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Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben und die satzungsmäßigen Voraussetzungen (siehe dazu unten) erfüllen, können Sie sich eine Beitrittserklärung (siehe rechts) herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.
Beitrittserklärungen sowie Mitteilungen im Zusammenhang mit einer laufenden Mitgliedschaft (z. B. Änderung der persönlichen Daten, Bankverbindung etc.). übermitteln Sie bitte ausschließlich und unmittelbar an die zuständigen Bezirks- oder Fachverbandsvorsitzenden, deren Kontaktdaten Sie den Seiten der Bezirks- und Fachverbände entnehmen können.
Weitere Informationen zu einer Mitgliedschaft im Bayerischen Richterverein e.V. erhalten Sie bei der Verbandsgeschäftsführerin Frau Dr. Celina Nappenbach sowie bei den für Sie zuständigen Bezirks- und Fachverbandsvorsitzenden.
§ 4 Mitgliedsfähigkeit
(1) Mitglieder des Vereins können sein:
- die Richter und Staatsanwälte der ordentlichen, der Arbeits-, der Finanz-, der Sozial- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern;
- die Lehrer des Rechts an bayerischen Hochschulen;
- die bayerischen höheren Justizbeamten, die zum Richteramt befähigt sind. Der Landesvorstand kann auch andere zum Richteramt befähigte Personen aufnehmen.
(2) Mitglieder können ferner Personen sein, die früher dem in Abs. 1 aufgeführten Personenkreis angehörten. [...]
Der aktuelle Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft im Bayerischen Richterverein e.V. beträgt derzeit 150 € (Beitrag für aktive RichterInnen, StaatsanwältInnen; Pensionisten zahlen bei Bezug der Deutschen Richterzeitung 129 €, ohne 79 €). Der Beitrag ist zuletzt 2016 erhöht worden.
Der Beitrag erscheint auf den ersten Blick relativ hoch, denn schließlich zahlt man ja an seinen Bezirksverband und kann sich nicht so recht vorstellen, was dort mit dem Geld gemacht wird. Der Bezirksverband gehört jedoch zum Landesverband und dieser wiederum zum Deutschen Richterbund, denn eine berufsständische Vertretung kann nur dann Erfolg haben, wenn sie groß genug ist, um zur Kenntnis genommen zu werden. Sie muss auch auf Bundes- wie Landesebene in Politik und Medien präsent sein können.
Daher gibt der Bezirksverband an den Landesverband pro Mitglied jährlich 35 € ab und über den Landesverband an den Deutschen Richterbund 70 €. Daneben wird vom Mitgliedsbeitrag noch direkt der Bezug der Deutschen Richterzeitung mit 38 € pro Mitglied/Jahr vom Bezirksverband bezahlt. Die Mitgliedsbeiträge werden verwendet, um die Arbeit des Deutschen Richterbunds und des Vorstandes des Landesverbandes zu finanzieren. Zwar arbeiten wir alle ehrenamtlich, doch fallen insbesondere in einem Flächenstaat wie Bayern enorme Reisekosten an. Daneben sind Delegiertenversammlungen, Werbemaßnahmen und die BRV-Nachrichten zu finanzieren. Sie sehen also, dass eine ganze Menge mit Ihrem Geld bewirkt wird.