#1/23 Bereitschaftsdienst

Stellungnahme des Bayerischen Richtervereins zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bayerischen Zulagenverordnung

 

In die Diskussion um Ausgleichsleistungen für den richterlichen und staatsanwaltlichen Bereitschaftsdienst kommt Bewegung. Dem BRV wurde im Wege der Verbandsanhörung vom Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Gelegenheit zur Stellungnahme zu einer beabsichtigten Änderung der Bayerischen Zulagenverordnung (BayZulV) gegeben. Der die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte betreffende Kernpunkt der beabsichtigten Änderung ist die zulagenfähige Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes als „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ einhergehend mit entsprechenden Dokumentationspflichten.

Der BRV hat in seiner Stellungnahme vom 02.08.2023 die dienst- und besoldungsrechtliche Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes zwar grundsätzlich begrüßt, kritisiert aber den aus Sicht der Justiz falschen Ansatz, den justiziellen Bereitschaftsdienst lediglich als „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ statt zutreffend als echte Mehrarbeit im besoldungsrechtlichen Sinne zu kategorisieren. Auch die vorgesehenen Dokumentationspflichten werden abgelehnt.

Der Entwurf und die vollständige Stellungnahme des Bayerischen Richtervereins sind nachstehend zum Download verfügbar.