08.07.20

Aufgaben und Ziele

Der Bayerische Richterverein (BRV) schließt die im Dienste des Freistaates Bayern stehenden Berufsrichter, Staatsanwälte und die zum Richteramt befähigten höheren Justizbeamten zusammen. Ihm gehören nicht nur die Richter und Staatsanwälte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sondern auch die Richter der Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit an.

Der Bayerische Richterverein e.V. ist Mitglied im Deutschen Richterbund (DRB)  und dort im Präsidium, im Bundesvorstand sowie in den Kommissionen vertreten.

Nach seiner Satzung verfolgt der BRV das Ziel, die Gesetzgebung und die Rechtspflege sowie die rechtlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Angehörigen des Berufsstandes der Richter und Staatsanwälte zu wahren und zu fördern. Er ist parteipolitisch neutral. Der BRV ist damit nach seiner Zielsetzung eine Standes- und Berufsorganisation, die als Spitzenorganisation im Sinne des Bayer. Beamtengesetzes (Art. 2 Abs. 3 BayRiG, § 53 BeamtStG, Art. 16 BayBG) anerkannt ist. Er wird daher zu allen Gesetzesvorhaben, welche die beruflichen Belange der Richter und Staatsanwälte berühren, angehört. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der BRV am Zustandekommen eines Bayerischen Richtergesetzes entscheidend mitgewirkt hat und dabei von ihm die Initiative zur Schaffung eigenständiger Staatsanwaltsvertretungen ausgegangen ist. Im übrigen dienen unsere Stellungnahmen und Äußerungen zu Gesetzesvorhaben auch den beruflichen Angelegenheiten unserer Mitglieder, wenn wir gesetzliche Regelungen vor allem unter dem Gesichtspunkt der Praxistauglichkeit überprüfen.

Der BRV arbeitet aber auch gesetzesinitiativ, soweit hierdurch eine statusrechtliche Verbesserung und eine Arbeitsentlastung erreicht werden kann. Auf Landesebene versuchen wir insbesondere, die Stellung der Kollegen im Mitwirkungsbereich zu stärken und personelle Verstärkungen durchzusetzen. Auf Bundesebene erstreben wir über den DRB wesentliche Verbesserungen im Bereich des Rechtsmittelrechts und der Verfahrensordnungen.

Ein wichtiger Teil unserer Arbeit gilt den wirtschaftlichen Belangen der Richter und Staatsanwälte. In enger Abstimmung mit dem DRB treten wir für eine amtsangemessene Besoldung aller Richter und Staatsanwälte ein. Die R-Besoldung, Stellenhebungen in Bayern und die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifabschlüsse dort auf Richter und Staatsanwälte sind Erfolge dieser Arbeit, auch wenn nicht alles Wünschenswerte realisiert werden konnte.