08.07.20

Gliederung und Organisation

Der Bayerische Richterverein gliedert sich in Bezirksverbände, wobei sich ein Bezirksverband auf den Bezirk eines Landgerichts erstreckt, der Bezirksverband München auf die der Landgerichte München 1 und München II. Die Richter der Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit bilden je einen Fachverband, der einem Bezirksverband gleichsteht. Die Angelegenheiten des Vereins werden von der Vertreterversammlung, dem Landesvorstand, den Bezirksversammlungen und den Bezirksausschüssen besorgt.

Die Vertreterversammlung ist die Versammlung der Vertreter der Bezirks- und Fachverbände, sowie der Mitglieder des Landesvorstands und tritt regelmäßig alle zwei Jahre zusammen. Ihr obliegt u.a. die Wahl des Landesvorstands, die Beratung und Beschlussfassung über Anträge, die Festsetzung der Beiträge und Umlagen und die Änderung der Satzung.

Der Landesvorstand besteht aus der ersten, der zweiten und dem dritten Landesvorsitzenden, zwei Schriftführern, dem Kassenverwalter und fünf weiteren Beisitzern sowie den Vorsitzenden der Fachverbände und der Bezirksverbände Augsburg, Bamberg, München und Nürnberg und den Vorsitzenden je eines weiteren Bezirksverbandes aus jedem der drei Oberlandesgerichtsbezirke, der alle zwei Jahre neu bestimmt wird. Die drei Landesvorsitzenden bilden den engeren Landesvorstand und führen die laufenden Geschäfte. Die Arbeit des Landesvorstands wird von Referenten (u.a. für Amtsrecht, Assessoren, EDV, Besoldung) unterstützt.

Die Bezirksausschüsse führen die örtlichen Geschäfte des Vereins und halten den Kontakt zu den Mitgliedern. Der Bezirksvorsitzende ist deren erster Ansprechpartner. Mindestens einmal im Jahr findet eine Versammlung der Mitglieder des Bezirksverbandes statt (Bezirksversammlung).