwortung und das volle Risiko des Berufs. Sie entscheiden als Richter völlig unabhängig über Millionenklagen oder spektakuläre Mordfälle selbst oder als Beisitzer mit, bekommen aber gerademal ca. 2600 EUR netto und das nachdem sie ihre Berufsausbildung an der Universität durch Studiengebühren mitfinanzieren musste. Ein Armutszeugnis im wahrsten Sinne des Wortes
Der Familienlastenausgleich hat sich vom absoluten Minimum, das sich aus einer vollstreckbaren Anordnung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, noch nicht wegbewegt – peinlich für ein Bundesland wie Bayern, das sich politisch die Förderung der Familie auf die Fahnen geschrieben hat.
Die Schere zwischen den Einkommen der Richter und Staatsanwälte einerseits und vergleichbaren Berufsgruppen andererseits hat sich weiter geöffnet. Dies ist aber unzulässig, wie das Bundesverfassungsgericht im jüngsten Urteil zur Professorenbesoldung wieder einmal bekräftigt hat:
Zitat:
„Die Amtsangemessenheit der Alimentation ist auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden“. Zitatende
Gegen das Verfassungsgebot der amtsangemessenen Besoldung wird somit weiter sehenden Auges verstoßen.
Natürlich sehen wir die Sparzwänge der öffentlichen Haushalte.
Die amtsangemessene Alimentation stellt jedoch keine milde Gabe des Dienstherrn dar, sondern soll dem Richter und Staatsanwalt eine seiner Stellung und Verantwortung entsprechende Lebensführung ermöglichen. Sie ist auch keine dem Umfang nach variable Größe, die sich nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der öffentlichen Hand oder nach politischen oder persönlichen Dringlichkeitsbewertungen bemessen lässt. Besoldung und Versorgung sind somit kein geeignetes Sparpotenzial.
Wenn aber nicht mehr alles Wünschenswerte finanzierbar ist, muss sich der Staat auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Gerichte und Staatsanwaltschaften gehören dazu. Mehr noch - sie sind systemrelevante oder besser ausgedrückt systemtragende Institutionen.
Dem wird jedoch – anders als bei anderen als systemrelevant angesehenen Einrichtungen – nicht im erforderlichen Umfang Rechnung getragen.
Selbst die Grundbedürfnisse der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind nach wie vor noch nicht überall erfüllt. Immer noch gibt es in Bayern Justizgebäude, deren Dächer und Fenster undicht sind, deren Büroausstattung Mindeststandards nicht genügt und in denen zu wenig Menschen beschäftigt werden, um die anfallende Arbeit erledigen zu können. In Bayern fehlen (Stand 31.12.2011) 281 Richter und 114 Staatsanwälte.
Entlastung durch Aufgabenreduktion oder Verfahrensvereinfachung ist in der Vergangenheit ausgeblieben und auch künftig nicht zu erwarten. Im Gegenteil – mit überflüssigen formalen Qualifikationsvorgaben für Spezialmaterien bereitet uns der Bundesgesetzgeber zusätzliche Probleme.
Will eine Gesellschaft eine immer weitere Verrechtlichung und Ausdifferenzierung des materiellen wie des Prozessrechts, muss sie auch bereit sein, diese zu auch zu finanzieren.
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften leiden unverändert an einer chronischen Unterfinanzierung.
Völlig unverständlich eigentlich angesichts der hohen Erwartungen der Öffentlichkeit an die Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Kein Skandal ohne Ruf nach dem Staatsanwalt und nach den Gerichten. Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen, Bestechung bei Großunternehmen, Wulff, Kinderpornografie, Stalking, Doping, Insolvenzen, Internetabzocke, Schrottimmobilien, geplatzte Renditeträume, rechts- oder links- oder sonst wie radikale Straftäter..., alles landet irgendwann bei der Justiz.
Schnell und zugleich gründlich sollen wir arbeiten.
Warum lässt man uns dann nicht so gut sein, wie wir könnten?
Am Geld kann es nicht ernsthaft liegen. In der letzten Zeit hat der jährliche Zuschussbedarf der Gerichte und Staatsanwaltschaften gerade einmal zwischen 150 und 350 Mio. € betragen, das bei einem Haushaltsvolumen von rund 44 Mrd. €. Im Jahr 2008 erzielten die Gerichte und Staatsanwaltschaften sogar einen Überschuss von rund 79 Mio. €.
Woran liegt es dann, dass, Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht ausreichend finanziert werden? Ist es unpopulär in die Justiz zu investieren? Versprechen Ausgaben für andere Zwecke mehr Wählerstimmen?
In den bestehenden Strukturen haben wir wohl, so jedenfalls die Erfahrung aus über 105 Jahren Standespolitik, keine entscheidenden Verbesserungen zu erwarten.
Nicht zuletzt auch deshalb hat vor zwei Jahren die Landesvertreterversammlung in Neu-Ulm in einem Grundsatzbeschluss die Selbstverwaltung der Justiz – besser die Befreiung der Gerichte und Staatsanwaltschaften aus der Abhängigkeit von der Exekutive – gefordert.
Diese Abhängigkeit ist vielfältig und massiv:
So entscheidet mit der Aufstellung des Haushaltsplans die Exekutive darüber, welcher Finanzbedarf der Gerichte und Staatsanwaltschaften dem Haushaltsgesetzgeber überhaupt unterbreitet wird.
Die Exekutive bestimmt über die Einstellung und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten.
Sie mag auch das Instrument des Weisungsrechts gegenüber der Staatsanwaltschaft im Einzelfall nicht aufgeben, obwohl doch dauernd beteuert wird, davon keinen Gebrauch zu machen.
Selbst über die Daten der Gerichte und Staatsanwaltschaften herrscht die Exekutive, weil sie die Server betreibt.
Die Vorschläge der Arbeitsgruppe zu der längst überfälligen Errichtung der 3 Säule des demokratischen Rechtsstaats auch im Staatsaufbau werden wir in den nächsten Tagen diskutieren und uns mit dem Ergebnis der rechtspolitischen Diskussion stellen.
Wir sind uns der hohen Hürden für eine Verfassungsänderung in Bayern bewusst.
Wir werden deshalb auch Vorschläge unterbreiten um auf einfachgesetzlicher Ebene das insbesondere bei der Ausgestaltung der Beteiligungsrechte rückständige bayerische Amtsrecht der Richter und Staatsanwälte wenigstens auf das Niveau zu heben, das in anderen Bundesländern wie etwa Niedersachsen heute schon geltendes Recht ist.
Den Reformbedarf möchte ich anhand von zwei ganz unterschiedlichen Beispielen aufzeigen – einem klassischen und einem neuen:
Zuerst das klassische:
Vom preußischen Justizminister der Jahre 1867 – 1879, Adolf Leonhardt, ist geäußert worden:
„Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gern bereit, den Richtern ihre sogenannte Unabhängigkeit zu konzedieren"
Ihm würde das heute im Jahr 2012 geltende bayerische Richtergesetz sicher sehr gut gefallen. Es entspricht voll und ganz seinen Vorstellungen. Vielleicht wäre aber sogar Leonhardt erstaunt, würde er mitbekommen, dass in Bayern bei der Besetzung der höchsten Richterämtern und denen der Generalstaatsanwälte nicht einmal eine Ausschreibung vorgesehen ist und ein weder im Gesetz vorgesehenes, noch demokratisch legitimiertes Gremium, ein Koalitionsausschuss, faktisch den bestimmenden Einfluss auf die Personalauswahlentscheidung nehmen kann. Ein Konstrukt, bei dem parteipolitische motivierte Einflussnahme jedenfalls nicht ausgeschlossen ist und dessen Ergebnisse sicher nicht den hohen Anforderungen genügen, die das Bundesverfassungsgericht an die demokratische Legitimation von Personalentscheidungen stellt.
Nun zu dem Beispiel aus einem neuen Problemfeld:
Die EDV ist unentbehrliches Arbeitsmittel geworden. An der elektronischen Akte wird gearbeitet.
Wo werden eigentlich diese Daten gespeichert? Bisher befinden sich die Akten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften unter deren Kontrolle. Wir halten den Schlüssel zum Zugang zu diesen Akten im wahrsten Sinn des Wortes in unseren Händen.
Wo werden sich die elektronischen Akten befinden? Wer verfügt alles über Schlüssel zum Zugang zu ihnen? Wer kann Dokumente einsehen, wie etwa Anklageentwürfe oder Entscheidungsentwürfe die gerade in Kammern oder Senaten beraten werden? Soviel steht fest: Schon die Daten der neuen DV-Anwendungen - und dann wohl auch die elektronischen Akten - werden nicht auf Servern von Gerichten und Staatsanwaltschaften gespeichert, sondern auf Rechnern im Bereich des Finanzministeriums und/oder bei externen Unternehmen, auf die der technische EDV-Betrieb übertragen worden ist.
Es haben also nicht nur „unsere eigenen“ Leute den Schlüssel zum Zugriff auf die elektronischen Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Händen.
Wer kontrolliert wie externe Dienstleister und die Exekutive die Server betreiben und mit unseren Daten umgehen?
Es gilt also die Frage zu klären, wie der Zugriff auf die Daten der Justiz auf den von der Exekutive und Dritten betriebenen Servern künftig auszugestalten und zu kontrollieren ist.
Den Weg in die richtige Richtung weist ein Urteil des Hessischen Dienstgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr, das ein gleichberechtigtes Zusammenwirken von Justizministerium und gewählten Vertretern der Richterschaft sowohl bei der Aufstellung der Regeln zur Behandlung der Dokumente, wie auch bei der Überwachung deren Einhaltung vorschreibt.
Der Reformstau ist also unübersehbar.
Sehr geehrte Damen und Herren, es würde den Rahmen dieser Eröffnungsrede sprengen, wollte ich auf alle zur Diskussion stehenden Tagesordnungspunkte der Landesvertreterversammlung eingehen.
Gestatten Sie mir aber abschließend noch einige Worte zum Thema Sicherheit in Justizgebäuden, ein Thema, das uns in jüngster Zeit mehr als alles andere bewegt hat.
Eine seit Ende der 90’er Jahre erhobene Forderung des Verbands, die nach mehr Sicherheit in Justizgebäuden,
ist ein großes Stück weit in Erfüllung gegangen. Künftig sollen wenigstens während der Sitzungszeiten lückenlose Eingangskontrollen stattfinden.
Wir danken allen, die sich hierfür eingesetzt haben und auch weiterhin einsetzen werden.
Allerdings vermag Freude über das Erreichte so recht nicht aufzukommen, war doch der Preis für diesen Erfolg viel zu hoch.
Wir haben nämlich nicht mit Sachargumenten überzeugen können, etwa damit dass, Waffen in Justizgebäuden nichts zu suchen haben oder dass der Staat verpflichtet ist, diejenigen zu schützen, die er zwingt oder einlädt, zu Sitzungen bei Gericht zu erscheinen.
Auch dass 2009 in Landshut die Partei eines Zivilrechtsstreits im Gerichtssaal erschossen worden ist und ein Anwalt schwer verletzt worden ist, hat nicht dazu geführt, dass im Haushalt die notwendigen und vom Justizministerium angeforderten Mittel für mehr Sicherheitspersonal bewilligt worden wären.
Erst der Tod des Staatsanwalts Tilman Turck am 11. Januar diesen Jahres hat ein Umdenken im Kabinett in die richtige Richtung bewirkt.
Das macht traurig und wütend zugleich.
Deshalb werden wir nicht eher ruhen, bis der Grundsatz „Keine Sitzung ohne Eingangskontrolle – ohne Eingangskontrolle keine Sitzung“ überall in ganz Bayern verwirklicht ist. Ich appelliere an alle, die politisch Verantwortung tragen, aber auch an alle Kolleginnen und Kollegen – notfalls auch um den Preis, dass sich die Erledigung von Verfahren verzögert - dieses Ziel mitzutragen und an seiner Umsetzung mitzuarbeiten.
Das sind wir dem getöteten Kollegen Tilman Turck schuldig.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Pressemitteilung
Landesvertreterversammlung des Bayerischen Richtervereins e.V. (BRV) in Ingolstadt
Nürnberg, 17.04.2012: Vom 19.04. - 21.04.2012 findet in Ingolstadt die Landesvertreterversammlung des BRV statt. Sie beginnt am 19.04.2012 um 14:00 Uhr mit einer presseöffentlichen Festveranstaltung im Fahnensaal des Armeemuseums Paradeplatz 4. Dort werden die Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk, Oberbürgermeister Dr. Alfred Lehmann und der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds Christoph Frank sprechen. Den Festvortrag wird Herr Dr. Martin Wagener (Audi AG) zum Thema „Wie viel „Justiz“ braucht ein bayerisches Großunternehmen?“ halten.
Die mehr als 90 Delegierten aus ganz Bayern werden die Themen „Sicherheit in Justizgebäuden“, „Befreiung der Gerichte und Staatsanwaltschaften aus der Abhängigkeit von der Staatsregierung“ und „Reform des Besetzungsverfahrens für Generalstaatsanwälte und hohe Richter“ diskutieren und hierzu Beschlüsse fassen. Weitere Themen werden u.a. die Personalnot – in Bayern fehlen 281 Richter und 114 Staatsanwälte - und die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten sein.
Die Landesvertreterversammlung ist das höchste Verbandsgremium und tritt alle zwei Jahre zusammen.
Der Vorsitzende des BRV Walter Groß: „Die Justiz muss endlich aus der Abhängigkeit von der Staatsregierung befreit und als eigenständige 3. Säule im demokratischen Rechtsstaat eingerichtet werden. Erst dann werden die Bürgerinnen und Bürger Bayerns eine wirklich unabhängige und starke Justiz haben.“
Vor der Festveranstaltung lädt der 1. Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins e.V. Walter Groß die Medienvertreter zu einem Pressegespräch um 13:00 in den Fahnensaal des Armeemuseums ein.
Pressekontakt: Bayerischer Richterverein e.V.
c/o Vizepräsident des Amtsgerichts Walter Groß
Amtsgericht Nürnberg, Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg,
Tel. (dienstlich.): 0911/321-1238, Mobil (privat): 0173/9963019, e-mail: gross.bayrv@nefkom.net
Der Bayerische Richterverein e.V. ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Bayern. 21 Bezirksverbände und die Fachverbände der Arbeits-, Sozial- und Finanzrichter mit rund 2.400 Mitgliedern vereinigen sich unter seinem Dach. Der Bayerische Richterverein, Spitzenverband gem. Art. 2 Abs.3 BayRiG, § 53 BeamtStG, Art. 16 BayBG, vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Landtag und der Öffentlichkeit. Er ist Mitglied im Deutschen Richterbund. Nähere Informationen auf unserer Homepage www.bayrv.de und unter www.drb.de.
Kurzinfo des Landesvorstands:
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zu Inanspruchnahme von Mutterschutz ist jetzt möglich
Bislang konnte gemäß § 16 Abs. 3 S. 3 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) sowie § 13 Abs. 4 S. 3 UrlV (Urlaubsverordnung) die Elternzeit nicht vorzeitig wegen Mutterschutzfristen nach §§ 2 und 4 BayMuttSchV (Bayerische Mutterschutzverordnung) bzw. nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG (Mutterschutzgesetz) beendet werden.
In einem FMS vom 22.11.2011 weist das Bayerische Staatsministerium der Finanzen darauf hin, dass aufgrund eines Urteils des EuGH (Rs C – 117/06; Kiiski) § 16 Abs. 3 S. 3 BEEG in nächster Zeit an das Gemeinschaftsrecht anzupassen sei. Im Vorgriff auf die entsprechenden Anpassungen des BEEG und der UrlV könne Anträgen auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutz stattgegeben werden.
Matthias Held, Referent für Dienst- und Besoldungsrecht
Kurzinfo zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2012 (Az.: AZR 529/10)
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 29.03.2012 entschieden, dass die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar benachteiligt und gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters verstößt. Der Verstoß der in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD angeordneten Staffelung der Urlaubsdauer gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters könne nur beseitigt werden, indem die Dauer des Urlaubs der wegen ihres Alters diskriminierten Beschäftigten in der Art und Weise „nach oben“ angepasst wird, dass auch ihr Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage beträgt.
Eine entsprechende Regelung findet sich für Beamte in § 3 Abs. 1 S. 1 Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter (Urlaubsverordnung – UrlV). Diese Vorschrift dürfte ebenso gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters verstoßen.
Betroffene, die ihre Rechte wahren wollen, sollten unter Hinweis auf die Entscheidung möglichst rasch auf dem Dienstweg (§ 22 UrlV) die Neuberechnung ihres Urlaubs für das laufende Jahr sowie rückwirkend beantragen. Gleichzeitig kann die Ansparung gemäß § 11 UrlV des zusätzlich zu gewährenden Urlaubs beantragt werden. Ferner kann Einverständnis mit einem Ruhen des Verfahrens bis zur weiteren rechtlichen oder sachlichen Klärung erklärt werden, soweit Ansprüche nicht verfallen oder sonst verloren gehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der zusätzliche Urlaub für das Jahr 2011 bis 30.04.2012 angetreten bzw. übertragen worden sein muss, §§ 10 Abs. 1, 11 UrlV, sodass Anträge für 2011 bis dahin gestellt werden sollten.
Walter Groß, 1. Vorsitzender
Der Bayerische Richterverein e.V. informiert
Auszug aus der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 31.01.2012:
"2. Ministerrat beschließt umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verstärkung der Sicherheit in Gerichtsgebäuden / Bayerns Justizministerin Dr. Merk: „Mehr Wachpersonal, zusätzliche technische und bauliche Sicherheitsmaßnahmen sind deutliches Signal an Bürger und Mitarbeiter der bayerischen Justiz für mehr Sicherheit in Gerichten“
Der Ministerrat hat heute auf Initiative von Justizministerin Dr. Beate Merk ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verstärkung der Sicherheit in bayerischen Gerichtsgebäuden beschlossen. Es umfasst ein erhebliches Plus an Wachpersonal und Haushaltsmitteln für Sicherheitsmaßnahmen. Justizministerin Dr. Merk: „Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein deutliches Signal, dass die Bayerische Staatsregierung hinter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz steht und auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Gerichtsgebäuden stärken will. Die Tragödie von Dachau hat uns in erschreckender Weise gezeigt, dass wir zum Schutz unserer Bediensteten und der Besucher unserer Gerichte noch mehr tun müssen. Das jetzt erzielte Ergebnis kann sich sehen lassen: Beim Personal schaffen wir von 2012 bis 2014 in drei Tranchen 140 neue Wachtmeisterstellen. Die ersten 70 neuen Wachtmeister können wir schon zum 1. Juni diesen Jahres einstellen. Daneben stellen wir Haushaltsmittel für 300 weitere Wachbedienstete von privaten Sicherheitsunternehmen zur Verfügung. Aber auch in technische und bauliche Sicherheitsmaßnahmen können wir bis 2014 zusätzlich investieren. Etwa für kleinere Baumaßnahmen, Dienst- und Schutzkleidung sowie Aus- und Fortbildung stehen uns nun 14,85 Millionen Euro mehr zur Verfügung.“
Auch die Finanz-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichte arbeiten an einer Verstärkung ihrer Sicherheitsmaßnahmen. Der Ministerrat war sich einig, dass für technische Aufrüstung wie etwa mobile Metalldetektorrahmen und personellen Mehrbedarf im Nachtragshaushalt zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen.
Justizministerin Dr. Merk informierte das Kabinett auch über die schon ergriffenen Sofortmaßnahmen. Die Gerichte werden möglichst zu allen Verhandlungszeiten Zugangskontrollen durchführen. In der Übergangsphase muss der zusätzliche personelle Aufwand durch Mehrarbeit und bezahlte Überstunden bewältigt werden. Außerdem wird möglichst bei jedem Gerichtsgebäude nur noch ein Eingang für die Öffentlichkeit bestehen. Alle Gerichte wurden angehalten, ihre Sicherheitsausrüstung zu überprüfen und nötigenfalls sofort für Ersatzbeschaffung zu sorgen (z.B. Handsonden, Sicherheitshandschuhe). Justizministerin Dr. Merk betonte: „Langfristig ist unser Ziel ein engmaschigeres Sicherheitsnetz, das lückenlose Zugangskontrollen zu allen Zeiten, in denen Verhandlungen stattfinden, vorsieht. Bei Neubauten und Sanierungen sollen standardmäßig fest installierte Metalldetektorrahmen und Vereinzelungsanlagen eingebaut werden. Auch die Trennung von Büro- und Sitzungsbereichen wird forciert.“
Die Justizministerin abschließend: „Das Ergebnis unserer Verhandlungen ist ein deutliches Signal für eine schnelle Verbesserung der Sicherheitssituation in bayerischen Gerichtsgebäuden! Es ist aber auch die Basis für langfristige und nachhaltige Optimierungen in diesem Bereich. Und zeigt damit, dass es hier nicht um Aktionismus, sondern um vernünftige, zukunftsorientierte Politik zum Schutz unserer Mitarbeiter und der Bürger geht.“"
Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist getan.
Wir werden auf die Einhaltung der Zusagen achten und weitere erforderliche Verbesserungen einfordern.
Walter Groß, 1. Vorsitzender
16/11006 Georg Schmid, Alexander König,und Fraktion (CSU),
Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann,
Tobias Thalhammer
Mehr Sicherheit in Bayerns Justizgebäuden ist unumgänglich
und Fraktion (FDP)
Der Landtag wolle beschließen:
I. Der Landtag stellt fest:
1. Am 11. Januar 2012 wurde der 31-jährige Staatsanwalt
Tilman Turck während der Urteilsverkündung
in einer Sitzung des Strafrichters des Amtsgerichts
Dachau vom Angeklagten erschossen. Unser Mitgefühl
gilt in dieser schweren Zeit der Ehefrau und
der Familie des getöteten Staatsanwalts. Die Tötung
des jungen Staatsanwalts, der als Anklagevertreter
die Interessen der Allgemeinheit vor Gericht
vertrat, ist auch ein Anschlag gegen den Rechtsstaat
und seine Institutionen.
2. Die Justizbediensteten, Rechtsanwälte, Verfahrensbeteiligten,
Zeugen und Zuhörer müssen sich in unseren
Gebäuden sicher fühlen können, auch und
gerade weil die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen
eines der wesentlichen Prinzipien unseres
Rechtsstaats ist.
II. Der Landtag begrüßt die seit 2009 zur Verbesserung
der Sicherheit in den Gerichtsgebäuden durchgeführten
Maßnahmen und insbesondere, dass dabei
─
investiert wurden,
3,6 Mio. Euro in die Sicherheit der Justizgebäude
─
umgesetzt werden, und
bei Neubauten und Sanierungen erhöhte Sicherheitsstandards
─
bereits heute laufend Zugangskontrollen
stattfinden.
III. Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Sicherheit in
allen öffentlich zugänglichen Gebäuden der Amts-,
Land- und Oberlandesgerichte sowie der Staatsanwaltschaften
in Bayern zu optimieren, indem
an den Strafjustizzentren und weiteren großen Justizstandorten
─
Metalldetektorrahmen, Drehkreuze und zentral bedienbare
Türelemente oder elektrisch steuerbare
Türen zum Standard gemacht werden,
bei allen Neubauten und Sanierungsmaßnahmen
─
so schnell wie möglich umgesetzt und, wo
dies baulich nicht möglich ist, andere geeignete
Maßnahmen ergriffen werden,
die Trennung von Bürotrakten und Sitzungssaalbereichen
─
zügig so nachgerüstet werden, dass Zugangskontrollen
ohne Weiteres und effizient durchgeführt
werden können,
alle übrigen Gebäude soweit noch nicht geschehen
─
zur Verfügung gestellt wird, der an Sitzungstagen
zur Eingangskontrolle zum Einsatz
kommt,
in jedem Justizgebäude künftig ein Metalldetektorrahmen
─
und Nebengebäude ausgedehnt werden,
die Zugangskontrollen erhöht und auf kleine Gerichte
─
denen Gerichtsverfahren stattfinden, die Metalldetektoren
verlässlich zum Einsatz kommen und auf
Anforderung Sicherheitsbeamte in der Sitzung anwesend
sind.
Die dringend erforderlichen personellen Ressourcen
und die nötigen Sachmittel für die baulichen und technischen
Ausstattungen sind so schnell wie möglich zur
Verfügung zu stellen. Dies darf aber nicht zu Lasten
anderer Notwendigkeiten in der Justiz, wie z.B. der anzustrebenden
zusätzlichen Stellen für Richter und
Staatsanwälte, gehen.
IV. Die Staatsregierung wird weiter aufgefordert, die Sicherheitslage
an den Fachgerichten (Verwaltungs-, Arbeits-,
Sozial- und Finanzgerichten) zu überprüfen und
auch in diesem Bereich ggf. die schon eingeleiteten Sicherheitsmaßnahmen
zu verstärken.
V. Die Staatsregierung wird weiter aufgefordert, dem
Landtag bis spätestens 1. Oktober 2012 über die eingeleiteten
und durchgeführten Maßnahmen zu berichten.
dafür Sorge zu tragen ist, dass zu allen Zeiten, zu
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter
Dokumente
www.bayern.landtag.de -abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.
24.01.2012
Bayerischer Landtag
Dringlichkeitsantrag
16. Wahlperiode Drucksache
der Abgeordneten
Petra Guttenberger
16/11019 Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Bernhard Pohl,und Fraktion (FREIE
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Verfassung, Recht,
Parlamentsfragen und Verbraucherschutz mündlich und schriftlich zu berichten,
welche Maßnahmen anlässlich des tragischen Vorfalls am Amtsgericht
Dachau zur Verbesserung der Sicherheit von Justizgebäuden ergriffen werden.
Dabei soll auch auf folgende Fragen eingegangen werden:
1. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Justizgebäuden
wurden seit dem letzten Bericht im Ausschuss (Beschluss-
Drs. 16/1875) zwischen 2009 und 2011 ergriffen?
2. Welche Sachmittel und wie viel Personal wurden in diesem Zeitraum für
die Verbesserung der Sicherheit von Justizgebäuden in den Haushalt eingestellt?
Wurden diese Mittel vollständig abgerufen?
3. Inwiefern wurden die einzelnen Vorschläge der beim Staatsministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Arbeitsgruppe zur Intensivierung
von Zugangskontrollen bei Justizgebäuden seit 2009 umgesetzt?
4. An welchen Gerichten und Staatsanwaltschaften gibt es bisher keine Sicherheitsschleusen?
Welche Haushaltsmittel (Sachmittel und Personal)
sind notwendig, um alle Justizgebäude mit Sicherheitsschleusen auszurüsten?
Welche Gebäude sollen bis wann damit ausgerüstet werden?
5. Wie wird eine hinreichende Sicherheit gewährleistet, wenn Metalldetektoren
nur zu den Zeiten zum Einsatz kommen sollten, zu denen Gerichtsverfahren
stattfinden?
6. Welche Maßnahmen werden an den Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und
Finanzgerichten ergriffen?
7. Inwiefern können private Sicherheitsfirmen zur Ergänzung oder zur
Überbrückung herangezogen werden, um die Sicherheit in Justizgebäuden
ausreichend zu gewährleisten?
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse
sind im Internet unter
Sitzungsübersicht steht unter
www.bayern.landtag.de - Dokumente abrufbar. Die aktuellewww.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.
25.01.2012
Bayerischer Landtag
Dringlichkeitsantrag
16. Wahlperiode Drucksache
der Abgeordneten
Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger,
Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Dr. Leopold
Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Alexander Muthmann,
Prof. Dr. Michael Piazolo, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Tanja
Schweiger, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann
WÄHLER)
Sicherheit von Justizgebäuden – Bericht
16. Wahlperiode Drucksache
16/11007
Dringlichkeitsantrag
der Abgeordneten
Schmitt-Bussinger, Hans-Ulrich Pfaffmann, Volkmar Halbleib, Horst
Arnold, Inge Aures, Susann Biedefeld, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer,
Harald Güller, Natascha Kohnen, Franz Maget, Christa Naaß, Reinhold
Perlak, Florian Ritter, Harald Schneider, Stefan Schuster, Diana
Stachowitz, Christa Steiger, Reinhold Strobl, Angelika Weikert, Dr. Paul
Wengert
Sicherheit in den Gerichtsgebäuden erhöhen
Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Helgaund Fraktion (SPD)
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag ist entsetzt über das tödliche Attentat auf einen jungen Staatsanwalt
während einer Strafverhandlung am Amtsgericht Dachau.
Die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist eine wichtige Errungenschaft
des demokratischen Rechtsstaates. Die Rechtsprechung darf nicht in
festungsähnlichen Bauten hinter verschlossenen Türen stattfinden, sondern
muss für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Dies gilt nicht
nur für die ordentliche Justiz, sondern auch für die Fachgerichte.
Absolute Sicherheit für die Bediensteten in den Gerichten, die Verfahrensbeteiligten
und Rechtssuchenden und die Öffentlichkeit vor heimtückischen
Anschlägen kann es deshalb nicht geben. Der Staat ist es aber seinen Bediensteten
und allen, die ein Gerichtsgebäude aufsuchen, schuldig, alle Vorkehrungen
zu treffen, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen.
Anknüpfend an die Diskussionen nach dem tödlichen Anschlag im Jahr 2009
im Landgericht Landshut und aufbauend auf die bisherigen Maßnahmen
spricht sich der Landtag deshalb dafür aus, das für jedes einzelne Gerichtsgebäude
erforderliche Sicherheitskonzept zu überprüfen und fortzuentwickeln.
Hierbei wird es neben der Installation von Sicherheitsschleusen und Videokameras
auch erforderlich sein, alle Gerichte mit Handdetektoren und mobilen
und bzw. oder stationären Metalldetektoren und Gepäckdurchleuchtungsanlagen
auszustatten, über deren jeweiligen Einsatz die Gerichte in eigener
Verantwortung zu entscheiden haben.
Technische Sicherheitsmaßnahmen sind weitgehend wirkungslos, wenn nicht
genügend Mitarbeiter vorhanden sind, die sie bedienen und notfalls eingreifen
können.
Der Landtag spricht sich deshalb dafür aus, an den Gerichten ausreichend
Stellen für Justizwachtmeister und Amtsmeister zu schaffen und wird im
Rahmen des Nachtragshaushalts 2012 die für bauliche und technische Sicherheitsmaßnahmen
und zusätzliche Mitarbeiter erforderlichen Mittel zur Verfügung
stellen.
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse
sind im Internet unter
Sitzungsübersicht steht unter
www.bayern.landtag.de - Dokumente abrufbar. Die aktuellewww.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.
24.01.2012
Bayerischer Landtag
Der Hauptpersonalrat
Der Hauptrichterrat
Der Hauptstaatsanwaltsrat
Hauptpersonalrat Justiz • 80097 München
Herrn Ministerpräsidenten
des Freistaates Bayern
Horst Seehofer
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Srauß-Ring 1
80539 München
19. Januar 2012
Offener Brief
Ermordung des Staatsanwalts Tilman Turck im Amtsgericht Dachau hier: Sicherheit in Justizgebäuden
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
der Mord an unserem Kollegen Staatsanwalt Tilman Turck hat uns schockiert und macht uns traurig. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten der Witwe und der Familie des aus dem Leben Gerissenen.
Der Richter und der Protokollführer des Amtsgerichts Dachau haben den Mordanschlag nur mit großem Glück überlebt. Die im Gerichtssaal anwesenden Zeugen waren ebenfalls gefährdet, haben aber beherzt eingegriffen und den Täter überwältigt, bevor er weiteres Unheil anrichten konnte. Ihnen gilt unser Dank.
Die schrecklichen Ereignisse in Dachau haben zu einer breiten Diskussion über die Sicherheit in Justizgebäuden geführt.
In vielen Gerichtsgebäuden konnten aufgrund fehlenden Personals bisher keinerlei Kontrollen durchgeführt werden, so dass jedermann vielerorts in der Lage war, unbehelligt mit gefährlichen Gegenständen und Waffen jeder Art Gerichtsgebäude und öffentliche Verhandlungen zu betreten.
Die Justiz versucht nun mit Sofortmaßnahmen alle verfügbaren Kräfte zu bündeln und viele andere wichtige Aufgaben hintanzustellen, um bis zur Entscheidung des Bayerischen Landtags übergangsweise mehr Sicherheit in den Bayerischen Gerichtssälen zu gewährleisten. Das dafür erforderliche Personal stand und steht bisher nicht zur Verfügung, so dass die ergriffenen Maßnahmen schon rein zeitlich nur sehr begrenzte Notmaßnahmen sein können.
Justizbedienstete, Rechtsuchende, Anwälte, Zeugen und Besucher wie z.B. Schulklassen dürfen in Gerichtssälen nicht durch Waffen und andere gefährliche Gegenstände an Leben und Gesundheit gefährdet werden. Es unterliegt oft nicht der freien Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger, einen Gerichtssaal zu betreten. Zeugen sind z.B. gesetzlich verpflichtet und können gezwungen werden, vor Gericht zu erscheinen. Kein Rechtsuchender darf davon abgehalten werden, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, nur weil er sich im Gericht nicht sicher fühlen kann.
Die Öffentlichkeit von Verhandlungen ist in einem demokratischen Rechtsstaat ein hohes Gut. Wenn Beobachter und Schulklassen sich aus Angst um ihr Leben und ihre Gesundheit nicht mehr in Gerichtssäle trauen, wäre das eine Bankrotterklärung für einen demokratischen Rechtsstaat.
Die Bayerische Justiz ist in den meisten Bereichen - worauf wir schon seit Jahren hinweisen - hoffnungslos überlastet und mit zu wenig Personal ausgestattet. Schnelles Recht ist jedoch gutes Recht. Rasche (aber sorgfältige) Entscheidungen und eine schnelle Umsetzung können dazu beitragen, eine Zermürbung von Verfahrensbeteiligten zu vermeiden. Durch zügige Entscheidungen können somit auch Gefährdungen vermindert werden.
Nach der Koalitionsvereinbarung der Regierungsfraktionen im Bayerischen Landtag stehen noch 166 zusätzliche Stellen für die Justiz aus, die im nächsten Doppelhaushalt geschaffen werden sollen.
Es ist uns ein besonderes Anliegen klar darauf hinzuweisen, dass diese Stellen zur Erfüllung der Aufgaben der Justiz zwingend notwendig sind, wobei die Überlast nur gemindert, aber bei weitem nicht beseitigt wird. Neue Justizwachtmeisterstellen dürfen daher nicht auf die noch aus der Koalitionsvereinbarung ausstehenden Stellen angerechnet werden.
Für die Sicherheit in Justizgebäuden und insbesondere für öffentliche Verhandlungen sind daher zusätzliche Stellen für Justizwachtmeister notwendig.
Wir sind für eine offene Justiz, die Justizbediensteten, Rechtsuchenden, Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit eine größtmögliche Sicherheit bieten kann.
Die Justiz ist zur Durchsetzung von Recht und Gesetz berufen und genießt bei der Bevölkerung hohes Ansehen und Vertrauen. Eine Institution, die für die Einhaltung und Durchsetzung von Recht und Gesetz verantwortlich ist, aber nicht einmal in den öffentlichen Verhandlungen ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten kann, muss gravierende Vertrauensverluste der Bürgerinnen und Bürger befürchten. Letztlich ist der Rechtsstaat insgesamt in Gefahr.
Wir bitten Sie daher um Unterstützung und dafür Sorge zu tragen, dass das für die notwendigen Kontrollen erforderliche Personal schnellstmöglich und zusätzlich zu den bereits angekündigten ebenfalls dringend erforderlichen Stellen bereit gestellt wird.
Mit freundlichen/Grüßen
Elmar Herrler
Vorsitzender des Hauptrichterrats
Oberlandesgericht Nürnberg
FürtherStr. 110
90429 Nürnberg
Telefon (0911) 321-2895
E-Mail Elmar.Herrler@)olg-n.bayern.de
Robert Schmid
Vorsitzender des Hauptpersonalrats
Justizgebäude Pacellistraße 5
80315 München
Telefon (089) 5597-2243
E-Mail:hauptpersonalrat@)stmjv.bavem.de
Dr. Wolfgang Beckstein
Vorsitzender des Hauptstaatsanwaltsrats
Staatsanwaltschaft München l
80335 München
Telefon (089) 5597-4832
E-Mail: Wolfgang.Beckstein(@sta-m1.bavern.de
An alle
Richterinnen und Richter,
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
in Bayern
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Am Montag, den 23.01.2012 findet um 09.00 Uhr in München in St. Michael in der Fußgängerzone das Requiem für den getöteten Kollegen Tilman Turck statt.
Es wäre ein wunderbares Zeichen der Verbundenheit, wenn die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, denen eine Teilnahme an diesem Requiem nicht möglich ist, zu dieser Zeit innehalten und ihres Kollegen mit einer Schweigeminute gedenken würden. Ich hielte es - weil die Tat in öffentlicher Hauptverhandlung begangen worden ist - auch nicht für unangemessen, wenn hierzu eine Sitzung unterbrochen würde.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diesen Aufruf, der über den Deutschen Richterbund alle Kolleginnen und Kollegen bundesweit erreicht hat, unterstützen würden.
Mit kollegialen Grüßen
Walter Groß
1. Vorsitzender
Der Bayerische Richterverein e.V. ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Bayern. 21 Bezirksverbände und die Fachverbände der Arbeits-, Sozial- und Finanzrichter mit rund 2.400 Mitgliedern vereinigen sich unter seinem Dach.
Der Bayerische Richterverein, Spitzenverband nach Art. 2 Abs.3 BayRiG, § 53 BeamtStG, Art. 16 BayBG, vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Landtag und der Öffentlichkeit. Er ist Mitglied im Deutschen Richterbund. Nähere Informationen auf unserer Homepage www.bayrv.de und unter www.drb.de.
Pressemitteilung
Den Worten müssen Taten folgen
Der Bayerische Richterverein e.V. zur Sicherheit in Gerichtsgebäuden
Nürnberg, 16.01.2012: Am 11.01.2012 hat im Amtsgericht Dachau ein Angeklagter Staatsanwalt Tilman Turck erschossen. Auch auf Richter am Amtsgericht Lukas Neubeck ist geschossen worden. Fassungslos blicken wir auf diese unbegreifliche Gewalttat. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen unseres getöteten Kollegen. Wir denken aber auch an den Kollegen, der nur durch Glück unverletzt blieb und den Protokollführer, der die Ereignisse miterleben musste.
Geschehen ist das alles in öffentlicher Hauptverhandlung in einem Sitzungssaal, einem Ort, an dem nicht nur Recht gesprochen, sondern auch durch Straftaten gestörter gesellschaftlicher Friede wiederhergestellt und Sicherheit geschaffen werden soll.
Den bayerischen Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist bewusst, dass sie einen Beruf ausüben, der nicht ohne Risiko ist. Dies hat der Vorfall in Dachau nach dem in Landshut im Jahr 2009 erneut drastisch vor Augen geführt. Auch wissen wir, dass absolute Sicherheit nicht erreichbar ist.
Gerade deshalb fordern wir wirksamere Sicherheitsmaßnahmen - nicht nur um unserer eigenen Sicherheit und der unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter willen, sondern weil niemand, der eine Gerichtsverhandlung besuchen möchte, durch Sicherheitsbedenken davon abgehalten werden darf. Die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist als Regelfall gesetzlich vorgesehen. Zeugen, die oft nur zufällig in diese Rolle geraten sind, müssen zu diesen Verhandlungen erscheinen. Schulklassen sollen dort auch weiterhin Sozial- und Rechtskunde live erleben können und nicht auf TV-Gerichtsshows angewiesen sein.
Wer beim Betreten eines Gerichts Metallgegenstände in eine Schale legt, eine Torbogensonde durchschreitet und mitgeführte Taschen öffnet, wird nicht das Gefühl haben eine Trutzburg, einen Hochsicherheitstrakt oder einen Ort der Geheimjustiz zu betreten – Begriffe, die bei vielen Kolleginnen und Kollegen auf Unverständnis gestoßen sind und Empörung ausgelöst haben. Gleiches gilt für von wenig Sachkunde getragene Vorschläge wie etwa das Einrichten von Garderoben, in denen Jacken und Mäntel der Besucher verwahrt werden sollen.
Wir fordern, dass ohne Finanzierungsvorbehalt alles dafür getan wird, dass niemand Waffen oder andere gefährliche Gegenstände in ein Gericht mitbringen kann.
„Die bayerischen Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten erwarten, dass diese Forderung nicht nur von der für die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständigen Ressortministerin Dr. Merk rückhaltlos unterstützt wird, sondern auch von den für die Fachgerichte verantwortlichen Ministern Haderthauer, Herrmann und Dr. Söder, insbesondere aber auch dem Bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer“, erklärt Walter Groß, der 1. Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins e.V.. „Diese haben es nun in der Hand zu beweisen, ob es bei Lippenbekenntnissen bleibt, oder ob den Worten auch Taten folgen, mit denen die Sicherheit geschaffen wird, auf die die Bediensteten der Justiz und die rechtsuchenden Bürger einen Anspruch haben.“
Pressekontakt: Walter Groß, Bayerischer Richterverein e.V., 1. Vorsitzender
c/o Amtsgericht Nürnberg, Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg,
Tel. (dienstlich.): 0911/321-1238, Mobil: 0173/9963019, e-mail: gross.bayrv@nefkom.net
Der Bayerische Richterverein e.V. ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Bayern. 21 Bezirksverbände und die Fachverbände der Arbeits-, Sozial- und Finanzrichter mit rund 2.400 Mitgliedern vereinigen sich unter seinem Dach. Der Bayerische Richterverein, Spitzenverband nach Art. 2 Abs.3 BayRiG,
§ 53 BeamtStG, Art. 16 BayBG, vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Landtag und der Öffentlichkeit. Er ist Mitglied im Deutschen Richterbund. Nähere Informationen auf unserer Homepage www.bayrv.de und unter www.drb.de.
17.01.2012
Frau
Staatsministerin Dr. Beate Merk
Justizpalast
München
Offener Brief
Sicherheit in Justizgebäuden
Sehr geehrte Frau Staatsministerin,
wir wenden uns an Sie als gewählte Vertreter der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts München.
Die Ereignisse in Dachau haben uns alle zutiefst erschüttert. Der Richterrat des AmtsgerichtsMünchen fordert seit vielen Jahren eine Verbesserung der Sicherheitskontrollen in den Justizgebäuden. Doch werden in München nur bei den Strafverhandlungen entsprechende Kontrollen durchgeführt. Dagegen sind die Kolleginnen und Kollegen, die in anderen Bereichen tätig sind, an ihrem Arbeitsplatz und in ihren Sitzungssälen völlig ungeschützt. Insbesondere die Familienrichterinnen und -richter sind täglich mit Situationen konfrontiert, indenen höchste Emotionen aufeinandertreffen und Menschen sich an ihrer psychischen Belastungsgrenze bewegen. Aggressivität und auch körperliche Ausfälle sind dabei keineSeltenheit. Dass solche auch tätlichen Vorfälle bislang ohne größere Verletzungen geschlichtet werden konnten, ist aus unserer Sicht bloßer Zufall und nur dem Geschick der Kolleginnen und Kollegen und der zu Hilfe geeilten weiteren Justizangehörigen zu verdanken.
Aber auch in anderen Bereichen, wie etwa dem Mietrecht, dem Zivilrecht oder demBetreuungsrecht, treffen die Kolleginnen und Kollegen täglich auf Menschen, die sich - ob durch das Gericht oder die gegnerische Partei - in die Enge getrieben und existentiell bedroht fühlen. Das Aggressions- und Gewaltpotential auch in diesen Bereichen ist gewaltig.
Es hat uns sehr befremdet, wie sofort nach dem schrecklichen Vorfall in Dachau vielfach versucht wurde, die absolut unbefriedigende Situation in den meisten bayerischen Gerichtenzu verharmlosen und zu relativieren. Jedem unserer Kolleginnen und Kollegen ist klar, dass es eine "absolute" Sicherheit nicht geben kann. Die Gleichsetzung des Schutzes derJustizangehörigen mit einer "Trutzburg Justiz" und die Verbindung mit der Frage der Öffentlichkeit ist aus unserer Sicht jedoch völlig unangemessen. Es geht nicht um die Abschottung der Justiz oder die Einführung einer „Geheimjustiz“, es geht um die Gewährleistung eines Mindestmaßes an Sicherheit nicht nur für die Richterinnen und Richter, sondern für sämtliche weitere Prozess- und Verfahrensbeteiligte wie Anwälte, Angeklagte, Kläger und Beklagte sowie Zeugen und alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tagtäglich in den bayerischen Gerichten engagiert ihren Dienst erbringen.
Wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung der Öffentlichkeit der Justiz ist die Sicherheit im Gerichtssaal. Kein Zuschauer, der Angst vor Übergriffen haben muss, wird sein Recht auf Öffentlichkeit wahrnehmen. Alle Prozessbeteiligten, auch die Besucher, haben einen Anspruch auf vorsorglichen Schutz durch den Staat. Der Rechtsstaat muss eine unabhängige Rechtspflege sicherstellen, die keine Gewalt und Rache in den Gerichtsgebäuden fürchten muss. Wie die Erfahrungen im Strafjustizzentrum in München zeigen, werden Eingangskontrollen von den Besuchern auch in keiner Weise negativ wahrgenommen,sondern verstanden und auf Grund der zahlreichen Vorfälle auch im eigenen Interesse für richtig und notwendig erachtet.
Die Sicherheitskonzepte, die nach den Ereignissen in Landshut 2009 erstellt wurden, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn jedoch für die Umsetzung und tatsächliche Durchführung von Eingangskontrollen mit den - zumindest in München weitgehend ja vorhandenen- Metalldetektoren und Sicherheitsschleusen nicht das notwendige zusätzliche Personal zur Verfügung gestellt wird, bleiben alle entsprechenden politischen Absichtserklärungen bloße Lippenbekenntnisse. Die Kolleginnen und Kollegen fühlen sich von der Politik und insbesondere dem Haushaltsgesetzgeber hier völlig allein gelassen.
Eine personelle Verstärkung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, die den Behördenleitern vor Ort die realistische Umsetzung der Sicherheitskonzepte ermöglicht, ist unerlässlich, um weitere Gewalttaten, die leider in erschreckendem Maße zunehmen, zu verhindern.
Wir bitten Sie eindringlich, sich im Kabinett und bei den künftigen Haushaltsverhandlungen nachdrücklich für eine entsprechende sachliche und vor allem personelle Verstärkung der Justiz einzusetzen, wie Sie dies in Ihrem persönlichen Schreiben und in der Öffentlichkeit mittlerweile auch angekündigt haben. Dies ist der Staat den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiternder bayerischen Justiz, die sich täglich mit höchstem Engagement für die Belange des Rechtsstaats einsetzen, schuldig.
Mit freundlichen Grüßen
Daimer
Richter am Amtsgericht, Vorsitzender
Schinzel
Richterin am Amtsgericht,Stellvertretende Vorsitzende
Amtsgericht München
- Der Richterrat -
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Staatsanwaltschaft München II
Der Staatsanwaltsrat
Der Personalrat
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Frau
Staatsministerin
Dr. Beate Merk
Justizpalast
München
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München, 18. Januar 2012
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Offener Brief
Tod unseres Kollegen Tilman Turck und Sicherheit in Justizgebäuden
Ihr Besuch in unserer Behörde vom 17. Januar 2012
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Dr. Merk!
Heute vor einer Woche, am Mittwoch, den 11. Januar 2012 starb unser geschätzter Kollege und Freund, Staatsanwalt Tilman Turck. Er wurde im Sitzungssaal des kleinen Amtsgerichts Dachau von einem Angeklagten, der eine geringe Strafe zu erwarten hatte, erschossen.
Wir danken Ihnen sehr, dass Sie sofort vor Ort waren. Wir danken Ihnen auch dafür, dass Sie sich gestern Vormittag die Zeit genommen haben und zu uns gekommen sind. Wir haben Betroffenheit und ehrliche Anteilnahme durch Sie gespürt.
Sie haben sich auch den Fragen der Kolleginnen und Kollegen der Staatsanwaltschaft München II gestellt. Dabei haben Sie feststellen können, dass nicht nur der Schmerz über Tilmans Tod, sondern auch die Wut bei den Kolleginnen und Kollegen der Staatsanwaltschaft München II tief sitzt. Nicht wenige von uns sind der Auffassung, dass der Tod unseres Kollegen hätte verhindert werden können.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie die Auffassung vertreten, dass die Sicherheit für alle Beteiligten an den Gerichten durch konkrete Maßnahmen wesentlich erhöht werden kann, ohne dass dabei aus den Gerichten „Trutzburgen“ gemacht werden müssen.
Sie haben uns bei der geführten Diskussion zugesichert, dass Sie alles in Ihrer Macht stehende tun werden, um an allen bayerischen Gerichten an jenen Tagen, an denen Gerichtsverhandlungen (nicht nur in Strafsachen) stattfinden, lückenlose Personenkontrollen mittels Metalldetektoren zu gewährleisten.
Sie haben uns weiter zugesichert, dass Sie hinter den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft München II stehen werden, wenn diese sich – mit der Rückendeckung des Behördenleiters – weigern werden, Sitzungsdienst in Gerichtsgebäuden zu leisten, in denen keine Zugangskontrollen stattfinden. Sie haben in diesem Rahmen angekündigt, dass Sie - soweit gegenwärtig nicht ausreichend Personal für diese Aufgaben zur Verfügung steht – notfalls private Wachdienste einsetzen werden.
Frau Staatsministerin, wir werden Sie beim Wort nehmen! Wir bitten Sie, kämpfen Sie in der Fraktion und im Kabinett für uns! Kämpfen Sie für die Sicherheit aller Justizangehörigen und fordern Sie im Haushalt die dazu notwendigen Mittel ein! Die Argumente sind bekannt und wurden auch anlässlich des tragischen Todes unseres Kollegen von uns und in offenen Briefen anderer Richter- und Staatsanwaltschaftsvertretungen nochmals wiederholt. Wir werden Sie in jeder erdenklichen Form unterstützen.
Leider haben Sie die Frage, wie Sie handeln werden, wenn Sie im Kabinett nicht genug Mittel für die Umsetzung o.g. Maßnahmen durchsetzen, nicht beantworten können, sondern darauf verwiesen, dass man sich in diesem Falle erneut Gedanken machen müsse. Wir möchten Ihnen die Gewissheit geben, dass wir Ihnen diese Frage alsbald erneut stellen würden. Wir werden nicht locker lassen!
Für Tilman Turck kommt das alles zu spät. Wir trauern um unseren Kollegen und Freund, dem jeder juristische Beruf offen gestanden hätte und der sich aus Überzeugung für den Dienst in der Justiz entschieden hatte.
Thomas Böx Stefan Behrendt
Staatsanwalt als Gruppenleiter Rechtspflegeinspektor
Vorsitzender des Staatsanwaltsrates stv. Vorsitzender des Personalrates
RiAG Yvonne Folk Münchenerstr. 27
85435 Erding
Dienstag, den 17. Januar 2012
Frau
Justizministerin
Dr. Beate Merk
Herrn
Präsidenten am OLG München
Dr. Karl Huber
Herrn
Landgerichtspräsidenten des
LG Landshut
Karl Wörle
Offener Brief
Sehr geehrte Frau Ministerin,
sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrter Herr Landgerichtspräsident!
Mit großer Bestürzung haben die Mitarbeiter des Amtsgerichts Erding die schrecklichen Ereignisse am Amtsgericht Dachau wahrgenommen.
Diese Tragödie, bei der ein junger Staatsanwalt sein Leben lassen musste, gibt uns Anlass sofort mehr Sicherheit am Amtsgericht Erding zu fordern. Mit Erleichterung haben wir zur Kenntnis genommen, dass auch die Justizministerin nunmehr Einlasskontrollen und Metalldetektoren für alle Gerichte einführen will.
Aus der Presse ist zu entnehmen, dass die angekündigten Maßnahmen bei anstehenden Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Da solche Maßnahmen nach Kenntnis der Mitarbeiter am Amtsgericht Erding in der nächsten Zeit nicht geplant sind, fordern wir bereits jetzt die sofortige Umsetzung. Es ist nicht mehr zumutbar, dass nach so einem schrecklichen Vorfall wiederum auf Zeit gespielt wird.
Die Justizverwaltung hat eine besondere Schutz- und Garantenpflicht für ihre Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Geschäftsstellenmitarbeiter und Wachtmeister. Lediglich an den großen Strafjustizzentren sind zurzeit ausreichende Sicherheitskontrollen vorhanden, an den Amtsgerichten fehlen sowohl Wachtmeister in ausreichender Zahl, als auch technische Überwachungseinrichtungen.
Am Amtsgericht, das wie kein anderes Gericht bürgernah agiert, sind häufig Menschen in Extremsituationen anzutreffen. In Strafverfahren haben wir auch mit gewaltbereiten, oft psychisch beeinträchtigten Menschen, die nicht selten unter Betäubungsmitteleinfluss stehen, zu tun. Daneben gibt es Verfahren im Familien- und Betreuungsrecht, die mit einer hohen emotionalen Agitation einhergehen. Auch in Zivilverfahren stehen sich die Parteien mitunter sehr feindlich gegenüber.
Leider ist der Mord in Dachau kein Einzelfall, bereits im Jahre 2009 kam es zu einem tödlichen Schusswaffeneinsatz am Landgericht Landshut und zu einem Tötungsdelikt am Amtsgericht Dresden. Auch in Folge dieser Ereignisse kam eine Sicherheitsdiskussion in Gang. Neue Sicherheitskonzepte sollten zeitnah umgesetzt werden.
Seit 2009 wurde am Amtsgericht Erding lediglich ein Handscanner angeschafft und in den letzten Wochen wurden Kameras installiert, deren Aufnahmen jedoch nicht aufgezeichnet werden. Diese Maßnahmen sind in keiner Weise geeignet, uns ein höheres Sicherheitsgefühl zu vermitteln.
An unserem Amtsgericht sind zurzeit lediglich drei Wachtmeister beschäftigt. Diese haben zusätzlich zu ihren Sicherheitsaufgaben Hausmeistertätigkeiten, Aktentransport, Post und Betreuung der Computerhardware zu erledigen. Die vierte vorhandene Planstelle für Wachtmeister ist nicht besetzt. Es gibt keinerlei permanente Einlasskontrollen. Jeder gut- oder böswillige Besucher kann mühelos in jedes Geschäfts- oder Richterzimmer kommen, ohne zuvor zumindest an der Einlasspforte kontrolliert zu werden. Wir erwarten, dass der Zugang zu den Büroräumen nur nach Anmeldung bei der Pforte und Rückfrage beim zuständigen Mitarbeiter gewährt wird.
Um die angekündigte Schleuse mit Metalldetektor während der Öffnungszeiten des Amtsgerichtes sinnvoll einzusetzen, wären insgesamt 6 Wachtmeister nötig. Es ist keinem gedient, wenn die technischen Geräte nicht eingesetzt werden können, weil kein Personal vorhanden ist. Uns ist auch bewusst, dass es eine absolute Sicherheit nicht gibt, das ist aber kein Argument, mit dem Sicherheitslücken, bzw. die Abwesenheit jeder Sicherung in Kauf genommen werden dürfen. Finanzielle Erwägungen und Engpässe im Haushaltsplan dürfen nicht dazu führen, dass sich ein solcher Vorfall wiederholt.
Wir fordern Sie hiermit auf, auch im Interesse der Anwaltschaft, der Zeugen und Besucher des Amtsgerichts Erding, unverzüglich eine Schleuse mit Metalldetektor einbauen zu lassen und ausreichend Personal zur Kontrolle zur Verfügung zu stellen.
Anliegend finden Sie eine Unterschriftenliste der Mitarbeiter des Amtsgerichts Erding, die diese Forderung unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Folk
RiAG Erding
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