Impfpriorisierung der Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter

Die Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter in Bayern haben seit Beginn der Corona-Impfkampagne die berechtigte Forderung erhoben, in die höchste Prioritätsstufe der Impfungen aufgenommen zu werden, da sie aufgrund der Rechtsprechung des BGH verpflichtet sind, trotz der aktuellen Pandemie-Lage Betroffene in Alten- und Pflegeheimen persönlich anzuhören. Die Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins stand in dieser Frage bereits seit Dezember 2020 im Austausch mit dem Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und hat wiederholt auf die Dringlichkeit dieses Anliegens hingewiesen. 

Mit Schreiben vom 27.01.2021 hat sich der Bayerische Richterverein direkt an den Staatsminister der Justiz gewandt und nochmals darum gebeten, sich auch von seiner Seite nachdrücklich für eine Impfpriorisierung der Betreuungsrichterinnen und -richter einzusetzen. Das Schreiben finden Sie nachstehend zum Download.
 
Erfreulicherweise hatten die Bemühungen Erfolg. Mit Schreiben vom 13.02.2021, welches Sie unten ebenfalls zum Download finden, hat Herr Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich mitgeteilt, dass den Betreuungsrichterinnen und -richtern mittlerweile die höchste Prioritätsstufe eingeräumt wurde.