Aktuelles zur elektronischen Akte

Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bestimmt, dass die Prozessakten ab dem 1. Januar 2026 flächendeckend bei allen Staatsanwaltschaften und Gerichten ausschließlich elektronisch zu führen sind.

Lesen Sie hier aktuelle Berichte zum Sachstand bei der Einführung der elektronischen Gerichtsakte in Bayern und Erfahrungsberichte von Kollegen in Bayern und Rheinland Pfalz. Zu finden sind die Artikel auch in der neuesten Ausgabe der BRV-Nachrichten (1/2020).