Symposium zum Bereitschaftsdienst

Wie bereits berichtet, fand am 18.07.2023 ein vom BRV organisiertes Symposium statt: Im Königssaal des Nürnberger Justizpalasts diskutierten zahlreiche Staatsanwaltsrätinnen und Staatsanwaltsräte über die aktuellen Rahmenbedingungen und Herausforderungen beim staatsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst sowie bestehende und alternative Möglichkeiten des Ausgleichs für geleisteten Bereitschaftsdienst. Im Vorfeld der Veranstaltung hatte der BRV bereits mit einem Fragebogen eine Bestandsaufnahme zu dem Thema durchgeführt und von mehr als der Hälfte der bayerischen Staatsanwaltschaften ausführliche Rückmeldungen erhalten.

Im Gespräch wurde deutlich, dass der staatsanwaltschaftliche Bereitschaftsdienst für die meisten Kolleginnen und Kollegen eine erhebliche Belastung darstellt. Diese hat in den vergangenen Jahren nochmals deutlich zugenommen und resultiert zum einen daraus, dass der Bereitschaftsdienst als zusätzlicher Dienst geleistet wird, der sich – vor allem nachts und am Wochenende – nahtlos an die reguläre Arbeit anschließt und – gerade bei den größeren Behörden in den Ballungsräumen – von einem anhaltend hohen Aufkommen an Anrufen geprägt ist. Zu einer verstärkten Belastung führt zum anderen teilweise fehlender, vor allem aber nur in geringem Umfang wirksamer Freizeitausgleich für die zusätzlich geleistete Dienstzeit. Zwar existieren bei den meisten Staatsanwaltschaften sich ähnelnde Regelungen zum Freizeitausgleich, diese werden jedoch oftmals nicht als Entlastung wahrgenommen, weil in der betreffenden Zeit keine Vertretung stattfindet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass einheitliche und wirksame Regelungen zum Freizeitausgleich wünschenswert wären, aber auch die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs nicht außer Acht gelassen werden sollte.

Die angeregte Diskussion und die erörterten Herausforderungen zeigen, dass das Thema bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten von großer Bedeutung ist. Nichts anderes dürfte für den richterlichen Bereitschaftsdienst gelten. Der BRV wird das Thema daher weiter aktiv behandeln.

Einen ausführlichen Bericht über das Symposium und die weitere Entwicklung finden Sie auch in der kommenden Ausgabe der BRV-Nachrichten.