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Vorsitzender:
Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze
Staatsanwaltschaft Traunstein
Herzog-Otto-Straße 1
82278 Traunstein
Auf gemeinsame Einladung von Rechtspflegerverband und Richterverein trafen sich vor kurzem etwa 90 aktive und pensionierte Kolleginnen und Kollegen des Landgerichts, der Amtsgerichte und der Staatsanwaltschaft im Traunsteiner Justizzentrum. Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, gleichzeitig Bezirksvorsitzender des Richtervereins, und der Vorsitzende des Traunsteiner Rechtspflegerverbands Benedikt Steinlehner begrüßten Frau Richterin am Bundesgerichtshof Renate Wimmer als diesjährige Festrednerin. Sie ist Mitglied des ersten Strafsenats am Bundesgerichtshof, der unter anderem auch für das Landgericht Traunstein zuständig ist. Die Traunsteiner Justizgespräche sind mittlerweile schon zur guten Tradition geworden und dienen dem rechtspolitischen Austausch. Im Anschluss fand das Sommerfest der Traunsteiner Justiz statt. Sowohl der Traunsteiner Richterverein mit seinen mittlerweile 187 Mitgliedern als auch der Rechtspflegerverband mit seinen 75 Mitgliedern sind für den gesamten Bezirk des Landgerichts Traunstein mit allen Amtsgerichten und der Staatsanwaltschaft Traunstein zuständig, wobei das Gebiet die fünf südostbayerischen Landkreise einschließlich der kreisfreien Stadt Rosenheim umfasst. Für den musikalischen Rahmen der Veranstaltung sorgte die „Traunsteiner Amtsgerichtsmusi“.
Begrüßt werden konnte auch die Vizepräsidentin des Landgerichts Traunstein Andrea Titz, gleichzeitig Co-Vorsitzende des Deutschen Richterbundes. Der Bezirksvorsitzende des Richtervereins Dr. Vietze erinnerte an das vielseitige Engagement des Richtervereins auch auf lokaler Ebene, wobei in diesem Jahr bereits mit Staatsministerin Michaela Kaniber, zwei Landtagsabgeordneten der CSU-Fraktion sowie mit den vier neu gewählten Landtagsabgeordneten der Freien Wähler aus dem Landgerichtsbezirk ein Austausch zu rechtspolitischen Fragen erfolgte. Aus den Reihen der Mitglieder des Richtervereins wurde vor kurzem außerdem Oberstaatsanwalt Gunther Scharbert aus Rosenheim zum Vorsitzenden des für ganz Bayern zuständigen Hauptstaatsanwaltsrats gewählt.
In ihrem sehr interessanten und informativen Vortrag ging die Festrednerin Renate Wimmer zunächst auf den Aufbau der insgesamt sechs Strafsenate des Bundesgerichtshofs ein, wobei der erste Strafsenat, dem sie angehört, bundesweit speziell auch für die Steuerstrafsachen zuständig ist. Außerdem gab die Referentin einen Einblick in die Entscheidungsfindung des mit einem Vorsitzenden und sieben Besitzern besetzten Strafsenats. Zudem warb sie für die interessante Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof. Kurz umriss sie abschließend die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen, insbesondere zum Einziehungsrecht sowie zum Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG), welches auch den Bundesgerichtshof vor neue Herausforderungen stellt.
Auf Einladung des Bezirksverbands Traunstein des Bayerischen Richtervereins mit Bezirksvorsitzendem Dr. Rainer Vietze und Schriftführerin Monika Veiglhuber besuchten die im vergangenen Oktober neugewählten Landtagsabgeordneten der CSU Konrad Baur (Traunstein), Sascha Schnürer (Mühldorf) mit der Stimmkreisabgeordneten und Bayerischen Staatsministerin Michaela Kaniber (Berchtesgadener Land) sowie die Abgeordneten der Freien Wähler, Dr. Martin Brunnhuber (Traunstein), Michael Koller (Berchtesgadener Land), Markus Saller (Mühldorf) und Josef Lausch (Rosenheim), die Traunsteiner Justiz. In zwei Terminen konnten sie sich über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der heimischen Justiz informieren.
Einmütig betonten sie die dringende Notwendigkeit, die personelle und sachliche Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu verbessern. Ziel müsse sein, die steigende Zahl an Gerichtsverfahren effektiver bewältigen zu können. In Gesprächen mit hochrangigen Vertretern der Justiz, darunter die Vizepräsidentin des Landgerichts Andrea Titz, der Leiter der Staatsanwaltschaft Dr. Wolfgang Beckstein, der Direktor des Amtsgerichts Markus Kring, sowie den Vertretern des Bezirksverbands Traunstein des Bayerischen Richtervereins, Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, Richterin am Landgericht Monika Veiglhuber und Staatsanwalt Nils Wewer, erörterten sie die drängenden Probleme und Anliegen der bayerischen Justiz.
Ein zentraler Gesprächspunkt war der dramatische Anstieg der Schleuserkriminalität in den letzten Jahren. Während im Jahr 2019 noch 273 Schleusungen im Bezirk der Staatsanwaltschaft Traunstein registriert wurden, stieg diese Zahl im Jahr 2023 auf 805 Fälle an. Das führt zu einer erheblichen Belastung für die Strafverfolgungsbehörden. Besonders besorgniserregend ist der starke Anstieg der Gesamtkriminalität, insbesondere der Gewaltkriminalität, wie aus der aktuellen Kriminalstatistik von Bundesinnenministerin Faeser hervorgeht. Diese Entwicklung belastet die Strafverfolgungsbehörden zusätzlich.
Ein weiteres Thema war die hohe Arbeitsbelastung in der bayerischen Justiz. Trotz zusätzlicher Stellen für Staatsanwälte bleibt die Arbeitsbelastung enorm hoch. Nach der amtlichen Personalbedarfsberechnung (PEBB§Y) ist die Staatsanwaltschaft Traunstein insbesondere wegen ihrer Lage mit vielen Grenzen nach Österreich aktuell die Staatsanwaltschaft, die bayernweit am stärksten belastet ist. Dr. Wolfgang Beckstein wies darauf hin, dass zur Sicherung einer effektiven Strafverfolgung dringend mehr Stellen für Staatsanwälte und bei den Serviceeinheiten benötigt würden.
Vizepräsidentin Andrea Titz, die zugleich Vorsitzende des Deutschen Richterbunds ist, machte deutlich, dass der starke Anstieg der Verfahren bei der Staatsanwaltschaft dazu geführt habe, dass auch die Strafrichter am Landgericht und an den Amtsgerichten im Bezirk stärker belastet sind. Mehr Ermittlungsverfahren führten nämlich zu mehr Anklagen, über die dann die Kolleginnen und Kollegen der Strafgerichtsbarkeit verhandeln und urteilen müssten. Deshalb sei es erforderlich, dass auch an den örtlichen Gerichten zusätzliche Stellen für Richter und für den Unterstützungsbereich geschaffen werden.
Die Einführung der elektronischen Akte bis Ende 2025 wurde ebenfalls thematisiert. Während im Zivilrecht Fortschritte erzielt wurden, gestaltet sich die Umsetzung in der Strafjustiz noch schwierig.
Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze forderte, endlich zeitnah die Wiederbesetzungssperren im Bereich der bayerischen Justiz abzuschaffen. Es wurden verschiedene Beispiele erörtert, die deutlich zeigen, dass die Sperre weitere Löcher in die ohnehin schon dünne Personaldecke der Justiz reißt und die Einarbeitung eines Nachfolgers erheblich erschwert. Die Abgeordneten wollen sich für die Abschaffung der Wiederbesetzungssperren in der Bayerischen Justiz einsetzen, um Engpässe im Personalmanagement zu vermeiden.
Die Abgeordneten und die Staatsministerin zeigten Verständnis für die vielfältigen Herausforderungen, denen sich die Traunsteiner Justiz aktuell stellen muss, und sicherten ihre Unterstützung zu. Die Staatsregierung und der Bayerische Landtag handeln aber bereits: Im Doppelhaushalt 2024/2025 des Freistaats Bayern sind 350 zusätzliche Stellen für die Justiz vorgesehen, von denen ein Teil auch der Traunsteiner Strafjustiz zugutekommen soll. LOStA Dr. Beckstein bedankte sich bei Staatsministerin Kaniber für die Unterstützung des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich im Kabinett für diese zusätzlichen Stellen für die Justiz.
Ein weiterer besorgniserregender Aspekt, der während des Besuchs hervorgehoben wurde, betrifft den Zustand des Gerichtsgebäudes selbst. Das Sitzungssaalgebäude der Traunsteiner Justiz ist mittlerweile sehr alt und marode geworden. Es enthält deutlich zu wenige Räume, sodass immer wieder Sitzungen aufgrund Platzmangels verschoben werden müssen. Darüber hinaus ist das gesamte Gebäude nicht barrierefrei ausgestaltet, was vor allem für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderungen den Zugang erschwert. Der aktuelle Zustand des Sitzungssaalgebäudes zeigt dringenden Handlungsbedarf: Die Landtagsabgeordneten sicherten zu, die bereits vorhandenen Pläne für einen Abriss des bestehenden Gebäudes und einen Neubau zu unterstützen.
Die aktuellen Fallzahlen verdeutlichen die Notwendigkeit dringender Unterstützung. Im Jahr 2019 wurden bei der Staatsanwaltschaft Traunstein 46.537 Verfahren registriert, während es 2023 bereits 58.572 waren.
Die Politiker zeigten sich beeindruckt von den Bemühungen der Justizbehörden in Traunstein, die Rechtssicherheit und den reibungslosen Ablauf der Justiz zu gewährleisten. Sie betonten die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen der Legislative und der Justiz, um eine effektive und gerechte Rechtsprechung sicherzustellen. Gerade in einer Zeit, in der die Demokratie durch Extremisten unter Druck kommt, ist eine funktionierende Justiz umso wichtiger.
Auf gemeinsame Einladung von Rechtspflegerverband und Richterverein in Traunstein zu einem rechtspolitischen Austausch mit anschließendem Sommerfest trafen sich vor kurzem etwa 80 aktive und auch pensionierte Kolleginnen und Kollegen des Landgerichts, der Amtsgerichte und der Staatsanwaltschaft im Traunsteiner Justizzentrum. Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, gleichzeitig Bezirksvorsitzender des Richtervereins, und der neu gewählte Vorsitzende des Traunsteiner Rechtspflegerverbands, Benedikt Steinlehner, begrüßten den Leiter des IT-Servicezentrums der bayerischen Justiz, Dr. Ingo Kindler, als diesjährigen Festredner. Der für den Bezirk des Landgerichts Traunstein mit fünf Landkreisen einschließlich der kreisfreien Stadt Rosenheim zuständige Richterverein hat inzwischen 180 Mitglieder, der Rechtspflegerverband 90 Mitglieder.
In seinem Vortrag im Rahmen der bewährten Traunsteiner Justizgespräche informierte Dr. Kindler die Teilnehmer über aktuelle und künftige Entwicklungen der „eJustice“ in der bayerischen Justiz. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs werden immer weitere Tätigkeitsfelder der bayerischen Justiz mit elektronischen Akten ausgestattet. Derzeit werden mit stark steigender Tendenz schon 260.000 Verfahren als elektronische Akten geführt. Die vollständige Umstellung muss bis Ende 2025 erfolgen. Die Einführung bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten in erster Instanz in Zivilsachen ist bereits abgeschlossen, derzeit wird die elektronische Aktenführung auf die Amtsgerichte ausgeweitet. Schwieriger stellt sich dagegen die Einführung in Strafsachen dar, da hier ein Datenaustausch zwischen den verschiedenen Polizei-, Ordnungswidrigkeitenbehörden und den Staatsanwaltschaften vor dem Hintergrund jeweils unterschiedlicher EDV-Systeme erforderlich ist. Parallel werden immer mehr Gerichtsverhandlungen auch unter Einsatz von Videokonferenzen durchgeführt, wobei hier die Ausstattung mit der entsprechenden Technik laufend verbessert wird.
Für den musikalischen Rahmen der Veranstaltung und des anschließenden Sommerfests sorgte die „Traunsteiner Amtsgerichtsmusi“.
Auf gemeinsame Einladung von Rechtspflegerverband und Richterverein in Traunstein zu einem rechtspolitischen Austausch mit anschließendem Sommerfest trafen sich vor kurzem etwa 80 aktive und auch pensionierte Kolleginnen und Kollegen des Landgerichts, der Amtsgerichte und der Staatsanwaltschaft im Traunsteiner Justizzentrum. Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, gleichzeitig Bezirksvorsitzender des Richtervereins, und der Vorsitzende des Traunsteiner Rechtspflegerverbands Wolfgang Benischke begrüßten den Präsidenten des Landesgerichts Salzburg Dr. Hans Rathgeb als diesjährigen Festredner.
In seinem Vortrag im Rahmen der bewährten Traunsteiner Justizgespräche stellte Dr. Rathgeb die Aspekte der Körpersprache bei der Verhandlungsführung dar. Bei seinem kurzweiligen Referat ging er dabei unter anderem anhand von Ablichtungen bekannter Politiker auf die Aussagekraft non-verbaler Kommunikation ein, was durch die anwesenden Justizvertreter auch in Bezug auf das Verhalten mancher Prozessbeteiligter sehr interessiert verfolgt wurde. Dabei zeigte der Präsident des Landesgerichts Salzburg auf, dass jedes Gespräch auf zwei Ebenen abläuft, der Inhaltsebene und der Beziehungsebene. Er legte dar, welche Aussagekraft unter anderem Mimik, Gestik, der Tonfall, das Abstandsverhalten und auch die Kleidung im Hinblick auf Kommunikation haben können. Für den musikalischen Rahmen der Veranstaltung und des anschließenden Sommerfests sorgte Edeltraud Vordermaier vom Amtsgericht Rosenheim mit hochkarätiger Ziachmusik.
Die Vertreter des Rechtspflegerverbands und des Richtervereins freuten sich über die gelungene Veranstaltung nach coronabedingter mehrjähriger Pause und waren sich einig, dass die „Traunsteiner Justizgespräche“ auch weiter fortgesetzt werden sollen, ebenso wie der persönliche Kontakt mit dem Salzburger Nachbargericht.
Mitglieder des Bezirksvorstands Traunstein des Bayerischen Richtervereins besuchten vor kurzem auf Einladung des Salzburger Richtervereins das generalsanierte Landesgericht Salzburg. Der Präsident des Landesgerichts Dr. Hans Rathgeb informierte bei einem Rundgang über die Geschichte des aus dem Jahr 1909 stammenden Gebäudes am Rudolfsplatz am Rande der Salzburger Altstadt. Ursprünglich waren darin das Landesgericht, welches dem hiesigen Landgericht entspricht, das Bezirksgericht, welches dem Amtsgericht entspricht, die Staatsanwaltschaft sowie Zellen für den Justizvollzug untergebracht. Im Laufe der Zeit wurden die Räumlichkeiten auch aufgrund erweiterter Aufgaben durch das wirtschaftliche Wachstum in Stadt und Land Salzburg zu klein und es entstand ein zunehmender Sanierungsbedarf. 2011 zog das Bezirksgericht in ein benachbartes Gebäude. Aufgrund der Initiative des jetzigen Präsidenten Dr. Rathgeb wurde das Gebäude nach dem Neubau der Justizvollzugsanstalt in der Ursteinau in Puch in der Zeit von Mitte 2015 bis Oktober 2018 für ca. 60 Millionen Euro generalsansiert. Die Besucher aus Traunstein konnten sich dabei ein Bild von den im Sinne des Denkmalschutzes renovierten Räumlichkeiten machen, die – wie der Schwurgerichtssaal zeigt – trotz des historischen Gebäudes mit modernster Technik und Sicherheitsausrüstung ausgestattet sind. Für die etwa 250 Mitarbeiter und die Besucher des Gerichts entstand auch ein Dachterassenkaffee mit Blick auf die Festung Hohensalzburg und die umliegende Altstadt.
Da sich in der alltäglichen Arbeit bei den Gerichten in Traunstein und Salzburg immer wieder ein grenzüberschreitender Bezug ergibt, wurde ein weiterer enger Austausch zwischen den beiden Richtervertretungen vereinbart. Aufgrund des Eindrucks von der gelungenen Generalsanierung des Salzburger Justizgebäudes äußerten die Vertreter aus Traunstein auch die Hoffnung, dass die vom Staatlichen Bauamt Traunstein seit längerer Zeit in Planung befindliche Generalsanierung des Sitzungssaalgebäudes in Traunstein, die aufgrund des Zustands und der technischen Ausstattung des Gebäudes dringend notwendig ist, zeitnah umgesetzt wird.
Der gemeinsamen Einladung von Rechtspflegerverband und Richterverein in Traunstein zu einer rechtspolitischen Runde mit anschließendem Sommerfest waren deutlich mehr als 80 aktuelle und ehemalige Kolleginnen und Kollegen des Landgerichts, der Amtsgerichte und der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der Leiter der Staatsanwaltschaft und Bezirksvorsitzende des Richtervereins Prof. Dr. Ludwig Kroiß freute sich gemeinsam mit der stellvertretenden Vorsitzenden des örtlichen Rechtspflegerverbands Andrea Nöth, als Festredner den Präsidenten des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Peter Küspert begrüßen zu dürfen.
Im sehr gut gefüllten Schwurgerichtssaal begann der offizielle Teil der Veranstaltung mit der Begrüßung der Teilnehmer durch die Vertreter der beiden Bezirksverbände, die den Organisatoren und Helfern des Sommerfestes ihren Dank aussprachen. Der Festvortrag von Peter Küspert wurde umrahmt von gekonnten musikalischen Darbietungen eines eigens zu diesem Zweck gegründeten Trios mit drei Damen aus der Traunsteiner Justiz, das sich selbst den nicht ganz ernst gemeinten Namen „Die Zwangsverpflichteten“ gab.
Für seinen mit Spannung erwarteten Festvortrag hatte der OLG-Präsident ein Thema ausgewählt, für das er als Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs der ideale Redner ist: die besondere Bedeutung der Bayerischen Verfassung in der Gegenwart vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung. Gerade in der heutigen Zeit zeige sich, wie wichtig die in der Bayerischen Verfassung enthaltenen Grundsätze für einen funktionierenden Rechtsstaat seien. Die Gewaltenteilung sei durch Übergriffe auf die Justiz in der Türkei ebenso in Gefahr wie durch abfällige Äußerungen des amerikanischen Präsidenten über einzelne Richter. Mit zahlreichen Beispielen veranschaulichte der Festredner insbesondere die fundamentale Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Rechtsstaatsprinzips für die Bewahrung der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Im Anschluss an den Vortrag wurde das Sommerfest im Foyer des Sitzungssaalgebäudes fortgesetzt, da der einsetzende Regen die ursprünglich im Freien geplante Feier verhinderte. Dies tat jedoch der guten Stimmung keinen Abbruch, zumal auch hier beste musikalische Unterhaltung durch weitere Musikanten der Traunsteiner Justiz geboten wurde. So konnte nach dem Anzapfen des Bierfasses der erste Durst der Teilnehmer bei bayerischer Musik zügig gestillt werde. Es folgten lebhafte Diskussionen und ein reger Austausch untereinander. Die anwesenden Vertreter des Rechtspflegerverbands und des Richtervereins freuten sich über eine sehr gelungene Veranstaltung und waren sich einig, dass die „Traunsteiner Justizgespräche“ schon bald fortgesetzt werden sollten.
Der Einladung des Richtervereins zur nächsten Runde der „Traunsteiner Justizgespräche“, die dieses Mal im „Café Lindl“ stattfand, waren zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten Landgerichtsbezirk gefolgt. Vor allem Richter und Staatsanwälte, aber auch Vertreter der Bewährungshilfe und weitere interessierte Juristen waren gespannt auf den Vortrag des Richters des Landesgerichtes Salzburg Dr. Peter W. Egger, LL.M, zum Thema „Teilbedingte Freiheitsstrafen“. Besonders erfreut zeigte sich der Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein Prof. Dr. Ludwig Kroiß als Vorsitzender des Bezirksverbands Traunstein im Bayerischen Richterverein, dass es auf Initiative von Thilo Schmidt, Ermittlungsrichter am Amtsgericht Traunstein, gelungen war, mit Dr. Egger einen Referenten zu gewinnen, der aus eigener Praxis als Strafrichter am Landesgericht Salzburg über die Erfahrungen mit der Verhängung von „Teilbedingten Freiheitsstrafen“, die das deutsche Strafrecht in dieser Form nicht kennt, berichten kann.
Nach der Begrüßung durch Prof. Kroiß stellte Dr. Egger im Rahmen seines Vortrags zunächst die verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten im österreichischen Strafrecht dar. Dabei wurden zahlreiche Parallelen zum deutschen Recht deutlich. Eine interessante Besonderheit im Nachbarland sind jedoch so genannte „teilbedingte Freiheitsstrafen“, bei denen im Urteil von vornherein die Vollstreckung eines Teils einer verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt („bedingt nachgesehen“), während die Vollstreckung des anderen Teils nicht zur Bewährung ausgesetzt („unbedingt verhängt“) wird. Dabei darf der unbedingt verhängte Teil nicht mehr als ein Drittel der Freiheitsstrafe betragen. Dr. Egger veranschaulichte die österreichische Praxis anhand mehrerer Beispielsfälle und wies darauf hin, dass ungefähr 15 Prozent aller Haftstrafen teilbedingt ausgesprochen würden. Er sieht diese Sanktion als Erfolgsmodell, da sie es einerseits ermögliche, den Täter das „Haftübel“ für einige Zeit spüren zu lassen. Andererseits werde der Täter nicht völlig aus seinem sozialen Umfeld gerissen.
Im Anschluss an den Vortrag, der sehr interessante Einblicke in die österreichische Strafrechtspraxis gewährte, entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, bei der insbesondere Vorteile und Nachteile von teilbedingten Freiheitsstrafen gegeneinander abgewogen wurden. Überwiegend waren die Teilnehmer der Ansicht, dass eine solche Sanktionsmöglichkeit auch im deutschen Rechtssystem eine sinnvolle Ergänzung sein könnte. Dr. Egger und Prof. Dr. Kroiß waren sich einig, dass die Kontakte zwischen der Salzburger und der Traunsteiner Justiz künftig wieder deutlich intensiviert werden sollten, da ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch für beide Seiten sehr vorteilhaft sei.