You are here:   Startseite
  |  anmelden

Willkommen

   minimieren

auf der Homepage des Bayerischen Richtervereins e.V., 
des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Bayern.

 Auf dieser Website finden Sie neben Informationen über den größten Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Bayern mit über 2300 Mitgliedern in 21 Bezirksverbänden und  Fachverbänden der Arbeits-, Sozial- und Finanzrichter  und seine rechts- und standespolitischen Arbeit insbesondere auch Beiträge zu rechtspolitischen Themen, Hinweise und Abhandlungen zu neuen Gesetzen,  Tipps für die juristische Praxis sowie Links zu Gerichten, anderen Organisationen und sonstige für Juristen interessante Fundstellen.

Aus dem Verband

minimieren
Alle reduzieren Alle erweitern

Kurzinfo des Landesvorstands

Reform des Beurteilungssystems – jetzt!

Die Beurteilungsrunde 2012 ist abgeschlossen. Die periodischen Beurteilungen werden sukzessive eröffnet.

Neben der für die Betroffenen naheliegenden Frage des Ergebnisses der Beurteilung, etwa ob ein/e Erstbeurteilte/r zu den 60% gehört, die mit 6 Punkten starten, oder ob mit 12 Punkten in den nächsten Jahren mit einer Beförderung gerechnet werden kann, bietet dieses Ereignis auch Anlass zur Beschäftigung mit den Rechtsgrundlagen der Beurteilung und dem Beurteilungssystem als solchem.

Die aktuellen Beurteilungen wurden noch auf der Grundlage der Beurteilungsrichtlinien in der „Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz, des Innern, der Finanzen sowie für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 20. Dezember 1999 Az.: 2012 - V - 863/98, geändert durch Bekanntmachung vom 28. Februar 2011 (JMBl S. 52)“ erstellt.

Diese Beurteilungsrichtlinien haben im Jahr 2000 ein Beurteilungssystem für Richter und Staatsanwälte abgelöst, das statt 16 Punkte 7 Prädikate vorsah nämlich: „entspricht nicht den Anforderungen“, „entspricht noch den Anforderungen“, „entspricht voll den Anforderungen“, „übertrifft die Anforderungen“, „übertrifft erheblich die Anforderungen“, „sehr tüchtig“ und „hervorragend“.

Obwohl sämtliche Experten in einer Anhörung im Bayerischen Landtag am 26.11.2002 für ein Beurteilungssystem 5 bis maximal 9 Punkte/Prädikate als sachgerecht angesehen haben, wurde am 16-Punkte-System festgehalten.

Der BRV hat dieses aus dem Beamtenrecht kommende Schulnotensystem stets als mit dem Wesen der richterlichen und staatsanwaltlichen Tätigkeit unvereinbar angesehen und sich für eine Änderung eingesetzt.

Mit der Dienstrechtsreform ist diese Möglichkeit geschaffen worden. Art. 63 BayLlbG ermöglicht erstmals ein eigenständiges Beurteilungssystem für Richter und Staatsanwälte. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb diese vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit nicht genutzt werden sollte und länger an einem Beurteilungssystem festgehalten werden soll, das von Fachleuten als ungeeignet beurteilt wird und lediglich eine Scheingerechtigkeit durch Überdifferenzierung bietet.

Das derzeitige Beurteilungssystem hat sich auch nach der Ansicht der gewählten Richter- und Staatsanwaltsvertretungen, dem Präsidialrat, dem Hauptrichterrat und dem Hauptstaatsanwaltsrat nicht bewährt. Auch diese fordern Änderungen..[1]

Das Justizministerium hat eine Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Beurteilungssystems der Richter und Staatsanwälte eingesetzt, in der auch der BRV mitarbeitet.

Wie in jedem Veränderungsprozess gibt es Beteiligte, die am liebsten den Status quo erhalten würden und sich gegen Veränderungen wenden.

Wir sind aber überzeugt davon, dass die vom Gesetzgeber für Richter und Staatsanwälte eigens geschaffene Reformmöglichkeit vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht ungenutzt bleibt und Frau Staatsministerin Dr. Beate Merk sich dem gemeinsamen Anliegen der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen sowie des Bayerischen Richtervereins e.V. nicht verschließen wird.

 Nürnberg, 03.05. 2012

Walter Groß, 1. Vorsitzender

Rede anlässlich der Landesvertreterversammlung 2012 in Ingolstadt

gehalten am 19.04.2012

von Walter Groß, 1. Vorsitzender

Begrüßung

 
Standespolitischer  Teil

Meine Sehr geehrten Damen und Herren,

alle zwei Jahre kommen die Delegierten des Bayerischen Richtervereins e.V. zur dessen Landesvertreterversammlung zusammen.

Mit etwas mehr als 105 Jahren ist er nicht nur die älteste Standesvertretung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland. Er ist mit mehr als 2.400 Mitgliedern auch die größte in Bayern und zweitgrößte auf Bundesebene.

Die Landesvertreterversammlung dient nicht nur verbandsinternen Zwecken, wie Vorlage des Kassenberichts oder Neuwahlen. Sie ist auch Ort der Recht- und standespolitischen Diskussion und Positionierung. Die Verbandsziele umfasen nämlich nicht nur die Wahrung und Förderung der rechtlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Angehörigen des Berufsstandes, sondern – in der Satzung sogar noch davor genannt auch – die Förderung der Gesetzgebung und Rechtspflege. Insoweit unterscheiden wir uns von einer Gewerkschaft.

Was werden nun unsere zentralen Themen sein?

Natürlich unverändert, wie schon seit der Gründungszeit des Verbands, die unbefriedigende Besoldungssituation der Richter und Staatsanwälte.

Zwar hat die Dienstrechtsreform und deren Umsetzung zu anerkennenswerten Verbesserungen im Stellengefüge geführt. Es gibt bei uns Stellenhebungen und Beförderungsmöglichkeiten um die wir außerhalb Bayerns beneidet werden.

Stellenhebungen sind aber kein Ersatz für eine amtsangemessene Besoldung.

Die Wertschätzung eines Berufsstands drückt sich nicht zuletzt auch in dessen Bezahlung aus. Sie ist in Bayern zwar höher als andernorts, dennoch nicht ausreichend.

Gab es bei im Jahr 2010 noch eine allgemeine Besoldungserhöhung, die geringfügig über der Inflationsrate lag, wurde uns im Jahr 2011 bekanntlich eine „0-Runde“ bei einer Inflationsrate von 2,3% auferlegt.

Zum 1. Januar wurden die Bezüge um 1,9% erhöht – die aktuelle Steigerung des Verbraucherpreisindex beträgt 2,77%. Erst im November sollen weitere 1,5% dazu kommen, sodass auch im Jahr 2012 unterm Strich die Realeinkommen weiter sinken werden.

Die – wenn auch vorübergehende – Absenkung der Eingangsgehälter ist zutiefst ungerecht, haben doch unsere Berufsanfänger vom ersten Arbeitstag an ein volles Arbeitspensum zu stemmen und tragen die volle Verantwortung und das volle Risiko des Berufs. Sie entscheiden als Richter völlig unabhängig über Millionenklagen oder spektakuläre Mordfälle selbst oder als Beisitzer mit, bekommen aber gerademal ca. 2600 EUR netto und das nachdem sie ihre Berufsausbildung an der Universität durch Studiengebühren mitfinanzieren musste. Ein Armutszeugnis im wahrsten Sinne des Wortes

Der Familienlastenausgleich hat sich vom absoluten Minimum, das sich aus einer vollstreckbaren Anordnung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, noch nicht wegbewegt – peinlich für ein Bundesland wie Bayern, das sich politisch die Förderung der Familie auf die Fahnen geschrieben hat.

Die Schere zwischen den Einkommen der Richter und Staatsanwälte einerseits und vergleichbaren Berufsgruppen andererseits hat sich weiter geöffnet. Dies ist aber unzulässig, wie das Bundesverfassungsgericht im jüngsten Urteil zur Professorenbesoldung wieder einmal bekräftigt hat:

Zitat:

„Die Amtsangemessenheit der Alimentation ist auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden“. Zitatende

Gegen das Verfassungsgebot der amtsangemessenen Besoldung wird somit weiter sehenden Auges verstoßen.

Natürlich sehen wir die Sparzwänge der öffentlichen Haushalte.

Die amtsangemessene Alimentation stellt jedoch keine milde Gabe des Dienstherrn dar, sondern soll dem Richter und Staatsanwalt eine seiner Stellung und Verantwortung entsprechende Lebensführung ermöglichen. Sie ist auch keine dem Umfang nach variable Größe, die sich nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der öffentlichen Hand oder nach politischen oder persönlichen Dringlichkeitsbewertungen bemessen lässt. Besoldung und Versorgung sind somit kein geeignetes Sparpotenzial.

Wenn aber nicht mehr alles Wünschenswerte finanzierbar ist, muss sich der Staat auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Gerichte und Staatsanwaltschaften gehören dazu. Mehr noch - sie sind systemrelevante oder besser ausgedrückt systemtragende Institutionen.

Dem wird jedoch – anders als bei anderen als systemrelevant angesehenen Einrichtungen – nicht im erforderlichen Umfang Rechnung getragen.

Selbst die Grundbedürfnisse der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind nach wie vor noch nicht überall erfüllt. Immer noch gibt es in Bayern Justizgebäude, deren Dächer und Fenster undicht sind, deren Büroausstattung Mindeststandards nicht genügt und in denen zu wenig Menschen beschäftigt werden, um die anfallende Arbeit erledigen zu können. In Bayern fehlen (Stand 31.12.2011) 281 Richter und 114 Staatsanwälte.

Entlastung durch Aufgabenreduktion oder Verfahrensvereinfachung ist in der Vergangenheit ausgeblieben und auch künftig nicht zu erwarten. Im Gegenteil – mit überflüssigen formalen Qualifikationsvorgaben für Spezialmaterien bereitet uns der Bundesgesetzgeber zusätzliche Probleme.

Will eine Gesellschaft eine immer weitere Verrechtlichung und Ausdifferenzierung des materiellen wie des Prozessrechts, muss sie auch bereit sein, diese zu auch zu finanzieren.

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften leiden unverändert an einer chronischen Unterfinanzierung.

Völlig unverständlich eigentlich angesichts der hohen Erwartungen der Öffentlichkeit an die Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Kein Skandal ohne Ruf nach dem Staatsanwalt und nach den Gerichten. Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen, Bestechung bei Großunternehmen, Wulff, Kinderpornografie, Stalking, Doping, Insolvenzen, Internetabzocke, Schrottimmobilien, geplatzte Renditeträume, rechts- oder links- oder sonst wie radikale Straftäter..., alles landet irgendwann bei der Justiz.

Schnell und zugleich gründlich sollen wir arbeiten.

Warum lässt man uns dann nicht so gut sein, wie wir könnten?

Am Geld kann es nicht ernsthaft liegen. In der letzten Zeit hat der jährliche Zuschussbedarf der Gerichte und Staatsanwaltschaften gerade einmal zwischen 150 und 350 Mio. € betragen, das bei einem Haushaltsvolumen von rund 44 Mrd. €. Im Jahr 2008 erzielten die Gerichte und Staatsanwaltschaften sogar einen Überschuss von rund 79 Mio. €.

Woran liegt es dann, dass, Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht ausreichend finanziert werden? Ist es unpopulär in die Justiz zu investieren? Versprechen Ausgaben für andere Zwecke mehr Wählerstimmen?

In den bestehenden Strukturen haben wir wohl, so jedenfalls die Erfahrung aus über 105 Jahren Standespolitik, keine entscheidenden Verbesserungen zu erwarten.

Nicht zuletzt auch deshalb hat vor zwei Jahren die Landesvertreterversammlung in Neu-Ulm in einem Grundsatzbeschluss die Selbstverwaltung der Justiz – besser die Befreiung der Gerichte und Staatsanwaltschaften aus der Abhängigkeit von der Exekutive – gefordert.

Diese Abhängigkeit ist vielfältig und massiv:

So entscheidet mit der Aufstellung des Haushaltsplans die Exekutive darüber, welcher Finanzbedarf der Gerichte und Staatsanwaltschaften dem Haushaltsgesetzgeber überhaupt unterbreitet wird.

Die Exekutive bestimmt über die Einstellung und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten.

Sie mag auch das Instrument des Weisungsrechts gegenüber der Staatsanwaltschaft im Einzelfall nicht aufgeben, obwohl doch dauernd beteuert wird, davon keinen Gebrauch zu machen.

Selbst über die Daten der Gerichte und Staatsanwaltschaften herrscht die Exekutive, weil sie die Server betreibt.

Die Vorschläge der Arbeitsgruppe zu der längst überfälligen Errichtung der 3 Säule des demokratischen Rechtsstaats auch im Staatsaufbau werden wir in den nächsten Tagen diskutieren und uns mit dem Ergebnis der rechtspolitischen Diskussion stellen.

Wir sind uns der hohen Hürden für eine Verfassungsänderung in Bayern bewusst.

Wir werden deshalb auch Vorschläge unterbreiten um auf einfachgesetzlicher Ebene das insbesondere bei der Ausgestaltung der Beteiligungsrechte rückständige bayerische Amtsrecht der Richter und Staatsanwälte wenigstens auf das Niveau zu heben, das in anderen Bundesländern wie etwa Niedersachsen heute schon geltendes Recht ist.

Den Reformbedarf möchte ich anhand von zwei ganz unterschiedlichen Beispielen aufzeigen – einem klassischen und einem neuen:

Zuerst das klassische:

Vom preußischen Justizminister der Jahre 1867 – 1879, Adolf Leonhardt, ist geäußert worden:

„Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gern bereit, den Richtern ihre sogenannte Unabhängigkeit zu konzedieren"

Ihm würde das heute im Jahr 2012 geltende bayerische Richtergesetz sicher sehr gut gefallen. Es entspricht voll und ganz seinen Vorstellungen. Vielleicht wäre aber sogar Leonhardt erstaunt, würde er mitbekommen, dass in Bayern bei der Besetzung der höchsten Richterämtern und denen der Generalstaatsanwälte nicht einmal eine Ausschreibung vorgesehen ist und ein weder im Gesetz vorgesehenes, noch demokratisch legitimiertes Gremium, ein Koalitionsausschuss, faktisch den bestimmenden Einfluss auf die Personalauswahlentscheidung nehmen kann. Ein Konstrukt, bei dem parteipolitische motivierte Einflussnahme jedenfalls nicht ausgeschlossen ist und dessen Ergebnisse sicher nicht den hohen Anforderungen genügen, die das Bundesverfassungsgericht an die demokratische Legitimation von Personalentscheidungen stellt.

Nun zu dem Beispiel aus einem neuen Problemfeld:

Die EDV ist unentbehrliches Arbeitsmittel geworden. An der elektronischen Akte wird gearbeitet.

Wo werden eigentlich diese Daten gespeichert? Bisher befinden sich die Akten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften unter deren Kontrolle. Wir halten den Schlüssel zum Zugang zu diesen Akten im wahrsten Sinn des Wortes in unseren Händen.

Wo werden sich die elektronischen Akten befinden? Wer verfügt alles über Schlüssel zum Zugang zu ihnen? Wer kann Dokumente einsehen, wie etwa Anklageentwürfe oder Entscheidungsentwürfe die gerade in Kammern oder Senaten beraten werden? Soviel steht fest: Schon die Daten der neuen DV-Anwendungen  - und dann wohl auch die elektronischen Akten  - werden nicht auf Servern von Gerichten und Staatsanwaltschaften gespeichert, sondern auf Rechnern im Bereich des Finanzministeriums und/oder bei externen Unternehmen, auf die der technische EDV-Betrieb  übertragen worden ist.

Es haben also nicht nur „unsere eigenen“ Leute den Schlüssel zum Zugriff auf die elektronischen Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Händen.

Wer kontrolliert wie externe Dienstleister und die Exekutive die Server betreiben und mit unseren Daten umgehen?

Es gilt also die Frage zu klären, wie der Zugriff auf die Daten der Justiz auf den von der Exekutive und Dritten betriebenen Servern künftig auszugestalten und zu kontrollieren ist.

Den Weg in die richtige Richtung weist ein Urteil des Hessischen Dienstgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr, das ein gleichberechtigtes Zusammenwirken von Justizministerium und gewählten Vertretern der Richterschaft sowohl bei der Aufstellung der Regeln zur Behandlung der Dokumente, wie auch bei der Überwachung deren Einhaltung vorschreibt.

Der Reformstau ist also unübersehbar.

Sehr geehrte Damen und Herren, es würde den Rahmen dieser Eröffnungsrede sprengen, wollte ich auf alle zur Diskussion stehenden Tagesordnungspunkte der Landesvertreterversammlung eingehen.

Gestatten Sie mir aber abschließend noch einige Worte zum Thema Sicherheit in Justizgebäuden, ein Thema, das uns in jüngster Zeit mehr als alles andere bewegt hat.


Eine seit Ende der 90’er Jahre erhobene Forderung des Verbands, die nach mehr Sicherheit in Justizgebäuden,

ist ein großes Stück weit in Erfüllung gegangen. Künftig sollen wenigstens während der Sitzungszeiten lückenlose Eingangskontrollen stattfinden.

Wir danken allen, die sich hierfür eingesetzt haben und auch weiterhin einsetzen werden.

Allerdings vermag Freude über das Erreichte so recht nicht aufzukommen, war doch der Preis für diesen Erfolg viel zu hoch.

Wir haben nämlich nicht mit Sachargumenten überzeugen können, etwa damit dass, Waffen in Justizgebäuden nichts zu suchen haben oder dass der Staat verpflichtet ist, diejenigen zu schützen, die er zwingt oder einlädt, zu Sitzungen bei Gericht zu erscheinen.

Auch dass 2009 in Landshut die Partei eines Zivilrechtsstreits im Gerichtssaal erschossen worden ist und ein Anwalt schwer verletzt worden ist, hat nicht dazu geführt, dass im Haushalt die notwendigen und vom Justizministerium angeforderten Mittel für mehr Sicherheitspersonal bewilligt worden wären.

Erst der Tod des Staatsanwalts Tilman Turck am 11. Januar diesen Jahres hat ein Umdenken im Kabinett in die richtige Richtung bewirkt.

Das macht traurig und wütend zugleich.

Deshalb werden wir nicht eher ruhen, bis der Grundsatz „Keine Sitzung ohne Eingangskontrolle – ohne Eingangskontrolle keine Sitzung“ überall in ganz Bayern verwirklicht ist. Ich appelliere an alle, die politisch Verantwortung tragen, aber auch an alle Kolleginnen und Kollegen – notfalls auch um den Preis, dass sich die Erledigung von Verfahren verzögert - dieses Ziel mitzutragen und an seiner Umsetzung mitzuarbeiten.

Das sind wir dem getöteten Kollegen Tilman Turck schuldig.

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

 

 

Bayerischer Richterverein e.V.

Verein der Richter und Staatsanwälte in Bayern

 

Pressemitteilung

Landesvertreterversammlung des Bayerischen Richtervereins e.V. (BRV) in Ingolstadt

Nürnberg, 17.04.2012: Vom 19.04. - 21.04.2012 findet in Ingolstadt die Landesvertreterversammlung des BRV statt. Sie beginnt am 19.04.2012 um 14:00 Uhr mit einer presseöffentlichen Festveranstaltung im Fahnensaal des Armeemuseums Paradeplatz 4. Dort werden die Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk, Oberbürgermeister Dr. Alfred Lehmann und der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds Christoph Frank sprechen. Den Festvortrag wird Herr Dr. Martin Wagener (Audi AG) zum Thema „Wie viel „Justiz“ braucht ein bayerisches Großunternehmen?“ halten.

Die mehr als 90 Delegierten aus ganz Bayern werden die Themen „Sicherheit in Justizgebäuden“, „Befreiung der Gerichte und Staatsanwaltschaften aus der Abhängigkeit von der Staatsregierung“ und „Reform des Besetzungsverfahrens für Generalstaatsanwälte und hohe Richter“ diskutieren und hierzu Beschlüsse fassen. Weitere Themen werden u.a. die Personalnot – in Bayern fehlen 281 Richter und 114 Staatsanwälte - und die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten sein.

Die Landesvertreterversammlung ist das höchste Verbandsgremium und tritt alle zwei Jahre zusammen.

Der Vorsitzende des BRV Walter Groß: „Die Justiz muss endlich aus der Abhängigkeit von der Staatsregierung befreit und als eigenständige 3. Säule im demokratischen Rechtsstaat eingerichtet werden. Erst dann werden die Bürgerinnen und Bürger Bayerns eine wirklich unabhängige und starke Justiz haben.“

Vor der Festveranstaltung lädt der 1. Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins e.V. Walter Groß die Medienvertreter zu einem Pressegespräch um 13:00 in den Fahnensaal des Armeemuseums ein.

Pressekontakt: Bayerischer Richterverein e.V.
c/o Vizepräsident des Amtsgerichts  Walter Groß

Amtsgericht Nürnberg, Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg,
Tel. (dienstlich.): 0911/321-1238, Mobil (privat): 0173/9963019, e-mail:
gross.bayrv@nefkom.net

Der Bayerische Richterverein e.V. ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Bayern. 21 Bezirksverbände und die Fachverbände der Arbeits-, Sozial- und Finanzrichter mit rund 2.400 Mitgliedern vereinigen sich unter seinem Dach. Der Bayerische Richterverein, Spitzenverband gem. Art. 2 Abs.3 BayRiG, § 53 BeamtStG, Art. 16 BayBG, vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Landtag und der Öffentlichkeit. Er ist Mitglied im Deutschen Richterbund. Nähere Informationen auf unserer Homepage www.bayrv.de und unter www.drb.de.

 Kurzinfo des Landesvorstands:

Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zu Inanspruchnahme von Mutterschutz ist jetzt möglich

 Bislang konnte gemäß § 16 Abs. 3 S. 3 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) sowie § 13 Abs. 4 S. 3 UrlV (Urlaubsverordnung) die Elternzeit nicht vorzeitig wegen Mutterschutzfristen nach §§ 2 und 4 BayMuttSchV (Bayerische Mutterschutzverordnung) bzw. nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG (Mutterschutzgesetz) beendet werden.

 In einem FMS vom 22.11.2011 weist das Bayerische Staatsministerium der Finanzen darauf hin, dass aufgrund eines Urteils des EuGH (Rs C – 117/06; Kiiski) § 16 Abs. 3 S. 3 BEEG in nächster Zeit an das Gemeinschaftsrecht anzupassen sei. Im Vorgriff auf die entsprechenden Anpassungen des BEEG und der UrlV könne Anträgen auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutz stattgegeben werden.

Matthias Held, Referent für Dienst- und Besoldungsrecht

Kurzinfo zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2012 (Az.: AZR 529/10)

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 29.03.2012 entschieden, dass die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar benachteiligt und gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters verstößt. Der Verstoß der in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD angeordneten Staffelung der Urlaubsdauer gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters könne nur beseitigt werden, indem die Dauer des Urlaubs der wegen ihres Alters diskriminierten Beschäftigten in der Art und Weise „nach oben“ angepasst wird, dass auch ihr Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage beträgt.

Eine entsprechende Regelung findet sich für Beamte in § 3 Abs. 1 S. 1 Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter (Urlaubsverordnung – UrlV). Diese Vorschrift dürfte ebenso gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters verstoßen.

Betroffene, die ihre Rechte wahren wollen, sollten unter Hinweis auf die Entscheidung möglichst rasch auf dem Dienstweg (§ 22 UrlV) die Neuberechnung ihres Urlaubs für das laufende Jahr sowie rückwirkend beantragen. Gleichzeitig kann die Ansparung gemäß § 11 UrlV des zusätzlich zu gewährenden Urlaubs beantragt werden. Ferner kann Einverständnis mit einem Ruhen des Verfahrens bis zur weiteren rechtlichen oder sachlichen Klärung erklärt werden, soweit Ansprüche nicht verfallen oder sonst verloren gehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der zusätzliche Urlaub für das Jahr 2011 bis 30.04.2012 angetreten bzw. übertragen worden sein muss, §§ 10 Abs. 1, 11 UrlV, sodass Anträge für 2011 bis dahin gestellt werden sollten.

 Walter Groß, 1. Vorsitzender 

Pressemitteilung

Den Worten müssen Taten folgen
Der Bayerische Richterverein e.V. zur Sicherheit in Gerichtsgebäuden

Nürnberg, 16.01.2012: Am 11.01.2012 hat im Amtsgericht Dachau ein Angeklagter Staatsanwalt Tilman Turck erschossen. Auch auf Richter am Amtsgericht Lukas Neubeck ist geschossen worden. Fassungslos blicken wir auf diese unbegreifliche Gewalttat. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen unseres getöteten Kollegen. Wir denken aber auch an den Kollegen, der nur durch Glück unverletzt blieb und den Protokollführer, der die Ereignisse miterleben musste.      
Geschehen ist das alles in öffentlicher Hauptverhandlung in einem Sitzungssaal, einem Ort, an dem nicht nur Recht gesprochen, sondern auch durch Straftaten gestörter gesellschaftlicher Friede wiederhergestellt und Sicherheit geschaffen werden soll.  
Den bayerischen Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist bewusst, dass sie einen Beruf ausüben, der nicht ohne Risiko ist. Dies hat der Vorfall in Dachau nach dem in Landshut im Jahr 2009 erneut drastisch vor Augen geführt. Auch wissen wir, dass absolute Sicherheit nicht erreichbar ist.
Gerade deshalb fordern wir wirksamere Sicherheitsmaßnahmen - nicht nur um unserer eigenen Sicherheit und der unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter willen, sondern weil niemand, der eine Gerichtsverhandlung besuchen möchte, durch Sicherheitsbedenken davon abgehalten werden darf. Die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist als Regelfall gesetzlich vorgesehen. Zeugen, die oft nur zufällig in diese Rolle geraten sind, müssen zu diesen Verhandlungen erscheinen. Schulklassen sollen dort auch weiterhin Sozial- und Rechtskunde live erleben können und nicht auf TV-Gerichtsshows angewiesen sein.          
Wer beim Betreten eines Gerichts Metallgegenstände in eine Schale legt, eine Torbogensonde durchschreitet und mitgeführte Taschen öffnet, wird nicht das Gefühl haben eine Trutzburg, einen Hochsicherheitstrakt oder einen Ort der Geheimjustiz zu betreten – Begriffe, die bei vielen Kolleginnen und Kollegen auf Unverständnis gestoßen sind und Empörung ausgelöst haben. Gleiches gilt für von wenig Sachkunde getragene Vorschläge wie etwa das Einrichten von Garderoben, in denen Jacken und Mäntel der Besucher verwahrt werden sollen.   
Wir fordern, dass ohne Finanzierungsvorbehalt alles dafür getan wird, dass niemand Waffen oder andere gefährliche Gegenstände in ein Gericht mitbringen kann.
„Die bayerischen Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten erwarten, dass diese Forderung nicht nur von der für die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständigen Ressortministerin Dr. Merk rückhaltlos unterstützt wird, sondern auch von den für die Fachgerichte verantwortlichen Ministern Haderthauer, Herrmann und Dr. Söder, insbesondere aber auch dem Bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer“, erklärt Walter Groß, der 1. Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins e.V.. „Diese haben es nun in der Hand zu beweisen, ob es bei Lippenbekenntnissen bleibt, oder ob den Worten auch Taten folgen, mit denen die Sicherheit geschaffen wird, auf die die Bediensteten der Justiz und die rechtsuchenden Bürger einen Anspruch haben.“

Pressekontakt: Walter Groß, Bayerischer Richterverein e.V., 1. Vorsitzender
c/o Amtsgericht Nürnberg, Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg,
Tel. (dienstlich.): 0911/321-1238, Mobil: 0173/9963019, e-mail:
gross.bayrv@nefkom.net

Der Bayerische Richterverein e.V. ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Bayern. 21 Bezirksverbände und die Fachverbände der Arbeits-, Sozial- und Finanzrichter mit rund 2.400 Mitgliedern vereinigen sich unter seinem Dach. Der Bayerische Richterverein, Spitzenverband nach Art. 2 Abs.3 BayRiG,
§ 53 BeamtStG, Art. 16 BayBG,
vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Landtag und der Öffentlichkeit. Er ist Mitglied im Deutschen Richterbund. Nähere Informationen auf unserer Homepage www.bayrv.de und unter www.drb.de.

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2012
Stellungnahme des Bayerischen Richtervereins e.V.

 

Die vorgesehenen Bezügeerhöhungen kommen zu spät und sind zu niedrig.

 

Die Minus-Runde im Jahr 2011 war sozial unausgewogen und nicht verfassungskonform.

Sie hat Familien mit Kindern wesentlich härter als Alleinstehende getroffen und deshalb den Grundsätzen widersprochen, die der Rechsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Besoldung kinderreicher Richter und Beamter zugrunde liegen. Im Hinblick auf die Alimentation kinderreicher Richterfamilien ist darauf aufmerksam zu machen, dass die Bedarfsberechnung für dritte und weitere Kinder nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998 von mindestens 115 % des durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs auszugehen hat. Dies ist jedoch das verfassungsrechtlich absolute Minimum. Der Gesetzgeber sollte bei kinderreichen Richterfamilien jedoch nicht den sozialhilferechtlichen Bedarf zur maßgeblichen Berechnungsgrundlage erklären. Denn Richter und Staatsanwälte sind entsprechend ihrer Stellung als Repräsentanten der unabhängigen Dritten Gewalt zu alimentieren. Das schließt auch ihre Familien ein. Insoweit ist es unakzeptabel, die Alimentation kinderreicher Richter- und Staatsanwaltsfamilien wegen des Mehrbedarfs lediglich am Sozialhilfesatz auszurichten.

 

Die Minus-Runde 2011hat ferner zur Verfestigung des verfassungswidrig zu niedrigen Besoldungsniveaus von Richtern und Staatsanwälten geführt.

Schon jetzt entspricht die Höhe der derzeitigen R-Besoldung in Bayern, wie auch sonst in Deutschland, nicht mehr den grundgesetzlichen Anforderungen und ist daher verfassungswidrig.

Am Bundesverfassungsgericht sind entsprechende Verfahren anhängig.

Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Unabhängigkeit des Richters auch durch seine Besoldung gewährleistet sein muss.

Seine Alimentation hat der besonderen Bedeutung des richterlichen Amtes Rechnung zu tragen. Dieses verlangt verfassungsrechtlich zwingend, dass dem Richter nach der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Lebensstandards ein angemessener Lebensunterhalt zu gewähren ist. Die Angemessenheit der Besoldung und Versorgung ist nach der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung von ganz erheblicher Bedeutung für die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit. Außerdem schafft eine adäquate Richterbesoldung die Voraussetzung, dass die für den Richterdienst erforderlichen besonders qualifizierten Juristen gewonnen werden können. Nach der Aufgabenstellung und der Bedeutung der Staatsanwaltschaft ist die Stellung der Staatsanwälte innerhalb der Dritten Gewalt als eine dem Richteramt ähnliche zu begreifen, sodass deren Gleichstellung mit Richtern sachlich geboten ist. Die Staatsanwaltschaft ist ein der Dritten Gewalt gleich- und zugeordnetes Kontrollorgan der Rechtspflege. Sie erfüllt im Strafrecht gemeinsam mit den Gerichten die Aufgabe der Justizgewährung.

Gemessen an diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben ist die Alimentation der Richter und Staatsanwälte seit Jahren nicht mehr ausreichend.

Die gegenwärtige Situation ist einerseits durch massive gesetzgeberische Eingriffe in das bisherige Besoldungs- und Versorgungsgefüge zulasten der Richter und Staatsanwälte und durch sie benachteiligende tatsächliche Entwicklungen gekennzeichnet.

 

In diesem Zusammenhang sind zu nennen:

·         Notwendige Anpassungen der Bezüge wurden seit 1997 immer wieder verschoben.

·         In der R-Besoldung wurden zwei weitere - niedrigere - Eingangsstufen geschaffen. Eine davon wird zwar im Zuge der Dienstrechtsreform gestrichen, die Einkommen der Berufsanfänger werden jedoch – und sei es befristet – noch unter das Niveau von vor der Dienstrechtsreform abgesenkt.

·         Die Anrechnung von Hochschulausbildungszeiten wurde begrenzt.

·         Zur Bildung einer Versorgungsrücklage wurden Reduzierungen bei den Besoldungs- und Versorgungsanpassungen vorgenommen. Jetzt wird die Zuführung von Mitteln in diese Rücklage auch noch ausgesetzt.

·         Der Ruhegehaltshöchstsatz wurde von 75 % auf 71,75 % gesenkt.

·         Das Witwengeld wurde von 60 % auf 55 % herabgesetzt.

·         Das Weihnachtsgeld wurde drastisch gekürzt.

·         Das Urlaubsgeld wurde gestrichen.

·         In den Jahren 2005 und 2006 wurden überhaupt keine Anpassungen der Besoldungs- und Versorgungsbezüge vorgenommen. Gleiches ist im Jahr 2011 trotz eines allgemein steigenden Preisniveaus geschehen.

·         Im Zeitraum 1992 bis 2007 sind die Bezüge der Richter und Staatsanwälte insgesamt nur um ca. 20 % gestiegen – in den Ländern mit vollständigem Wegfall des Weihnachtsgeldes noch weniger –, während sich der Preisindex in dieser Zeit um 32 % erhöht hat.

·         Die Erhöhung der Umsatzsteuer von 16% auf 19% hat zu einem weiteren mittelbaren Einkommensverlust geführt, weil sie – anders als bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – nicht durch Beitragsentlastungen an anderer Stelle ausgeglichen worden ist.

·         Gegenüber vergleichbaren Gruppen in der gewerblichen Wirtschaft fällt die Entwicklung der R-Besoldung weit zurück. So ist im Handels-, Kredit- und Versicherungsgewerbe von 1992 bis 2005 eine Einkommenssteigerung von 46 % zu verzeichnen, die damit doppelt so hoch ausgefallen ist wie bei der – hinter den Preissteigerungen zurückbleibenden – R-Besoldung.

·         Die Aufwendungen für eine aus der Besoldung zu finanzierende beihilfekonforme Krankenversicherung sind zwischen 1993 und 2003 im Schnitt um nahezu 70 % gestiegen. Dieses führte zu einer deutlichen Verringerung der für den sonstigen Unterhalt zur Verfügung stehenden Besoldungsbeträge.

·         Außerdem sind die anteiligen Beihilfeleistungen gekürzt worden. Insbesondere wurden den Richtern und Staatsanwälten nicht versicherbare Selbstbeteiligungen in Krankheitsfällen auferlegt.

·         Richter und Staatsanwälte werden seit Jahren im Hinblick auf die Anpassung ihrer Bezüge deutlich schlechter gestellt als die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes.

Die zeitnahe und vollständige Übertragung des Ergebnisses der Tarifrunde 2009 in Bayern war deshalb ein längst überfälliges Gebot der Gerechtigkeit. Sie ist leider eine Ausnahme geblieben. Ihre Effekte sind durch die reale Einkommensminderung infolge der Minus-Runde im Jahr 2011 teilweise schon wieder kompensiert worden, zumal im Jahr 2011 im Tarifbereich eine Null-Runde nicht durchsetzbar war. Ferner sind die Einkommen vergleichbarer Berufsgruppen ebenfalls gestiegen.

·         Berechtigte Besoldungsleistungen für bestimmte Beamtengruppen fanden keine oder keine vollständige Anwendung auf Richter und Staatsanwälte. Durch die nicht proportionale Umsetzung von Besoldungsmaßnahmen ist in der Vergangenheit das Abstandsgebot mehrfach missachtet worden.

·         Im europäischen Vergleich bewegen sich die deutschen Gehälter für Richter am unteren Rand.

·         Besonders gravierend war die Behandlung kinderreicher Richter- und Staatsanwaltsfamilien durch den Gesetzgeber. Seit 1998 wurde bis in die jüngste Vergangenheit dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nicht entsprochen, für eine verfassungskonforme Alimentation von Beamten- und Richterfamilien mit mehr als zwei Kindern zu sorgen.

Diese nicht abschließende Auflistung zeigt, dass die Besoldung und Versorgung der Richter und Staatsanwälte in besonderem Maße von Einschränkungen betroffen war und von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowohl im nationalen wie im europäischen Maßstab abgekoppelt wurde.

Es wären deshalb weitere deutliche Verbesserungen der R-Besoldung von Verfassungs wegen angezeigt. Die vorgesehenen Bezügeerhöhungen werden stattdessen voraussichtlich nicht einmal einen Inflationsausgleich bewirken, sondern ein weiteres Absinken der Realeinkommen bewirken.

Damit verletzt der Freistaat Bayern das verfassungsrechtlich verankerte Alimentationsprinzip.

 

 

Walter Groß, 1. Vorsitzender, 17.01.2012