01.02.21

Bezirks- und Fachverbände

Der BRV gliedert sich in Bezirksverbände, wobei sich ein Bezirksverband auf den Bezirk eines Landgerichts erstreckt, der Bezirksverband München auf die der Landgerichte München I und München II.

 

Die Richterinnen und Richter der Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit bilden je einen Fachverband, der einem Bezirksverband gleichsteht.