Rede anlässlich der Landesvertreterversammlung 2012 in Ingolstadt
gehalten am 19.04.2012
von Walter Groß, 1. Vorsitzender
Begrüßung
…
Standespolitischer Teil
Meine Sehr geehrten Damen und Herren,
alle zwei Jahre kommen die Delegierten des Bayerischen Richtervereins e.V. zur dessen Landesvertreterversammlung zusammen.
Mit etwas mehr als 105 Jahren ist er nicht nur die älteste Standesvertretung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland. Er ist mit mehr als 2.400 Mitgliedern auch die größte in Bayern und zweitgrößte auf Bundesebene.
Die Landesvertreterversammlung dient nicht nur verbandsinternen Zwecken, wie Vorlage des Kassenberichts oder Neuwahlen. Sie ist auch Ort der Recht- und standespolitischen Diskussion und Positionierung. Die Verbandsziele umfasen nämlich nicht nur die Wahrung und Förderung der rechtlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Angehörigen des Berufsstandes, sondern – in der Satzung sogar noch davor genannt auch – die Förderung der Gesetzgebung und Rechtspflege. Insoweit unterscheiden wir uns von einer Gewerkschaft.
Was werden nun unsere zentralen Themen sein?
Natürlich unverändert, wie schon seit der Gründungszeit des Verbands, die unbefriedigende Besoldungssituation der Richter und Staatsanwälte.
Zwar hat die Dienstrechtsreform und deren Umsetzung zu anerkennenswerten Verbesserungen im Stellengefüge geführt. Es gibt bei uns Stellenhebungen und Beförderungsmöglichkeiten um die wir außerhalb Bayerns beneidet werden.
Stellenhebungen sind aber kein Ersatz für eine amtsangemessene Besoldung.
Die Wertschätzung eines Berufsstands drückt sich nicht zuletzt auch in dessen Bezahlung aus. Sie ist in Bayern zwar höher als andernorts, dennoch nicht ausreichend.
Gab es bei im Jahr 2010 noch eine allgemeine Besoldungserhöhung, die geringfügig über der Inflationsrate lag, wurde uns im Jahr 2011 bekanntlich eine „0-Runde“ bei einer Inflationsrate von 2,3% auferlegt.
Zum 1. Januar wurden die Bezüge um 1,9% erhöht – die aktuelle Steigerung des Verbraucherpreisindex beträgt 2,77%. Erst im November sollen weitere 1,5% dazu kommen, sodass auch im Jahr 2012 unterm Strich die Realeinkommen weiter sinken werden.
Die – wenn auch vorübergehende – Absenkung der Eingangsgehälter ist zutiefst ungerecht, haben doch unsere Berufsanfänger vom ersten Arbeitstag an ein volles Arbeitspensum zu stemmen und tragen die volle Verantwortung und das volle Risiko des Berufs. Sie entscheiden als Richter völlig unabhängig über Millionenklagen oder spektakuläre Mordfälle selbst oder als Beisitzer mit, bekommen aber gerademal ca. 2600 EUR netto und das nachdem sie ihre Berufsausbildung an der Universität durch Studiengebühren mitfinanzieren musste. Ein Armutszeugnis im wahrsten Sinne des Wortes
Der Familienlastenausgleich hat sich vom absoluten Minimum, das sich aus einer vollstreckbaren Anordnung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, noch nicht wegbewegt – peinlich für ein Bundesland wie Bayern, das sich politisch die Förderung der Familie auf die Fahnen geschrieben hat.
Die Schere zwischen den Einkommen der Richter und Staatsanwälte einerseits und vergleichbaren Berufsgruppen andererseits hat sich weiter geöffnet. Dies ist aber unzulässig, wie das Bundesverfassungsgericht im jüngsten Urteil zur Professorenbesoldung wieder einmal bekräftigt hat:
Zitat:
„Die Amtsangemessenheit der Alimentation ist auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden“. Zitatende
Gegen das Verfassungsgebot der amtsangemessenen Besoldung wird somit weiter sehenden Auges verstoßen.
Natürlich sehen wir die Sparzwänge der öffentlichen Haushalte.
Die amtsangemessene Alimentation stellt jedoch keine milde Gabe des Dienstherrn dar, sondern soll dem Richter und Staatsanwalt eine seiner Stellung und Verantwortung entsprechende Lebensführung ermöglichen. Sie ist auch keine dem Umfang nach variable Größe, die sich nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der öffentlichen Hand oder nach politischen oder persönlichen Dringlichkeitsbewertungen bemessen lässt. Besoldung und Versorgung sind somit kein geeignetes Sparpotenzial.
Wenn aber nicht mehr alles Wünschenswerte finanzierbar ist, muss sich der Staat auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Gerichte und Staatsanwaltschaften gehören dazu. Mehr noch - sie sind systemrelevante oder besser ausgedrückt systemtragende Institutionen.
Dem wird jedoch – anders als bei anderen als systemrelevant angesehenen Einrichtungen – nicht im erforderlichen Umfang Rechnung getragen.
Selbst die Grundbedürfnisse der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind nach wie vor noch nicht überall erfüllt. Immer noch gibt es in Bayern Justizgebäude, deren Dächer und Fenster undicht sind, deren Büroausstattung Mindeststandards nicht genügt und in denen zu wenig Menschen beschäftigt werden, um die anfallende Arbeit erledigen zu können. In Bayern fehlen (Stand 31.12.2011) 281 Richter und 114 Staatsanwälte.
Entlastung durch Aufgabenreduktion oder Verfahrensvereinfachung ist in der Vergangenheit ausgeblieben und auch künftig nicht zu erwarten. Im Gegenteil – mit überflüssigen formalen Qualifikationsvorgaben für Spezialmaterien bereitet uns der Bundesgesetzgeber zusätzliche Probleme.
Will eine Gesellschaft eine immer weitere Verrechtlichung und Ausdifferenzierung des materiellen wie des Prozessrechts, muss sie auch bereit sein, diese zu auch zu finanzieren.
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften leiden unverändert an einer chronischen Unterfinanzierung.
Völlig unverständlich eigentlich angesichts der hohen Erwartungen der Öffentlichkeit an die Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Kein Skandal ohne Ruf nach dem Staatsanwalt und nach den Gerichten. Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen, Bestechung bei Großunternehmen, Wulff, Kinderpornografie, Stalking, Doping, Insolvenzen, Internetabzocke, Schrottimmobilien, geplatzte Renditeträume, rechts- oder links- oder sonst wie radikale Straftäter..., alles landet irgendwann bei der Justiz.
Schnell und zugleich gründlich sollen wir arbeiten.
Warum lässt man uns dann nicht so gut sein, wie wir könnten?
Am Geld kann es nicht ernsthaft liegen. In der letzten Zeit hat der jährliche Zuschussbedarf der Gerichte und Staatsanwaltschaften gerade einmal zwischen 150 und 350 Mio. € betragen, das bei einem Haushaltsvolumen von rund 44 Mrd. €. Im Jahr 2008 erzielten die Gerichte und Staatsanwaltschaften sogar einen Überschuss von rund 79 Mio. €.
Woran liegt es dann, dass, Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht ausreichend finanziert werden? Ist es unpopulär in die Justiz zu investieren? Versprechen Ausgaben für andere Zwecke mehr Wählerstimmen?
In den bestehenden Strukturen haben wir wohl, so jedenfalls die Erfahrung aus über 105 Jahren Standespolitik, keine entscheidenden Verbesserungen zu erwarten.
Nicht zuletzt auch deshalb hat vor zwei Jahren die Landesvertreterversammlung in Neu-Ulm in einem Grundsatzbeschluss die Selbstverwaltung der Justiz – besser die Befreiung der Gerichte und Staatsanwaltschaften aus der Abhängigkeit von der Exekutive – gefordert.
Diese Abhängigkeit ist vielfältig und massiv:
So entscheidet mit der Aufstellung des Haushaltsplans die Exekutive darüber, welcher Finanzbedarf der Gerichte und Staatsanwaltschaften dem Haushaltsgesetzgeber überhaupt unterbreitet wird.
Die Exekutive bestimmt über die Einstellung und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten.
Sie mag auch das Instrument des Weisungsrechts gegenüber der Staatsanwaltschaft im Einzelfall nicht aufgeben, obwohl doch dauernd beteuert wird, davon keinen Gebrauch zu machen.
Selbst über die Daten der Gerichte und Staatsanwaltschaften herrscht die Exekutive, weil sie die Server betreibt.
Die Vorschläge der Arbeitsgruppe zu der längst überfälligen Errichtung der 3 Säule des demokratischen Rechtsstaats auch im Staatsaufbau werden wir in den nächsten Tagen diskutieren und uns mit dem Ergebnis der rechtspolitischen Diskussion stellen.
Wir sind uns der hohen Hürden für eine Verfassungsänderung in Bayern bewusst.
Wir werden deshalb auch Vorschläge unterbreiten um auf einfachgesetzlicher Ebene das insbesondere bei der Ausgestaltung der Beteiligungsrechte rückständige bayerische Amtsrecht der Richter und Staatsanwälte wenigstens auf das Niveau zu heben, das in anderen Bundesländern wie etwa Niedersachsen heute schon geltendes Recht ist.
Den Reformbedarf möchte ich anhand von zwei ganz unterschiedlichen Beispielen aufzeigen – einem klassischen und einem neuen:
Zuerst das klassische:
Vom preußischen Justizminister der Jahre 1867 – 1879, Adolf Leonhardt, ist geäußert worden:
„Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gern bereit, den Richtern ihre sogenannte Unabhängigkeit zu konzedieren"
Ihm würde das heute im Jahr 2012 geltende bayerische Richtergesetz sicher sehr gut gefallen. Es entspricht voll und ganz seinen Vorstellungen. Vielleicht wäre aber sogar Leonhardt erstaunt, würde er mitbekommen, dass in Bayern bei der Besetzung der höchsten Richterämtern und denen der Generalstaatsanwälte nicht einmal eine Ausschreibung vorgesehen ist und ein weder im Gesetz vorgesehenes, noch demokratisch legitimiertes Gremium, ein Koalitionsausschuss, faktisch den bestimmenden Einfluss auf die Personalauswahlentscheidung nehmen kann. Ein Konstrukt, bei dem parteipolitische motivierte Einflussnahme jedenfalls nicht ausgeschlossen ist und dessen Ergebnisse sicher nicht den hohen Anforderungen genügen, die das Bundesverfassungsgericht an die demokratische Legitimation von Personalentscheidungen stellt.
Nun zu dem Beispiel aus einem neuen Problemfeld:
Die EDV ist unentbehrliches Arbeitsmittel geworden. An der elektronischen Akte wird gearbeitet.
Wo werden eigentlich diese Daten gespeichert? Bisher befinden sich die Akten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften unter deren Kontrolle. Wir halten den Schlüssel zum Zugang zu diesen Akten im wahrsten Sinn des Wortes in unseren Händen.
Wo werden sich die elektronischen Akten befinden? Wer verfügt alles über Schlüssel zum Zugang zu ihnen? Wer kann Dokumente einsehen, wie etwa Anklageentwürfe oder Entscheidungsentwürfe die gerade in Kammern oder Senaten beraten werden? Soviel steht fest: Schon die Daten der neuen DV-Anwendungen - und dann wohl auch die elektronischen Akten - werden nicht auf Servern von Gerichten und Staatsanwaltschaften gespeichert, sondern auf Rechnern im Bereich des Finanzministeriums und/oder bei externen Unternehmen, auf die der technische EDV-Betrieb übertragen worden ist.
Es haben also nicht nur „unsere eigenen“ Leute den Schlüssel zum Zugriff auf die elektronischen Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Händen.
Wer kontrolliert wie externe Dienstleister und die Exekutive die Server betreiben und mit unseren Daten umgehen?
Es gilt also die Frage zu klären, wie der Zugriff auf die Daten der Justiz auf den von der Exekutive und Dritten betriebenen Servern künftig auszugestalten und zu kontrollieren ist.
Den Weg in die richtige Richtung weist ein Urteil des Hessischen Dienstgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr, das ein gleichberechtigtes Zusammenwirken von Justizministerium und gewählten Vertretern der Richterschaft sowohl bei der Aufstellung der Regeln zur Behandlung der Dokumente, wie auch bei der Überwachung deren Einhaltung vorschreibt.
Der Reformstau ist also unübersehbar.
Sehr geehrte Damen und Herren, es würde den Rahmen dieser Eröffnungsrede sprengen, wollte ich auf alle zur Diskussion stehenden Tagesordnungspunkte der Landesvertreterversammlung eingehen.
Gestatten Sie mir aber abschließend noch einige Worte zum Thema Sicherheit in Justizgebäuden, ein Thema, das uns in jüngster Zeit mehr als alles andere bewegt hat.
Eine seit Ende der 90’er Jahre erhobene Forderung des Verbands, die nach mehr Sicherheit in Justizgebäuden,
ist ein großes Stück weit in Erfüllung gegangen. Künftig sollen wenigstens während der Sitzungszeiten lückenlose Eingangskontrollen stattfinden.
Wir danken allen, die sich hierfür eingesetzt haben und auch weiterhin einsetzen werden.
Allerdings vermag Freude über das Erreichte so recht nicht aufzukommen, war doch der Preis für diesen Erfolg viel zu hoch.
Wir haben nämlich nicht mit Sachargumenten überzeugen können, etwa damit dass, Waffen in Justizgebäuden nichts zu suchen haben oder dass der Staat verpflichtet ist, diejenigen zu schützen, die er zwingt oder einlädt, zu Sitzungen bei Gericht zu erscheinen.
Auch dass 2009 in Landshut die Partei eines Zivilrechtsstreits im Gerichtssaal erschossen worden ist und ein Anwalt schwer verletzt worden ist, hat nicht dazu geführt, dass im Haushalt die notwendigen und vom Justizministerium angeforderten Mittel für mehr Sicherheitspersonal bewilligt worden wären.
Erst der Tod des Staatsanwalts Tilman Turck am 11. Januar diesen Jahres hat ein Umdenken im Kabinett in die richtige Richtung bewirkt.
Das macht traurig und wütend zugleich.
Deshalb werden wir nicht eher ruhen, bis der Grundsatz „Keine Sitzung ohne Eingangskontrolle – ohne Eingangskontrolle keine Sitzung“ überall in ganz Bayern verwirklicht ist. Ich appelliere an alle, die politisch Verantwortung tragen, aber auch an alle Kolleginnen und Kollegen – notfalls auch um den Preis, dass sich die Erledigung von Verfahren verzögert - dieses Ziel mitzutragen und an seiner Umsetzung mitzuarbeiten.
Das sind wir dem getöteten Kollegen Tilman Turck schuldig.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit