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Als Mitglied eines Verbandes des Deutschen Richterbundes sind Sie bei uns in guten Händen. Das gilt auch für Ihre persönliche Absicherung gegen Risiken, die Ihre berufliche Tätigkeit als Richterin, Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt typischerweise mit sich bringt. Diese Risiken möchten wir minimieren, indem wir Ihnen ein Versicherungspaket anbieten, das Sie vor den Folgen einer persönlichen Haftung aus dienstlicher Tätigkeit bewahren soll. Dazu gehört die Möglichkeit, gegen Sie erhobene Forderungen und Angriffe abzuwehren, gleichgültig ob ein Dritter oder Ihr Dienstherr – direkt oder im Regressweg – gegen Sie vorgeht. Darüber hinaus möchten wir Sie in die Lage versetzen, auch von sich aus aktiv Ihre Rechte aus dem Dienst- verhältnis umfassend wahrzunehmen.
Das folgende Versicherungspaket hat der Deutsche Richterbund mit zwei führenden Versicherern, der Deutschen Beamtenversicherung DBV und ROLAND Rechtsschutz, speziell für Ihren Schutz konzipiert. Es enthält zunächst eine Basisversicherung, die der DRB auf seine Kosten für alle im aktiven Dienst befindlichen Mitglieder abgeschlossen hat. Dadurch entsteht für Sie als Mitglied unmittelbar kraft Ihres Eintritts in den jeweiligen Landes- oder Fachverband des DRB ein Versicherungsschutz, der vier Gruppen von Schäden abdeckt, soweit sie aus der dienstlichen Tätigkeit herrühren:
Bei dienstlich verursachten Personen- und Sachschäden ist Ihre Haftung bis zu einem Betrag von 10 Mio. € je Schadensfall versichert.
Der Verlust von Schlüsseln und anderen Türöffnern, wie Transpondern, kann Ansprüche des Dienstherrn nach sich ziehen, gegen die Sie bis zu einem Betrag von 100.000 € je Schadensfall versichert sind.
Falls Sie aus dem Verlust oder der Beschädigung sonstiger dienstlicher Ausrüstungsgegenstände, wie etwa mobiler Endgeräte, in Anspruch genommen werden, genießen Sie Versicherungsschutz bis zu 5.000 € je Schadensfall.
Schließlich sind Sie auch gegen eine Haftung für dienstlich verursachte Vermögensschäden versichert. Hier beträgt die Versicherungssumme 50.000 € je Schadensfall. Falls Ihnen dieser Betrag nicht ausreicht, können Sie Ihren Versicherungsschutz persönlich auf 500.000 € aufstocken. Dazu bieten wir Ihnen eine Option des Versicherers an, sich über einen gesonderten Antrag auf Ihre Kosten zusätzlich zu versichern.
Gleichgültig, in welcher Höhe Sie gegen Vermögensschäden versichert sind, sei es durch unsere Basisversicherung über 50.000 € oder durch Ihren eigenen Vertrag über 500.000 €, tritt ein weiterer Schutz hinzu: Versichert sind Sie neben der dienstlichen Tätigkeit im engeren Sinn auch gegen solche Vermögensschäden, die aus dienstlich zulässigen Nebentätigkeiten entstehen.
Neben einem Schutz vor persönlicher Haftung bietet der DRB seinen Mitgliedern die empfehlenswerte Option, sich für alle dienstlichen Belange mit einer umfassenden Rechtsschutzversicherung abzusichern. Hierfür haben wir einen Rahmenvertrag mit der Roland Rechtsschutzversicherung geschlossen, der unseren Mitgliedern eine inhaltlich gestufte Versicherungsoption einräumt.
Bezüglich weiterer Details – auch zur Antragstellung – informieren Sie sich bitte anhand der Broschüre des DRB, die Sie hier herunterladen können.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt auch die allgemeinen Hinweise des BRV zu den Versicherungs- und Kreditkartenanträgen, die hier heruntergeladen werden können.