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Der Landesvorstand besteht aus der ersten, der zweiten und dem dritten Landesvorsitzenden, zwei Schriftführern, dem Kassenverwalter und fünf weiteren Beisitzern sowie den Vorsitzenden der Fachverbände und der Bezirksverbände Augsburg, Bamberg, München und Nürnberg und den Vorsitzenden je eines weiteren Bezirksverbandes aus jedem der drei Oberlandesgerichtsbezirke, der alle zwei Jahre neu bestimmt wird. Die drei Landesvorsitzenden bilden den engeren Landesvorstand und führen die laufenden Geschäfte. Die Arbeit des Landesvorstands wird von den Referenten (siehe rechts) und vom Datenschutzbeauftragten unterstützt.
Weitere Mitglieder des Landesvorstands sind gemäß § 15 I b der Satzung die Vorsitzenden der Bezirksverbände Augsburg, Bamberg, München und Nürnberg und gemäß § 15 I c der Satzung die Vorsitzenden der von der Landesvertreterversammlung gewählten Bezirksverbände Bayreuth (für den OLG-Bezirk Bamberg), Ansbach (für den OLG-Bezirk Nürnberg) und Landshut (für den OLG-Bezirk München).