08.07.20

Geschichte

Als sich im Frühjahr 1906 in Augsburg 44 Richter und Staatsanwälte zusammenfanden, um die Gründung des Bayerischen Richtervereins vorzubereiten, war ihr Anliegen, die soziale Stellung der Kollegen durch standesrechtliche Arbeit zu verbessern. Damals war der Richter ein Beamter, welcher mit richterlichen Aufgaben betraut war, dem Status nach aber gegenüber dem Verwaltungsbeamten zurückgesetzt war. Kaum Adelige wählten den Richterberuf, da nicht nur die sachliche und räumliche Ausstattung schlecht war, sondern auch das Ansehen in der Bevölkerung weit hinter dem des Beamten der inneren Verwaltung oder dem eines Angehörigen des Offiziers-Korps zurückstand. Ein Amtsrichter beispielsweise war besoldungsrechtlich 3 Stufen niedriger angesiedelt als ein Regierungsrat. So erzählte man damals hinter vorgehaltener Hand ein fiktives Gespräch zweier Richterkollegen, in dem einer dem anderen mitteilte, der Oberlandesgerichtspräsident sei größenwahnsinnig geworden, ihm habe nämlich geträumt , er sei zum Regierungsreferendar ernannt worden.

Am 11.11. 1906 wurde der bayerische Richterverein in Nürnberg gegründet, und in der Satzung als das eine Vereinsziel festgeschrieben, die rechtlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Angehörigen des Berufsstands der Richter und Staatsanwälte zu wahren und zu fördern.

Das andere - und zwar vorrangige - Ziel ist die Förderung der Rechtspflege und der Gesetzgebung. Um den ersten Vorsitzenden unseres Vereins, Dr. Johannes Leeb, hierzu zu Wort kommen zu lassen: "Die Gesetze zeigen bei der Anwendung nicht selten schwere Mängel. Die öffentliche Meinung pflegt nicht die Gesetze, sondern ihre Anwendung durch die Richter für mangelhaft zu erklären. Der Richterstand hat regelmäßig die Kosten für die Fehler der Gesetzgebung zu tragen... Das Fortbestehen unbilliger gesetzlicher Bestimmungen erzeugt Erbitterung, die erfahrungsgemäß auf den Richterstand abgeladen wird".

Dr. Johannes Leeb hatte die Geschicke des bayerischen Richtervereins, und ab 1909 auch den auf seine und auf die Initiative von Richtern aus Hessen, Baden ,Sachsen und Elsaß-Lothringen gegründeten Deutschen Richterbund bis zu seinem Tod 1922 geleitet. Sein Nachfolger, Dr. Frank, durfte auf der Landesvertreterversammlung 27./28.5.1933 sein Amt trotz Wiederwahl nicht mehr antreten; vielmehr wurde der Bayerische Richterverein im Nationalsozialistischen Deutschen Juristenbund" gleichgeschaltet.

Bereits im Jahre 1949 kam es zur Neugründung des Bayerischen Richtervereins, die Mitgliederzahl wuchs auf über 1500 an. Nun gelang es auch, das bayerische Richtergesetz mit zu initieren, in welchem eine tragfähige, eigenständige Kodifizierung der richterlichen Amtsverhältnisse und der Mitwirkungsrechte in Bayern geschaffen war. Es entstand die von der Beamtenbesoldung losgelöste R-Besoldung.