24. DEUTSCHER RICHTER- UND STAATSANWALTSTAG IN WEIMAR

*** Anmeldung jetzt möglich *** Mitglieder des BRV erhalten Zuschuss zu den Kosten ***

Organisiert und veranstaltet vom Deutschen Richterbund (DRB) findet unter dem Titel „Rettet den Rechtsstaat“ in der Zeit vom 15. bis 17. April 2026 der 24. Deutsche Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar statt.

Im Rahmen des Fachprogramms erwarten Sie hochkarätig besetzte Diskussionsrunden und Foren. Es soll näher beleuchtet werden, was die Justiz von innen heraus zur Erhaltung des Rechtsstaats beitragen kann und was die Politik zu dessen Sicherung tun muss. Wie nimmt die Gesellschaft die Gefährdung des Rechtsstaats wahr und was kann sie von Politik und Justiz erwarten?

Neben diesen Zukunftsfragen prägt das Thema Menschenrechte die Veranstaltung. Zum 15. Mal wird der DRB im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung seinen Menschenrechtspreis an eine Persönlichkeit verleihen, die in ihrem Heimatland in besonderem Maße für die Wahrung der Menschenrechte eintritt.

Zahlreiche Workshops aus der Praxis für die Praxis runden das spannende Thema ab

Das Fachprogramm wird von einem interessanten Rahmenprogramm (u.a. Stadtführungen, Richterkabarett) flankiert.

Die Anmeldung ist ab sofort auf der Webseite des Kongresses möglich.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Mitglied des Bayerischen Richtervereins sind (oder bis zum Kongressbeginn Mitglied werden), erhalten vom BRV einen Kostenzuschuss von 50 EUR. Die Auszahlung des Zuschusses kann nach der Veranstaltung direkt beim BRV geltend gemacht werden. Die vom Veranstalter in Rechnung gestellten Kosten sind zunächst vollständig zu begleichen.

Der Bayerische Richterverein lädt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kongresses recht herzlich zum "Bayerischen Abend" ein. Dieser wird am 16. April 2026 ab 19:30 Uhr in einem Lokal in Weimar stattfinden, welches noch bekannt gegeben wird. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen und einen guten Austausch!

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat mit JMS vom 13. November 2025 mitgeteilt, dass den am Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag 2026 teilnehmenden bayerischen Richtern sowie Staatsanwälten im Rahmen der geltenden Bestimmungen der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung durch die jeweiligen Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung gewährt werden kann.