Erhalt aller bayerischen Prüfungsstandorte - UPDATE

Die Digitalisierung macht auch vor dem Prüfungswesen nicht Halt. So soll ab 2024 der schriftliche Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung digital abgelegt werden. Bitterer Beigeschmack: Nur sechs der acht Prüfungsstandorte in Bayern sollen mit entsprechender Technologie ausgestattet werden mit der Folge, dass die „kleinsten“ Standorte Bayreuth und Passau im buchstäblichen Sinn auf dem Prüfstand stehen.

Der BRV hat sich (mit Erfolg - siehe unten) mit einem Schreiben, welches unten zum Download zur Verfügung steht, an den Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich gewandt und sich mit Blick auf die Qualität der Juristenausbildung für den Erhalt sämtlicher Prüfungsstandorte ausgesprochen.

+ + + UPDATE vom 12.07.2023 + + +

Das Staatsministerium der Justiz hat am 12.07.2023 mitgeteilt (Pressemitteilung Nr. 128/23), dass die Prüfungsstandorte Passau und Bayreuth für die Zweite Juristische Staatsprüfung erhalten bleiben. Gespräche mit dem für die technische Durchführung des E-Examens beauftragten Dienstleister über den Erhalt der beiden Prüfungsorte hätten ergeben, dass eine Erweiterung auf die beiden zusätzlichen Prüfungsstandorte möglich sei. Der schriftliche Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung werde damit in Bayern künftig auch im Hinblick auf das E-Examen weiterhin an acht Prüfungsorten angeboten. Die flächendeckende Einführung des E-Examens in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist zum Prüfungstermin Herbst 2024 als freiwillige elektronische Prüfung geplant.

+ + + UPDATE vom 21.08.2023 + + +

Herr Staatsminister der Justiz hat auf die Schreiben der Vorsitzenden des Bayerischen Richtervereins sowie der Vorsitzenden der Bezirksverbände Bayreuth und Passau geantwortet. Das Antwortschreiben vom 07.08.2023 finden Sie nachstehend ebenfalls zum Download.