Bereitschaftsdienst der Richter und Staatsanwälte

Der Bayerische Richterverein hat sich im Jahr 2023 intensiv und mehrfach mit dem Thema Bereitschaftsdienst befasst. Hierüber wurde auf der Homepage bereits mehrfach berichtet. In der aktuellen Ausgabe der BRV-Nachrichten, welche vor wenigen Tagen erschienen ist, findet sich ein ausführlicher Bericht über das vom BRV im Sommer veranstaltete Symposium zum staatsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst.

Auch im neuen Jahr bleibt dieses für viele Kolleginnen und Kollegen ebenso alltägliche wie wichtige Thema im Fokus.
Der BRV wird nicht nur auf Landesebene die Diskussion begleiten und bei Bedarf vorantreiben, um einen sach- und interessengerechten Ausgleich für die erhebliche Mehrbelastung zu schaffen. Auch auf Bundesebene findet das Thema nunmehr Beachtung:

So hat sich Anfang Dezember eine neue Arbeitsgruppe des Deutschen Richterbundes konstituiert. Diese wird in den kommenden Monaten die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Bereitschaftsdiensts analysieren. Dabei sollen die vielen bestehenden und auch neue Ausgestaltungsmöglichkeiten des Dienstes diskutiert werden, um so ein Positionspapier des DRB zu entwickeln. An der Arbeitsgruppe nehmen Richter und Staatsanwälte aus dem ganzen Bundesgebiet teil. Der BRV arbeitet mit einem staatsanwaltschaftlichen Vertreter aktiv in der Arbeitsgruppe mit.

Über die Ergebnisse und weitere Entwicklungen beim Bereitschaftsdienst werden wir Sie auf dem Laufenden halten.