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Der Landesvorstand (§ 15 Abs. 1 der Satzung) besteht aus der ersten, der zweiten und dem dritten Landesvorsitzenden, zwei Schriftführern, der Kassenverwalterin und fünf weiteren Beisitzern sowie den Vorsitzenden der Fachverbände und der Bezirksverbände Augsburg, Bamberg, München und Nürnberg und den Vorsitzenden je eines weiteren Bezirksverbandes aus jedem der drei Oberlandesgerichtsbezirke, die alle zwei Jahre neu bestimmt werden. Dies sind derzeit die Vorsitzenden der Bezirksverbände Coburg (für den OLG-Bezirk Bamberg), Regensburg (für den OLG-Bezirk Nürnberg) und Memmingen (für den OLG-Bezirk München). Ferner gehören dem Landesvorstand Referenten und Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften (siehe rechts) sowie die Geschäftsführerin an.
Die Vorsitzende und ihre beiden Stellvertreter bilden den geschäftsführenden Vorstand. Dieser führt die laufenden Geschäfte (§§ 15 Abs. 2, 17 Abs. 2 der Satzung).