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Der BRV gliedert sich in Bezirksverbände, wobei sich ein Bezirksverband auf den Bezirk eines Landgerichts erstreckt, der Bezirksverband München auf die der Landgerichte München I und München II.
Die Richterinnen und Richter der Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit bilden je einen Fachverband, der einem Bezirksverband gleichsteht.