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Der Bayerische Richterverein schließt die im Dienste des Freistaates Bayern stehenden Berufsrichter, Staatsanwälte und die zum Richteramt befähigten höheren Justizbeamten zusammen. Ihm gehören nicht nur die Richter und Staatsanwälte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sondern auch die Richter der Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit an.
Weiterlesen >Der Bayerische Richterverein blickt auf eine mehr als 110-jährige Geschichte zurück.
Weiterlesen >Der Bayerische Richterverein gliedert sich in
Die Satzung ist die "Verfassung" des Bayerischen Richtervereins. Sie bestimmt und beschreibt den Zweck des Vereins und seine Organe. Zuletzt geändert wurde sie im Jahr 2014.
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