Besoldung

Die EU-Kommission hat in ihrem „Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023“ zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland gerügt, dass von einem erforderlichen Fortschritt bei der Richter- und Staatsanwaltsbesoldung in Deutschland keine Rede sein kann.

Hintergrund ist die von der EU-Kommission in ihrem "Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2022“ gegenüber Deutschland ausgesprochene Empfehlung, die Bemühungen im Rahmen des neuen Paktes für den Rechtsstaat fortzusetzen, angemessene Ressourcen für das Justizsystem bereitzustellen, auch in Bezug auf die Besoldung von Richterinnen und Richtern, und dabei europäische Standards für die Ressourcen und die Vergütung im Justizsystem zu berücksichtigen.

Nun die Erkenntnis des Rechtsstaatsberichts 2023: Obwohl im Koalitionsvertrag der derzeitigen Regierung eine Fortführung des „Pakts für den Rechtsstaat“ aus dem Jahr 2019 vorgesehen sei, seien Folgemaßnahmen – mit Ausnahme der Bereitstellung von Mitteln des Bundes für Digitalisierungsprojekte – nicht getroffen worden.

Die EU-Kommission betont in ihrem Bericht erneut, dass nach europäischen Standards die Besoldung von Richtern ihrer Rolle und Verantwortung entsprechen und hinreichend sein müssten, um sie vor Druck von außen, die ihre Entscheidung beeinflussen soll, zu schützen. Mangels konkreter Schritte, um weiterhin angemessene Ressourcen sicherzustellen, seien bei der Umsetzung der Empfehlung des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2022 keine weiteren Fortschritte festzustellen, so das ernüchternde Fazit.

Den vollständigen Wortlaut der entsprechenden Passage finden Sie auf den Seiten 7-8 des „Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2023“. Eine ländervergleichende Grafik zur Richter- und Staatsanwaltsbesoldung finden Sie auf den Seiten 79 ff. des "European judicial systems - CEPEJ Evaluation report - 2022" (Datei "Tables, graphs and analysis") der Council of Europe European Commission for the efficiency of justice (CEPEJ).

Für die nächste Ausgabe der BRV-Nachrichten ist ein ausführlicher Beitrag zur Richter- und Staatsanwaltsbesoldung geplant.