Erneuter Ausfall legt Bayerns Justiz lahm

Der heutige flächendeckende IT-Ausfall in der bayerischen Justiz bestätigt in dramatischer Weise die Warnungen des Bayerischen Richtervereins. Gerichte und Staatsanwaltschaften sind seit Stunden weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar. Nach Berichten aus zahlreichen Dienststellen sind darüber hinaus zentrale Fachverfahren und die elektronische Akte nicht verfügbar. Der Dienstbetrieb kam weitgehend zum Erliegen.

Bereits in unserem Brandbrief an das Bayerische Staatsministerium der Justiz vom 17. März 2025 haben wir darauf hingewiesen, dass die Häufung und Intensität der IT-Störungen eine bislang nicht gekannte Dimension erreicht haben. Damals warnten wir vor desaströser Außenwirkung und erheblicher Rechtsunsicherheit. Die Sorge um die Funktionsfähigkeit der Justiz war auch eines der zentralen Themen der Landesvertreterversammlung im Juni 2026 in Augsburg. Die Delegierten haben eindringlich auf die Störanfälligkeit der IT-Systeme und die daraus resultierenden Gefahren für die Arbeitsfähigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften hingewiesen. Der heutige Ausfall bestätigt die Aktualität und Dringlichkeit dieser Warnungen.

Ein moderner Rechtsstaat muss funktionieren. Die vollständige Digitalisierung der Verfahrensbearbeitung darf nicht dazu führen, dass ein technischer Ausfall die Arbeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften in Bayern zum Erliegen bringt. Wenn elektronische Akten nicht geöffnet werden können und Bürgerinnen und Bürger ihre Gerichte nicht mehr erreichen, ist dies nicht lediglich ein IT-Problem, sondern eine Frage der Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats.

Der Bayerische Richterverein fordert deshalb erneut:

  • den konsequenten Ausbau resilienter und hochverfügbarer IT-Strukturen,

  • echte Redundanzen bei zentralen Systemen und Kommunikationswegen,

  • Notfallkonzepte, die einen Weiterbetrieb der Justiz auch bei Systemausfällen oder Fehlkonfigurationen gewährleisten,

  • eine unabhängige Analyse der Ursachen wiederkehrender Störungen,

  • ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen für die Justiz-IT.

Die Digitalisierung der Justiz ist richtig und notwendig. Sie darf jedoch nicht auf Kosten der Ausfallsicherheit erfolgen. Die Justiz-IT muss so ausgestaltet sein, dass einzelne technische Störungen oder punktuelles menschliches Versagen nicht zur Handlungsunfähigkeit einer ganzen Staatsgewalt führen.

Barbara Stockinger, Landesvorsitzende des Bayerischen Richtervereins, erklärt hierzu:

“Eine digitale Justiz ohne belastbare Ausfallkonzepte ist nicht zukunftsfähig. Der Rechtsstaat muss auch dann handlungsfähig bleiben, wenn zentrale IT-Systeme versagen. Die aktuellen Ereignisse zeigen eindrücklich, dass wir resiliente und redundante Systeme benötigen, um die Funktionsfähigkeit der dritten Gewalt jederzeit sicherzustellen. Die digitale Resilienz muss endlich zur Priorität werden.”